Beschluss AG Buchen 16.08.2017: Unterschied zwischen den Versionen

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Beschluss AG Buchen 16.08.2017
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'''Laut Beschluss AG Buchen 16.08.2017<ref>https://www.schatzsucher.wiki/images/9/90/Beschluss_AG_Buchen_16.08.2017.pdf</ref> benötigen Sondengänger nur eine Nachforschungsgenehmigung (NFG), wenn der Fund eines Kulturdenkmals am Ort der Suche zu erwarten ist.'''
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==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2021, 15:52 Uhr

Beschluss AG Buchen

Laut Beschluss AG Buchen 16.08.2017[1] benötigen Sondengänger nur eine Nachforschungsgenehmigung (NFG), wenn der Fund eines Kulturdenkmals am Ort der Suche zu erwarten ist.

Einzelnachweise