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Die 9. Kammer der Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat in der Niederschrift (M 9 K 17.5432) über eine öffentliche Sitzung, vom Mittwoch, dem 30. Januar 2019 klargestellt, dass Massenfunde wie Patronenhülsen und Münzen und ähnliches keine archäologischen Funde sind und nicht dem Landesdenkmalamt gemeldet werden müssen. Massenfunde seien auch Gewandnadeln, Gürtelschnallen etc.!

Sondelpower88.gif Messer, Hippen, Rebmesser, Beile, Äxte, Kanonenkugeln Bodenfunde.jpg
Sondelpower88.gif verlorener Schmuck 100px
Sondelpower88.gif Cola-Dose, Schraube einer landwirtschaftlichen Maschine, Nägel, Krampen, Metallschrott 66px
Sondelpower88f.gif Himmelsscheibe von Nebra 88px
Sondelpower88.gif Gewandnadeln (Fibeln), Gürtelschnallen, Koppelschloss 44px 63px 110px
Sondelpower88.gif Münzen, Medaillen 88px 88px
Sondelpower88.gif verlorene Handys 100px
Sondelpower88.gif Barbarenschatz von Rülzheim Barbarenschatz.jpg Barbarenschatz04.jpg Barbarenschatz05.jpg