Ausgrabung

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Unter einer Ausgrabung[1] beziehungsweise Grabung wird im deutschen Sprachraum die archäologische oder paläontologische Freilegung eines von Erdboden oder von Erd- oder Steinauftragung verdeckten Befundes (Bodendenkmal) verstanden, bei dem dieser Vorgang mit wissenschaftlicher Zuverlässigkeit dokumentiert wird. Es ist letztlich eine kontrollierte Zerstörung des Befundes. Die Größe der Grabungsfläche richtet sich nach dem Befund an sich, den zur Verfügung stehenden Mitteln und der akuten Notwendigkeit (Grabungsumfang) sowie den handlungsbestimmenden Zielen. Die Abtragung des Erdbodens erfolgt schichtweise, sie zählt zu den „invasiven archäologischen Methoden“. Zentral ist neben der (Einzel-)Fundbergung auch die Datierung, hier bieten sich verschiedene Datierungsmethoden an. Bauten, Gebäude, Grabanlagen etc. werden ebenfalls freigelegt, verbleiben aber zumeist in situ (latein. „am Platze“) und erfahren hiernach nur selten einen gerichteten Transport. Um einen späteren Ausgrabungsort zu lokalisieren sind zwei prinzipielle Wege offen, entweder es wird gezielt danach gesucht oder aber er wird zufällig gefunden.

Geschichte

Im deutschsprachigen Raum hatte bereits der gräflich-hohenlohischen Archivar und Hofrat Christian Ernst Hanßelmann (1699–1776) erste schriftliche und zeichnerische Dokumentationen seiner Grabungen vorgenommen. Als eigentliche Pioniere der modernen Forschungsgrabung und Feldarchäologie gelten unter anderem der britische Autodidakt Flinders Petrie (1853–1942), der italienische Archäologe Giacomo Boni (1859–1925) und die deutschen Wissenschaftler Ernst Curtius (1814–1896), Alexander Conze (1831–1914) und Wilhelm Dörpfeld (1853–1940). Ihre Bedeutung für die Forschung übertrifft bei weitem die Arbeiten des wesentlich populäreren Autodidakten Heinrich Schliemann (1822–1890), der allerdings bereits vor den Genannten mit Ausgrabungen begann und sich anschließend langsam an die damals entstehenden wissenschaftliche Forschungsmethoden heranarbeitete. Für die Entwicklung archäologischer Ausgrabungstechniken in Deutschland selbst ist insbesondere die Reichs-Limeskommission mit Kapazitäten wie Ernst Fabricius (1857–1942) von größter Bedeutung. Der Archäologe Adolf Michaelis (1835–1910), ein Studienkollege Alexander Conze,[2] formulierte 1906 im Rückblick auf die archäologischen Entdeckungen des neunzehnten Jahrhunderts die Ansprüche an eine wissenschaftliche Ausgrabung wie folgt:[3]

<poem style="margin-left: 2em; font-style: italic;"> Die ursprüngliche Gestaltung sowohl der Gesamtanlage wie aller einzelnen Teile zu ermitteln, die allmählichen Umgestaltungen durch den Lauf der Zeiten zu verfolgen, jeder Einzelheit ihren festen Platz in dieser Entwickelung [sic!] anzuweisen und so die Ausgrabung zugleich zu einer Rekonstruktion des verlorenen Ganzen zu machen, das ist das auszeichnende Merkmal dieser neuen Methode. </poem>

Definition

Unter einer archäologischen Ausgrabung wird eine nach fachlichen Standards durchgeführte, die gesetzlichen Normen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes[4] der einzelnen staatlichen Agenturen und Administrationen einhaltende, amtlich angemeldete und kontrollierte Freilegung anthropologischer Strukturen (Befunde) und die Bergung darin eingebetteter Fundobjekte (Funde) aus rezent ungestörten Bodenschichten verstanden.[5] Dabei besteht das intentionale Handeln des Ausgrabungsteams, in dem rationalen Einsatz, der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, zum Zweck der Erweiterung des Wissens über vergangene menschliche Lebensformen oder Kulturen. Befunde können in ihrem Fundkontext zu historischen Quellen werden. Paul Kirn (1972)[6] definierte den Begriff der „Geschichtsquellen“ allgemein wie folgt: Vorlage:Zitat Kirn führte, in Anlehnung an frühere Autoren, aus, dass zwischen den Begriffen der „Tradition“ und der „Überreste“ zu unterscheiden sei. Erstere intendierten eine Übermittlung oder Kunde an die Mit- oder Nachwelt von Geschehenem, während sich in der Absichtslosigkeit im Hinblick auf dieses Ziel, die übrigen Quellen definierten.[7]

Kosten, Logistik, Gesetzliche Regelungen, Meldepflicht, EU-Übereinkommen

Wird während eines Bauvorhabens eine archäologische Fundstelle aufgedeckt oder soll eine Baumaßnahme in der Nähe schon bekannter Fundplätze begonnen werden, ist eine archäologische Baubegleitung notwendig. Die wissenschaftliche Dokumentation und Bergung der archäologischen Funde und die Sicherung des Fundkontextes während der laufenden Baugeschehen stellen sowohl für den Bauträger als auch für die tätigen Wissenschaftler eine große logistische und auch kommunikative Herausforderung dar. Die Ausgrabung eines Bodendenkmals im Vorfeld eines geplanten Bauprojektes bedeutet für den Bauträger zumeist eine Steigerung der Kosten, nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Dauer der Ausgrabung auf das Bauzeitenkonto. Aber auch die interne Logistik, die das archäologische Grabungsteam leisten muss, verlangt Erfahrung und Professionalität sowie kommunikative Kompetenz. Es gibt Rechtsfolgen die bei der Aufdeckung eines archäologischen Denkmals konsekutiv sind. Bedeutendste Rechtsfolge nach der Aufdeckung eines archäologischen Denkmals ist, neben der denkmalschutzrechtlichen Meldepflicht (Raubgrabung), die Verpflichtung des Finders, die Fundstelle des entdeckten Arfefakts ebenso wie dieses selbst, für einen gewissen Zeitraum unverändert zu belassen und dafür allfällige weitere, von ihm geplante (Bau-)Arbeiten an Ort und Stelle augenblicklich einzustellen.[8] Kommt die archäologische Baubegleitung in ihren Untersuchungen zu dem Schluss, das etwa im Plangebiet keine relevanten Befunde festgestellt werden konnten, also der Verdacht auf Bodendenkmäler sich nicht bestätigt hat, können die Baumaßnahmen sofort fortgesetzt werden. Die Bodenuntersuchungen können von den entsprechenden, zuständigen föderalen Administrationen auch an privatwirtschaftliche Unternehmen (Grabungsunternehmen) vergeben werden, die sich auf die archäologische Prospektion, Sondage, Sachstandsermittlung und Ausgrabung etc. spezialisiert haben.

Am 9. Oktober 2002 hat für die Bundesrepublik Deutschland der Bundespräsident nach Zustimmung von Bundesrat und Bundestag gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 GG das „Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert)“ ratifiziert (BGBl. 2002 II, 2709-2719). Dieses Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 5 am 23. Juli 2003 in Kraft getreten (BGBl 2003 II, S. 309). Die bisher gültigen föderalen Denkmalschutzgesetze weisen erhebliche Differenzen hinsichtlich ihrer Konformität mit dem revidierten Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes auf.[9]

Grundlagen

Das Primat eines wissenschaftlich bestimmten, archäologischen Handelns in einer Ausgrabung, ist die sachgerechte, vollständige Dokumentation vermittels Vermessung sowie Zeichnung, Fotografie etc. und schriftlicher Erfassung der getanen Arbeit, denn wurde ein Erdbefund und damit der Fundkontext zerstört, ist er unwiederbringlich verloren. Denn die Ausgrabung ist die kontrollierte und an einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführte Zerstörung, eines stattfindenden (natürlichen) Verfallsprozesses. Neuere, insbesondere naturwissenschaftlich-technische, Methoden können eine vermehrte Datenlage über das Fundmaterial und -kontext gewähren. Der Widerspruch des Handelns ist, dass ein zerstörter aktueller Fundhorizont für mögliche zukünftige Methoden nur noch eine wahrscheinlich suboptimale Datengewinnung ermöglichen wird.

Zur Dokumentation für die wissenschaftliche Bearbeitung und Auswertung[10] der Ausgrabung im Sinne der Rekonstruierbarkeit gehören auch supportive Maßnahmen, etwa Probenentnahmen für die Archäobotanik, Mikrobiologie, Radiokarbonmessung (14C), aDNA-Bestimmung, Isotopenuntersuchung, Thermolumineszenzdatierung der Bodenschichten etc.[11] Dabei ist unbedingt auf eine ausreichend große Probenmenge und auf die Vermeidung „moderner Kontamination“, je nach spezifischer Fragestellung, zu achten. In Zusammenarbeit mit klimageschichtlichen Erkenntnissen (Klimaarchiv, Eisbohrkern etc.) ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten der späteren Fundbewertung.

Was wird gesucht und methodische Probleme

Zunächst einmal in der Archäologie, die Zeugnisse menschlichen Handelns, die sich materiell in Artefakten zeigen (im Soziotop), direkte Produkte menschlichen Schaffens. Aber auch Faunen- und Florenreste (im Ökotop). Der Raumaspekt, der Fundplatz in der Landschaft. Sodann, hier das Gebiet der Anthropologie, die erhaltenen Überreste menschlicher Körper. In der Archäologie sind etwa fragmentarischer Zustand der Artefakte, deren momentaner Erhaltungszustand im natürlichen Verfallsprozess der Objekte. Zeugnisse der Sachkultur. Aber auch die Anthropologie weist methodische Restriktionen auf. Auch hier die fragmentierten Zustände der körperlichen Überreste mit zum Teil kleinste Fundmengen.

Biologisches Profil, die erhaltenen Überreste menschlicher Körper

Das biologische Profil beschreibt eine Gesamtheit aller physischen Merkmale eines ausgegrabenen Individuums, deren Nachweis vermittels wissenschaftlicher Methoden angestrebt werden. Das sind im Konkreten u. a. Individualalter, Geschlecht, Konstitution, degenerative- und pathologische Veränderungen, ethnische Zugehörigkeit sowie spezielle phänotypische Merkmale, etwa die Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe, Zahnmerkmale. Über die Datensammlung aus der Einzelbetrachtung des Individuums, kann auch eine, auf das ganze Kollektiv übertragbare Zustandbeschreibung, so etwa in Form von Merkmalsverteilungen, Geschlechterverteilung, Ernährungs- bzw. Mangelzuständen etc., rückgeschlosasen werden. Damit werden komplexe Strukturen in Populationen freigelegt bzw. abgebildet. Die Methoden, mit denen es möglich wird Hinweise auf entsprechende Individualmerkmale zu erlangen, beruhen auf unterschiedlichen Grundprinzipien, hängen aber stark von den quantitativen oder qualitativen Materialeigenschaften der Funde ab. Der klassische Anthropologe nutzt zur Beurteilung von Geschlecht, Alter oder pathologischen Veränderungen in den meisten Fällen verschiedene morphologische Merkmale und diverse Messstrecken am Knochen (Anthropometrie, Morphometrie) im Vergleich. Ergänzt werden diese Ergebnisse durch DNA-basierte Merkmale, die mittels molekularbiologischer Analysetechniken untersucht werden. Charakteristika wie Ethnie oder auch populationsgenetische Aspekte, welche für die Entwicklungsgeschichte der verschiedenen Gruppen relevant sind, können so ausschließlich über eine DNA-Analyse oder Isotopenanalyse ermittelt werden. Letztere können u. a. Wanderungs- bzw. Migrationsbewegungen nachzeichnen. Wichtig ist die Vermeidung einer Kontamination. Zunächst werden die Knochen von eventuellen Anhaftungen, Sand, Erdreste etc. vorsichtig befreit. Um einer Kontamination vorzubeugen, trägt der archäologische Excavator während des gesamten Vorganges Einmalhandschuhe, die im Verlauf der Ausgrabung zu wechseln sind, Kopf- und Mund-Nasen-Schutz sollten obligat sein, um nicht die eigene DNA auf das Material aufzubringen. Der Arbeitsplatz und die Arbeitsgeräte müssen vor und nach einer Bearbeitung sowie nach jeder Probe gründlich und DNA-spurensicher gereinigt werden.[12] Die erhalten Proben wurden sorgfältig verpackt und gekühlt transportiert. Im Untersuchungslabor sind die eingetroffenen Proben in der Originalverpackung unter Einhaltung der Dekontaminationsprozedur weiter zu bearbeitet. Sollten die Proben langfristig aufbewahrt werden, sind Lagerungstemperaturen in entsprechenden Kühlschränken bei −20 °C anzustreben, für die Bearbeitungsphase wird eine Temperatur von 4 °C angestrebt, um ständige Gefrier- und Auftauzyklen zu vermeiden.

Prospektion, Geoarchäologie, Survey

Vorlage:Hauptartikel Vorlage:Hauptartikel Vorlage:Hauptartikel Vorlage:Hauptartikel Die Fernerkundungsverfahren gehören zu den „non-invasiven Methoden“, wie die Fernerkundung („Remote Sensing“) archäologischer Landschaften und Fundplätze anhand von Satellitenaufnahmen, Luftbildern oder Laserscans. Auch die non-invasiven Methoden der Geophysik wie Geomagnetik, Bodenradar, elektrische Leitfähigkeitsmessung der Bodenhorizonte, magnetische Suszeptibilitätsmessungen gehören hierzu. Ferner die klassischen Verfahren der Feldbegehung. „Minimal invasive Verfahren“ sind die Bohrungen, Rammkernsondierung und Testgrabungen mit angeschlossene chemisch-physikalischen Aufarbeiten der gewonnenen Proben im Labor.[13]

Grabung und methodische Grundlagen einer Feldarchäologie

Grabungstypen

Es gibt folgende Typen von Ausgrabungen:

  • Forschungsgrabung:
    Der Befund hat höchste Priorität. Es stehen genügend Zeit und Mittel für eine umfassende wissenschaftliche Ausgrabung zur Verfügung.
  • Rettungsgrabung beziehungsweise Notgrabung:
    Der Befund ist durch unmittelbar bevorstehende Baumaßnahmen akut gefährdet oder bereits beschädigt oder durch Erosion freigelegt worden und wird nun unter großem Zeitdruck bestmöglich dokumentiert. Die Übergänge zwischen Not- und Rettungsgrabung und Trassenarchäologie sind oft fließend.
  • Lehrgrabung:
    Der Befund wird im Rahmen einer Lehrveranstaltung, in den meisten Fällen eines archäologischen Universitätsinstitutes, mit Studentinnen und Studenten ergraben, damit diese einen Einblick in die praktische Grabungstechnik erhalten. Anschließend erfolgt eine Grabungsaufarbeitung (Material- und Befundauswertungen) in einer oder mehreren weiteren Lehrveranstaltungen. In der Regel ist die Teilnahme an einer Lehrgrabung im Laufe eines Studiums archäologischer Fächer Pflicht.

Die Grabungstechnik kennt drei prinzipielle Verfahren:

  • die Sondierungsgrabung: Hierbei wird kleinräumig gegraben, um erste Erkenntnisse über die Boden- und Befundsituation zu gewinnen: Sie wird ausgeführt als:
    • Punktgrabung, eine Untersuchung an einer Stelle, etwa um einen Einzelfund zu bergen, oder eine aus einer Messung gewonnene Besonderheit zu sichten,
    • Sondierschnitt beziehungsweise Suchschnitt: Ein Schnitt legt ein lokales Profil durch eine Befundlage frei. An ihm lassen sich allgemeines Ausmaß der Grabungsstätte und zu erwartende Fundschichten ablesen.
      Bekanntester Sondierschnitt ist wohl der Schliemanngraben, der sich durch den Hügel von Hisarlık (Troja) zieht, damals ein revolutionäres und richtungsweisendes Vorgehen, heute wird die Methode kritisch gesehen.
  • die eigentliche Ausgrabung, die als Freilegung den gesamten Befund aufdeckt und alle Funde birgt. Heute ziehen sich Freilegungen aufgrund der sorgfältigen Arbeit, und um nicht übermäßig viel Fundmaterial, das dann nicht ausgewertet werden kann, zu bergen, über etliche Jahre hin, beziehungsweise werden überhaupt nur mehr im begrenzten Rahmen angelegt.
  • die Sichtungsgrabung: Ist schon im Voraus abzusehen, dass ein Fund nicht zu bergen ist (etwa aus finanziellen Gründen) und auch nicht bedroht ist, führt man heute Grabungen aus, die die eigentlichen Fundschichten unbehelligt lassen, dokumentiert diese, birgt einzelne repräsentative Objekte und deckt die Fundstelle wieder ein.

Fast alle Ausgrabungen richten sich nach der Stratigraphie des Befundes. Sie ist die in einem vertikalen Schichtenprofil feststellbare Abfolge mehr oder weniger horizontal verlaufender Straten. Als untere Grenze einer Ausgrabung wird im Idealfall bei Forschungsgrabungen versucht, die natürlichen, ohne Menscheneinwirkung entstandenen Erdschichten beziehungsweise das gewachsene Gestein zu erreichen. Bei Notgrabungen soll zumindest die Tiefe ergraben werden, die auch von der Baumaßnahme selbst erreicht wird.

Von den wissenschaftlichen Grabungen zu unterscheiden sind die Raubgrabungen, die in ihrem Fokus auf Sonderfunde in der Befundlage verheerende Schäden hinterlassen – von rechtlichen und moralischen Aspekten abgesehen.

Grabungstechnik

Die definierte und vermessene Grabungsfläche, auch Grabungsschnitt, wird manuell und sukzessive abgetragen. Folgt die Abtragung willkürlich festgelegten Bodenschichten, liegt die Planagrabung vor oder erfolgt sie den natürlich unterscheidbaren und damit evidenten Schichten, so ergibt sich eine stratigraphische Grabung.

Zum Zwecke der erleichterten Dokumentation und damit der späteren Rekonstruktion werden größere Grabungsflächen, -schnitte in kleinere Grabungsschnitte unterteilt, zwischen denen Stege stehen bleiben. Solche Grabungsschnitte sollten zum einen eine einheitliche Abmessung haben, geometrisch entweder Rechtecke[14] oder Quadrate,[15] zum anderen nebeneinander in einer Reihe angelegt werden. Die Ränder der Grabungsschnitte werden penibel vertikal abgetragen, um das Profil der Bodenschichten zu erhalten. Prinzipiell werden in der Archäologie zwei verschiedene Grabungstechniken unterschieden (bei vielen Varianten in der Anlage der Schnitte und der Dokumentation):

  • Grabung nach künstlichen Schichten (besser: nach willkürlichen Schichten), Planagrabung.
  • Grabung nach natürlichen Schichten (besser: nach evidenten Schichten), Schichtengrabung oder Stratagrabung.

Nach der horizontalen Ausprägung wird unterschieden:

  • Deutsche Grabung (besser: Flächengrabung)
  • Englische Grabung (Wheeler-Kenyon-Methode)

Grabungen, die an einer Stelle besonders viele Schichtungen umfassen, werden als Tiefschnitte bezeichnet. Für sie gelten besondere Sicherheitsbestimmungen[16] infolge der Gefährdung durch Abrutschen. Unterschieden wird auch zwischen einer Ausgrabung und einer Schürfung. Letzteres ist eine sehr kleine, nur Ausschnitte eines zu behandelnden Objekts betreffende Grabung, bei der erste grundsätzliche Fragen geklärt werden sollen.

Planagrabung

Eine Planagrabung ist eine Grabung nach künstlichen (von Ausgräber willkürlich gewählten) Schichten. Dabei werden Plana (latein. planum „Ebene“) oder Abstiche von regelmäßiger Stärke unabhängig vom Verlauf der einzelnen Kulturschichten (vergleiche hierzu Begehungshorizont) abgetragen und auf diesen ebenen Flächen die Befunde eingemessen. Gegraben wird in horizontalen Abträgen willkürlich festgelegter Stärke (z. B. 5 cm). Zugewiesen werden die Funde über Einzeleinmessung oder zu den Abträgen. Die Anlage von Profilen ist von zentraler Bedeutung.

Stratigraphische Grabung

Sind an einem Ausgrabungsort stratifizierbare Befunde vorhanden, kommt der stratigraphischen Methode bei der Erstellung einer lokalen relativen Chronologie eine zentrale Bedeutung zu. Hierbei ist streng zwischen Abfolge der Schichten, strata selbst und den archäologisch relevanten gewinnbaren Objekten zu unterscheiden. Jede Stratigraphie gilt nur für loko-regionalen Befund, den sie beschreibt. Das Erstellen jeweils singulärer, lokaler zunächst einmal fundarealspezifischer Abfolgen ist der wissenschaftliche Drehpunkt.[17] Eine Stratigraphische Grabung oder Schichtengrabung ist eine Grabung nach evidenten (natürlich vorgegebenen) Schichten. Dabei wird jede einzelne authentische Kulturschicht minutiös freigelegt. Die Stärke der Schicht spielt dabei keine Rolle, sie ist allenfalls ein arbeitstechnisches Problem. Hierbei wird mit dem jüngsten Befund beginnend Befund für Befund abgetragen. Dabei entstehen keine ebenen Grabungsflächen, doch ist die Zuweisung der Funde zum Befund eindeutig.

Auf dieser Grabungstechnik beruht auch die Harris-Matrix oder Harris-Winchester Matrix.[18] Sie wurde im Februar 1973 von Edward Cecil Harris entwickelt. Die Harris Matrix ist ein grafisches Werkzeug, das zwischen den Jahren 1969 bis 1973 entwickelt wurde. Die graphische Darstellung, im Sinne einer technischen Zeichnung bzw. Bauzeichnung, dient der Prüfung und Interpretation der Stratigraphie archäologischer Stätten. Für die Darstellung, letztlich eines dreidimensionalen Körpers in einer zweidimensionalen Zeichnung, werden in der Regel vorgefertigte Formblätter mit einem Kastenraster verwendet.[19] Harris wies u. a. darauf hin, dass es archäologische Schichten gibt, in denen keine Artefakte eingeschlossen sind. Die archäologische Stratifizierung sei aber unabhängig hiervon, also ohne Berücksichtigung des eingeschlossenen Fundinventars, zu analysieren. Denn erst auf der Basis einer solchen fundunabhängigen, rein auf die archäologische Stratifizierung ausgerichteten Analyse einzelner Straten, sei eine eindeutige und reproduzierbare Zuordnung der relativ-zeitlichen Positionen möglich.[20][21] Die stratigraphische Methode legt vier Regeln zu Grunde, die erstmals von Edward. C. Harris (1979)[22] systematisch ausformuliert worden sind:

  • Das Stenosche Lagerungsgesetz (law of superposition)
  • Das Gesetz der ursprünglichen Horizontalität (law of original horizontality)
  • Das Gesetz der ursprünglichen Kontinuität (law of original continuity)
  • Das Gesetz der stratigraphischen Abfolge (law of stratigraphical succession).

Diese ersten drei Regeln wurden bereits in der Geologie (Stratigraphisches Prinzip) von Nicolaus Steno formuliert, jedoch wurde die vierte Regel in der Archäologie entwickelt.

Grabungsarten, die Flächengrabung und Wheeler-Kenyon-Grabungsmethode

Nach der horizontalen Ausprägung einer Grabung wird in die:

  • „Deutsche Grabung“ korrekter Flächengrabung
  • „Englische Grabung“ korrekter Wheeler-Kenyon-Methode

unterschieden.

Flächen- oder deutsche Grabung

Bei der deutschen Grabungsmethode oder Flächengrabung werden die einzelnen Befunde auf dem Planum markiert und danach ausgehoben. Das bedeutet, dass die gesamte Fundstelle flächig ergraben wird. Dies ist jedoch zeitlich wie finanziell sehr aufwendig und wird deshalb in Reinform kaum betrieben.

Wheeler-Kenyon-Methode oder englische Grabungsmethode

Die Technik hat ihren Ursprung in den Arbeiten (1930–1935) von Mortimer Wheeler und Tessa Wheeler in Verulamium, der drittgrößten Stadt in der römischen Provinz Britannia. Später wurde die Grabungstechnik von Kathleen Kenyon während ihren Ausgrabungen in Jericho (1952–1958) verbessert. Die Englische Grabung oder Wheeler-Kenyon-Methode teilt das Planum in regelmäßige Quadrate auf und wird daher auch Quadrantenmethode genannt. Diese Quadrate werden dann ausgehoben, wobei lediglich schmale Stege, balk, so genannte Kontrollstege, stehenbleiben, weil in ihnen der Verlauf der Straten überprüfbar bleibt. Der Vorteil der englischen Grabungsart ist die Exaktheit, nachteilig ist der immense Arbeitsaufwand. Die Bezeichnung „Englische Grabung“ ist missverständlich und historisch bedingt, da in der britischen Archäologie heute überwiegend Flächengrabungen durchgeführt werden. Diese vertikalen Erdscheiben ermöglichen es den Archäologen, die genaue Herkunft eines gefundenen Objekts oder Merkmals mit benachbarten Erdschichten („Schichten“) zu vergleichen. Diese Methode bietet den Archäologen in erster Linie ein Rastersystem, um ihre Funde besser zu organisieren, während sie ihre Quadrate graben. Denn mit den Quadraten wird den Archäologen ein guter Einblick in die Schichtung des Grabungshorizontes gegeben. Der Hauptgrund für diese Methode besteht darin, die verschiedenen Horizonte, des Standorts, zu kennzeichnen und detailliert zu erfassen.[23]

Fund und Befund in der Feldarchäologie

In der Grabungstechnik wird zwischen Funden (bewegliche Gegenstände, in der Regel Artefakte) und Befunden (unbewegliche Strukturen, in der Regel Bodenkonsistenzen, in der Regel ein abgegrenzter Kontext) unterschieden.

Als Befunde werden dabei alle sichtbaren Strukturen (Mauern, Abfallgruben, Gräben, Pfostengruben, Schichten) beschrieben, wobei prinzipiell auch auf der Grabung nicht sofort sichtbare Strukturen als Befund zu bezeichnen sind (beispielsweise Fundkonzentrationen, Muster der Fundverteilung, Schwermetallbelastung des Bodens, Phosphatgehalt des Bodens). Nichts archäologisch Relevantes zu finden, zählt als negativer Befund.

Ein Fund bezeichnet ein Fundobjekt, also einen Gegenstand. Ein Befund hingegen bezeichnet ein nach einer Untersuchung oder Prüfung festgestelltes Ergebnis eines Fundkontextes bzw. die Fundumstände. Für die wissenschaftlichen Archäologen ist dies zumeist bedeutender als das Fundstück selbst. Erst durch die Einbettung des Fundstücks in seinen Kontext gewinnt der Fund seine wissenschaftliche Bedeutung. Hierzu müssen die Funde eingemessen werden, das heißt die geographischen Koordinaten sind zu bestimmen und zu dokumentieren.

Verlauf einer Ausgrabung

Administrative Verfahren, geodätische Vermessungen, Archäoinformatik

Zunächst sind die behördlichen Bestimmungen des jeweilig zuständigen Amtes zu klären und die Ausgrabung zu planen. Sodann muss das Grabungsgebiet geodätisch erfasst, sprich „eingemessen“ werden. Denn die Voraussetzung für eine Ausgrabung ist, die zerstörungsfreie Exploration (Survey) der Grabungsoberfläche des Terrains vermittels archäologischer und geophysikalischer Prospektionsmethoden. Zur geophysikalische Prospektion stehen Bodenwiderstands- und Suszeptibilitäts-Messsysteme, Georadar-, Geomagnetik-Messapparaturen bereit.

Obligat ist bei einem archäologischen Survey die Erhebung präziser geodätisches Daten um aus diesen geodätischer Netze zu errechnen, eine kartografische Erfassung des Grabungsterrains, inklusive der vorliegenden Befunde und deren topografischer Kontexte schließen die Phase ab. Da zumeist eine große Anzahl von Punkten auf dem Gelände mit hoher Präzision aufzunehmen sind, erfolgt die Einmessung vermittels eines über trigonometrische Punkte stationierten Gerätes (Tachymetrie, Tachymeter) und nicht über Global Positioning System (GPS) durchgeführt werden.[24][25]

In zunehmendem Maße spielt die Archäoinformatik eine wichtige Rolle, so zur Erfassung, Dokumentation und Berechnung der umfangreichen Datenmengen der archäologisch-historischen Befunde. Entstanden aus der Erkenntnis im Zusammenhang mit den technischen Möglichkeiten eigene Problem‐ und Informationsstrukturen zu entwickeln, welche spezifische informations‐ technische Ansätzen dieser Wissenschaft einbezieht.[26]

Vorbereitung der Fläche

Nachdem die Grabungsfläche festgelegt ist, wird als Erstes mit Hilfe eines Baggers die Pflugschicht abgehoben. Von „Pflugschicht“ (in eigentlichen Sinne des Abtragens des Oberbodens) kann man bestenfalls in unüberbauten Gebieten sprechen. Im Rahmen der mittelalterlichen Stadtkernarchäologie kann die Pflugschicht durchaus aus meterdicken Packungen von Weltkriegsschutt bestehen.

Die hierdurch entstandene rechteckige Grube, deren Anfangstiefe vom Zerstörungsgrad der Oberflächendeckschicht abhängt, nennt man Grabungsschnitt. Jeder Schnitt bekommt nun eine fortlaufende Nummer und wird einem Schnittleiter, normalerweise ein erfahrener Grabungsarbeiter oder ein angehender Grabungstechniker, unterstellt, der eine eigene Dokumentationsmappe führt. Zunächst werden dann die Schnittkanten per Spaten gerade abgestochen, um Profile zu gewinnen und die Fläche selbst per Schaufel grob glatt geschoben, um ein erstes Planum zu erhalten. Im Feinputz wird danach die gesamte Fläche des Schnitts mit Archäologenkellen von letzten Resten der Pflugschicht befreit.

Auf dem so freigelegten Boden können dann erste Befunde bereits erkennbar sein, da sie sich farblich vom umgebenden Boden abheben. Bevor diese markiert werden, wird jedoch zuerst mit Hilfe eines elektronischen Tachymeters (Totalstation) ein Netz von Koordinaten über die Fläche gelegt, das sich an der geografischen Länge und Breite orientiert. Anschließend können die Befunde markiert und die Fläche fotografiert werden. Theodoliten sind bei Ausgrabungen in Deutschland inzwischen mehr in den Hintergrund gerückt. Mit dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem ist dabei eine winkeltreue Verortung möglich. Als neuester Technologieschub sind in einigen deutschen Bundesländern auch auf dem amerikanischen GPS-System gestützte Messgeräte zulässig. Hier iat aber die Genauigkeit zu berücksichtigen.

Da in Deutschland je nach Bundesland verschiedene Verfahren und Richtlinien zur Bearbeitung der Grabungsflächen bestehen, werden teilweise die Umrisse des Schnitts im Maßstab 1:100 gezeichnet. In diese Zeichnung wird ein Teilblattsystem[27] eingetragen. Die Teilblätter selbst stellen die Fläche im Maßstab 1:20, bei besonderen Befunden auch schon im Maßstab 1:10 dar. Um später die Höhenunterschiede nachvollziehen zu können, wird die Fläche nivelliert und die Niv-Punkte auf den Teilblättern eingetragen. In Bayern wird in der Regel kein kompletter Schnitt in Umrissen gezeichnet. Hier nehmen die Archäologen mittels Befundblättern den Einzelbefund an der Oberfläche auf. Auf diesen vorgedruckten Befundblättern, die den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege entsprechen, findet neben einer Beschreibung und vorläufigen Interpretation auch eine Skizze des Befundes ihren Platz. Wichtige Befunde – beispielsweise Gräber – werden anschließend im Planum im Maßstab 1:10 mit Buntstiften detailgetreu wiedergegeben. Lediglich bei Stadtkerngrabungen werden große Flächen in den Plana zeichnerisch erfasst. Gruben oder Pfostensetzungen hingegen werden in Bayern lediglich in den Profilschnitten, in der Regel im Maßstab 1:20 gezeichnet. Neben dem von den Ämtern vergebenen Maßnahmennamen, der Flurstücksnummer und weiteren Angaben werden auf den Zeichnungen auch die Nivellements und in metrischen Koordinaten[28] eingetragen.

Befundbearbeitung und Dokumentation

Schon während der Grabung beginnt die archäologische Dokumentation, die zugleich schon eine erste Form der Interpretation ist und die letztlich oft erst mehrere Jahre nach der Grabung publiziert wird. Heute wird die Dokumentation meist weitgehend durch EDV gestützt. Dabei müssen sämtliche Befunde im Planum und im Profil zu fotografiert, gezeichnet und beschrieben werden. Aus den Einmessungen der Plana bzw. der Profile müssen sich später 3D-Schichtoberflächen rekonstruieren lassen.

Beispielhafter Ablauf einer Befundbearbeitung: Die auf dem ersten freigelegten Planum markierten Befunde bekommen zunächst fortlaufende Nummern und werden meist im Maßstab 1:20 gezeichnet. Anschließend wird jeder einzelne Befund nivelliert und folgendermaßen beschrieben: Form, Ausrichtung, Größe, Lage, Zusammensetzung und vermutliche Funktion. Dies ist die Erstansprache. Wird innerhalb eines Befundes ein weiterer Befund entdeckt oder grenzen mehrere Befunde aneinander, so ist es ein Befundkomplex, der eine eigene Nummer und Erstansprache erhält.

Danach wird der Befund geschnitten, um ein Profil zu erhalten. Zunächst wird eine Profilschnur über den Befund gespannt, die ihn in zwei Hälften teilt. Die eine Hälfte wird nun mit der Kelle bis auf eine neue Schicht abgetragen. Ist die neue Schicht eine eingelassene Schicht, wird ein Zwischenplanum gezeichnet, die Schicht erneut nivelliert und dann bis auf die darunterliegende abgetragen. Entlang der Profilschnur wird das Profil lotrecht abgestochen und fotografiert. Bevor nun das Profil im Maßstab 1:10[29] gezeichnet wird, muss die Profilschnur gespannt und waagerecht nivelliert werden. So kann später auf der Zeichnung der Verlauf des Profils genau dargestellt werden.

Nachdem dies erledigt ist, wird die zweite Hälfte des Befundes ausgehoben und der gesamte Befund, das so genannte Negativplanum, fotografiert. Dieses Negativplanum wird nun wiederum nivelliert und kurz beschrieben. Zum Schluss wird wie bei der Erstansprache noch mal der gesamte Befund nach denselben Kriterien beschrieben und die tatsächliche Funktion festgestellt (Endansprache). Auch das jeweilige Planum erhält eine fortlaufende Nummer und wird schriftlich, fotografisch sowie zeichnerisch dokumentiert.

Normale Fundstücke (Keramikscherben, gebrannter Lehm, Knochen, Kohle) werden unter Angabe der Befundnummer eingetütet. Sonderfunde hingegen, wie Münzen, Waffen etc. werden einzeln eingemessen und nivelliert. Größere Befunde, wie Mauern, Öfen und dergleichen, werden fotografiert, nivelliert und im Maßstab 1:10 in einer separaten Zeichnung dokumentiert.

Danach wird die gesamte Fläche bis auf das darunter neu anzulegende, zweite Planum abgetragen und der Arbeitsablauf beginnt von vorn. Die so ermittelten Daten werden als Grabungsbericht aufbereitet und veröffentlicht.

Eine wissenschaftlich brauchbare Interpretation von Befunden besteht darin, dem Charakter des Befundes als Resultat eines (historischen) Ereignisses gerecht zu werden und dabei die zu ihm führenden Kausalitäten in sinnvoller und nachvollziehbarer Weise zu strukturieren und zu erzählen. Oder anders formuliert, wenn die Interpretation der Befunde als ein Ereignis erzählt wird, dann schafft diese NarrationGeschichte“.[30] Oder wie Veyne (1971)[31] es zusammenfasste, die „Geschichte“ ist die Erzählung von Ereignissen.

Professionelle, privatwirtschaftliche Feldarchäologie (Unternehmen)

Vorlage:Hauptartikel Vorlage:Hauptartikel Durch die Schaffung des Berufs eines Grabungstechniker[32] einerseits, der auf dem Gebiet der archäologischen Denkmalpflege sowie der archäologischen Forschung tätig ist, andererseits aber durch den gesetzlichen Auftrag der Denkmalschutzbehörden die im Interesse der Öffentlichkeit Bodendenkmäler vor der Zerstörung und Beseitigung schützen, sichern und dokumentieren müssen, wurden zu Beginn der 1990er Jahre in einigen deutschen Bundesländern private Unternehmen, in die bis dahin hoheitliche Aufgabe der Bodendenkmalpflege mit einbezogen.[33][34] Die Unternehmensführung rekrutiert sich häufig aus Archäologen und Vermessungstechnikern. Je nach Spezialisierung des Unternehmens gestaltet sich sowohl die technische Ausstattung, als auch die spezialisierten weiteren Mitarbeiter des Teams. Die Leistungen reichen z. B. von der bodendenkmalfachlichen Beratung und Vorbereitung eines Bauvorhabens, Baubegleitung, Montanarchäologie, Voruntersuchung, Vermessung, Planerstellung, Erschließung und Grabung (archäologische Ausgrabungen bzw. Totalgrabung) bis zum Gutachten und der Recherche sowie Luftbild- und LiDAR-Auswertungen, Geophysik/Geomagnetik (Messung, Auswertung) und 3D-Laserscanning und deren Auswertungen, Fundmagazinierung. Auch archäozoologisches und anthropologische Arbeiten und Fundaufarbeitungen gehören bei einigen Grabungsfirmen zum Portfolio. Ferner wird häufig auch die Übernahme der gesamten Kommunikation mit den zuständigen Dienststellen bzw. Landesämtern für Denkmalpflege (LfD) etc. übernommen. Aber auch Archäologische Dienstleistungsvermittler für die Grabungsfirmen selbst sind auf dem Markt, diese bieten je nach Bedarf Mitarbeiter mit Einzelfertigkeiten für die Grabungsfirmen und deren aktuellen Projekte an.

Dabei ist das Angebot und der Markt für Grabungsfirmen[35][36] nur wenig übersichtlich. Die kommerziellen Grabungsfirmen müssen wirtschaftlich arbeiten, ihr Dienstleistungsangebot ist deshalb zumeist nicht auf ein Bundesland, oder einen europäischen Staat beschränkt. Es existieren verschiedene Zertifizierungssysteme, etwa nach dem Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler (BDG), ISO 9001,[37] Chartered Institute for Archaeologists (CIfA), u. a. m. Die CIfA hat sich zum Ziel gesetzt ein einheitliches Gütezeichen zu schaffen, dass das bestehende Registrierungssystem für archäologische Fachfirmen und Organisationen des international agierenden CIfA an deutsche Rechtsverhältnisse anpasst um es im deutschen Vergaberecht zu verankern (§ 34 VgV).[38][39] Die CIfA hat hierfür drei Akkreditierungsgrade geschaffen: „Practitioner (PCIfA)“, „Associate (ACIfA)“ und „Member (MCIfA)“, sie orientieren sich streng an der CIfA-Kompetenzmatrix. Bei einer „MCIfA“ akkreditierten Firmenleitung ist eine hohe Qualitätsgarantie zu erwarten.[40] Auch Mitgliedschaften im Verband archäologischer Fachfirmen, dem bayrischen Landesverband selbständiger Archäologen in Bayern oder dem Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler (BfK) sind weitere Optionen. Ebenso sind mehrfach Zertifizierung geläufig. Aufgrund der ökonomischen Konkurrenzsituation einerseits, der Motivationslage und sozialen Verantwortung der Unternehmer, aber auch der Ausgabenpolitik öffentlicher Auftraggeber und staatlicher Behörden andererseits – um nur einige Faktoren des komplexen Zusammenwirkens zu nennen – sind die Arbeitsbedingungen und Entlohnung in einigen Firmen durchaus prekär.[41][42][43] Darüber hinaus aber sind viele hochprofessionelle Grabungsunternehmen mit ihren Wissenschaftler, in einem zunehmenden Maße, an wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsvorhaben beteiligt.

Grabungswerkzeuge, Hilfsmittel für die Feldarchäologie (Auswahl)

Neben der Archäologenkelle, dem Truffel finden noch eine Vielzahl von Werkzeugen und Hilfsmittel ihre Verwendung. So werden für etwa gröbere Bodenarbeiten diverse Schaufeln oder Hacken und Hämmer eingesetzt, bevor die Archäologen unter Verwendung feinerer Werkzeuge wie Spitzkelle, Spatel und Pinsel[44] die Grabung detaillierter weiterführen. Die in einem Planum bergungsbereiten Artefakte können mit Feinwerkzeugen freigelegt werden, auch als „freiputzten“ bezeichnet. Handfeger, Rund- und Borstenpinsel, Handschaufeln werden zur Entfernungen des Aushubs eingesetzt. Verschieden geformte Spatel eignen sich für die Feinarbeit beim Freilegen von archäologischen Funden, aber auch Pinsel oder Dentalwerkzeuge, wie Sonden etc.

Mittels unterschiedlicher Siebe, etwa Stapelsiebe, deren Maschenweite von oben nach unten immer kleiner werden, können die Objekte aussortiert werden (etwa Pflanzenreste, kleine Knochen, Zähne, Fischgräten,[45] Schmucksteine usw.), die im archäologischen Grabungsaushub gefunden werden. Zum genauen Vermessen, dem „einmessen“ der Grabungsfläche bedarf es entsprechender Vermessungsinstrumente.[46] Ferner Senklot, Lotschnur und Lotdraht, Wasserwaagen, dokumentierte Fundtüten (etwa Druckverschlussbeutel[47]) und -dosen für die Artefakte.

Für die Fundzeichnungen ist das dazugehörige Equipment Voraussetzung. Sie ist Bestandteil der wissenschaftlichen Dokumentation und wird durch die Photodokumentation, Laserscanning etc. komplettiert. Die Zeichnung soll dabei eine klare und eindeutige Wiedergabe des Objekts bzw. Fundorts leisten.[48][49]

Hilfsmittel und Werkzeuge (Auswahl): in der Reihenfolge Begehung, Prospektion, Sondage, Grabung:

Siehe auch

Literatur

  • Rolf d’Aujourd’hui (Hrsg.): Archäologie in Basel. Organisation und Arbeitsmethoden. Verlag Archäologische Bodenforschung Basel-Stadt, Basel 1989, ISBN 3-905098-06-7.
  • Jörg Biel, Dieter Klonk (Hrsg.): Handbuch der Grabungstechnik. Gesellschaft für Vor- und Frühgeschichte, Stuttgart 1994.
  • Susi Ulrich-Bochsler: Grabungstechnik. Einführung in die Archäoanthropologie für das archäologisch-technische Grabungspersonal. Basel 1993.
  • Egon Gersbach: Ausgrabung heute. 3. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1998, ISBN 3-534-13879-1.
  • Grabung e. V. (Hrsg.): Grabungs-Wörterbuch. Schloemer, Düren 1998.
  • Rolf Hachmann, Arnulf Kuschke: Vademecum der Grabung Tell Kamid el-Loz. Habelt, Bonn 1969.
  • Matthias Knaut, Martin Körber, Ruth Keller-Kempas: Freigelegt. Zehn Jahre Studium Restaurierung/Grabungstechnik in Berlin. (= Berliner Beiträge zur Konservierung von Kulturgut und Grabungstechnik. Band 1). Siegl, München 2003, ISBN 3-935643-11-X.
  • Andreas Kinne: Tabellen und Tafeln zur Grabungstechnik. 5. Auflage. Selbstverlag, Dresden 2009.
  • Anna Kieburg (Hrsg.): Grabungswörterbuch. Verlag Philipp von Zabern, Darmstadt/ Mainz 2012, ISBN 978-3-8053-4533-0.

Periodika

  • Felix Rösch: GIS als Werkzeug archäologischer Grabungsdokumentation – zwei Fallbeispiele aus Sachsen-Anhalt. LSA VERM 1/2019 (lvermgeo.sachsen-anhalt.de)
  • Rainer Schreg: Konzepte der Quellenkritik in der Forschungsgeschichte. (= Archäologische Quellenkritik. III). 28. Januar 2013. (archaeologik.blogspot.com auf Archaeologik – Der Wissenschaftsblog von Rainer Schreg)
  • Rainer Schreg: Formationsprozesse und ihre Faktoren. (= Archäologische Quellenkritik. IV). 3. April 2013. (archaeologik.blogspot.com)
  • Rainer Schreg: Die Identifikation und Einschätzung von Formationsprozessen. (= Archäologische Quellenkritik. V). 24. Juli 2013. (archaeologik.blogspot.com)
  • Verband der Restauratoren (Hrsg.): Beiträge zur Erhaltung von Kunst- und Kulturgut. VDR, Bonn seit 2003, Vorlage:ISSN.
  • Arbeitsgemeinschaft der Restauratoren (Hrsg.): AdR-Schriftenreihe zur Restaurierung und Grabungstechnik. Theiss, Stuttgart seit 1994 (ab 2003 siehe VDR-Beiträge).
  • Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Hrsg.): Berliner Beiträge zur Konservierung von Kulturgut und Grabungstechnik. Siegl, München seit 2003.
  • Vereinigung des Archäologisch-Technischen Grabungspersonals (Hrsg.): Grabungstechnik – Technique des fouilles. VATG, Wettingen seit 1983.
  • Im Feld. Wie der Grabungsalltag wirklich aussieht. Sonderheft, Antike Welt, Zeitschrift für Archäologie und Kulturgeschichte, wbg, Darmstadt 2020, ISBN 978-3-8053-5275-8.
  • Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland. Ausgrabungen und Prospektion Durchführung und Dokumentation. 3. April 2006 (überarbeitete Fassung) (dnk.de)
  • Grabungsrichtlinien für archäologische Maßnahmen in Westfalen-Lippe. LWL-Archäologie für Westfalen, Stand Juni 2017 (lwl.org)

Reflexionen

  • Sebastian Brather: Ethnische Identitäten als Konstrukte der frühgeschichtlichen Archäologie. In: Germania. 78–2000, S. 139–177, hier S. 143. (journals.ub.uni-heidelberg.de)
  • Stefan Schreiber: Theoretische und methodische Grundlagen der Kulturwissenschaften. In: Denitsa Dimitrova, Nicole Kühn, Angela Pencheva, Stefan Schreiber, Evelina Teneva, Marina Unger, Arianna Zischow: Zur Aktualität der ethnischen Deutung in der Archäologie. Präsentation der Ergebnisse. Projekttutorium WS 2007/08 – SS 2008 Humboldt-Universität zu Berlin, S. 3–12, hier S. 9. (hu-berlin.de)
  • Undine Stabrey: Archäologische Untersuchungen. Über Temporalität und Dinge. (= Histoire. Band 98). transcript, Bielefeld 2017, ISBN 978-3-8394-3586-1 (boris.unibe.ch)
  • Ulrich Veit: Archäologiegeschichte als Wissenschaftsgeschichte: Über Formen und Funktionen historischer Selbstvergewisserung in der Prähistorischen Archäologie. In: Ethnographisch-Archäologische Zeitschrift. (EAZ), Jahrgang 52, 2011, S. 1, S. 34–58, hier S. 43. (waxmann.com)
  • Gerry Wait: Das „Chartered Institute for Archaeologists“: Der systematische Aufbau von Professionalität, Macht und Einfluss in Archäologie und Denkmalpflege. In: Archäologische Informationen. Band 40, 2017, S. 121–130. (journals.ub.uni-heidelberg.de)

Weblinks

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Medien

Gesetzliche Regelungen

  • Details of Treaty No. 143 European Convention on the Protection of the Archaeological Heritage (Revised) (coe.int)
  • NRW Exemplarischer Text: Text des Denkmalschutzgesetzes mit Stand vom 1. April 2020
  • Die aktuellen Versionen des jeweils gültigen Denkmalschutzgesetzes für jedes Bundesland sind erreichbar über die Internetseiten der Landesämter für Denkmalpflege und der Obersten Denkmalschutzbehörden.[50]

Einzelnachweise

  1. Prozesse im Sinne einer Bergung, welche die räumlichen Merkmale eines oder mehrerer Objekte verändern, werden als Transport bezeichnet. In diesem Sinne gehört das Ergebnis einer Ausgrabung, etwa die spätere Laboruntersuchung, Ausstellung in einem Museum etc. zum Oberbegriff eines Transportes. Werden doch die Objekte (Funde) aus ihrem ursprünglichen Kontext entnommen, um letztlich räumliche Distanzen zu überwinden und schließlich in neue Ordnungskontexte eingefügt zu werden.
  2. Franz Georg Maier: Neue Wege in die alte Welt. Methoden der modernen Archäologie. Hoffmann und Campe, Hamburg 1977, ISBN 3-455-08954-2, S. 38.
  3. Adolf Michaelis: Die archäologischen Entdeckungen des neunzehnten Jahrhunderts. Seemann, Leipzig 1906, S. 132.
  4. Dokumentationsrichtlinien. Sammlung und Auflistung verschiedener Landesämter, Museen und Behörden. (archaeologie-online.de)
  5. Jan Miera: Definition einer archäologischen Ausgrabung. 20. September 2020 (praehistorische-archaeologie.de)
  6. Paul Kirn: Einführung in die Geschichtswissenschaft. (= Sammlung Göschen. 270). G. J. Göschen’schen Verlagsbuchhandlung/ Walter de Gruyter, Berlin 1959/ 1963, S. 29.
  7. Manfred K.H. Eggert: Prähistorische Archäologie. Konzepte und Methoden. (= UTB. 2092). 4. Auflage. A. Franke, Tübingen/ Basel 2012, ISBN 978-3-8252-3696-0, S. 44–45.
  8. Wann ist ein Denkmal ein Denkmal? Informationen zum deklaratorischen und zum konstitutiven Prinzip. Pressematerial der DGUF. Stand: Juni 2013 (PDF auf dguf.de)
  9. siehe auch Kulturgüterschutz in der Schweiz und Denkmalschutzgesetz (Österreich)
  10. Nach Frank Fischer et al. besteht das wissenschaftliches Denken in einer kognitiven Fähigkeit, die 1. das Entwickeln/Erfassen einer Problemstellung, 2. das Formulieren einer Fragestellung, 3. das Entwickeln von Hypothesen, 4. das Konstruieren/Anpassen von Untersuchungsmaterial (Artefakten), 5. das Erzeugen von Daten(Dokumentation)/Evidenz, 6. die Auswertung der Daten/Evidenz, 7. das Ziehen von Schlussfolgerungen und 8. die kritische Einordnung und Kommunikation der Ergebnisse umfasst. (Fischer u. a.: Scientific Reasoning and Argumentation: Advancing an Interdisciplinary Research Agenda in Education. Frontline Learning Research 5(2014) 28-45, dx.doi.org (journals.sfu.ca)
  11. Grabungstechniker Handbuch. Herausgegeben vom Verband der Landesarchäologen (VLA) und der Arbeitsgemeinschaft der Restauratoren (AdR). Ausführliche Erläuterungen; einzelne Kapitel zum download (landesarchaeologen.de)
  12. Vorgaben zum Umgang mit Funden auf archäologischen Ausgrabungen in Bayern. Herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), München April 2020, S. 11. (blfd.bayern.de)
  13. Grafik: Übersicht der archäologischen Verfahren in Abhängigkeit zu ihrer Invasivität. Nach Knut Rassmann, Hajo Höhler-Brockmannn dainst.blog
  14. Längsaxialer rechteckiger Grabungsschnitt, Skizze (praehistorische-archaeologie.de)
  15. Quadratische Grabungsschnitte, Skizze (praehistorische-archaeologie.de)
  16. Jürgen Tzschoppe, Andreas Krieger (Hrsg.): Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Februar 2013 (ufg.uni-jena.de)
  17. Manfred K.H. Eggert: Prähistorische Archäologie. Konzepte und Methoden. (= UTB. 2092). 4. Auflage. A. Franke, Tübingen/ Basel 2012, ISBN 978-3-8252-3696-0, S. 181–182.
  18. Jan Miera: Harris-Matrix. 20. September 2020 (praehistorische-archaeologie.de)
  19. Manfred K.H. Eggert: Prähistorische Archäologie. Konzepte und Methoden. (= UTB. 2092). 4. Auflage. A. Franke, Tübingen/ Basel 2012, ISBN 978-3-8252-3696-0, S. 171.
  20. Manfred K.H. Eggert: Prähistorische Archäologie. Konzepte und Methoden. (= UTB. 2092). 4. Auflage. A. Franke, Tübingen/ Basel 2012, ISBN 978-3-8252-3696-0, S. 172.
  21. Edward Cecil Harris: Principles of Archaeological Stratigraphy. Academic Press, London/ Oxford/ Boston/ New York 1979, ISBN 0-12-326650-5, S. XI f.
  22. Edward Cecil Harris: The Laws of Archaeological Stratigraphy. In: World Arch. Band 11, Nr. 1, 1979, S. 111–117 doi:10.1080/00438243.1979.9979753 users.clas.ufl.edu
  23. William G. Dever: A manual of field excavation: handbook for field archaeologists. Hebrew Union College-Jewish Institute of Religion, New York 1982, S. 49.
  24. Modelle und Systeme von Geodaten. Digitale Geländemodelle. Universität Trier, Abteilung Kartographie (uni-trier.de)
  25. Andreas Knöpfler: Vermessung für die Archäologie. Amtsübergreifende Zusammenarbeit in Heidelberg. Vermessungsamt, Heidelberg, 15. November 2017 (dvw.de)
  26. Sebastian Kirch: Archäoinformatik ‐ Digitale Archäologie. Informationstechnologien und Visualisierungstechniken in der Archäologie. Seminarschrift Universität Duisburg-Essen, Digital Humanities, SS 2010 (uni-due.de)
  27. Zwei prinzipielle Systeme stehen zur Verfügung: Im Teilblattsystem wird mit einem festgelegten Blattausschnitt gearbeitet, hierzu werden üblicherweise kleinere Papierformaten genutzt, als im Teilplansystem. Das Format und die Überlappung der erfassten Strukturen sind gleichbleibend, Anschlussblätter und Blattbezeichnung folgen einem gegebenen Schema. Eine Übersichtskarte mit entsprechender Nummerierung ermöglicht bei der Auswahl des gewünschten Blattes somit ein schnelles Vorgehen. Die Vorteile sind die handlicheren Formate, eine schnellere Aktualisierungsmöglichkeit und einfaches Ergänzen sowie das schnelle Auffinden des gewünschten Blattes. Einzelne Teilblätter können in Beziehung zur Übersichtskarte (siehe Generalkarte) entweder fortlaufend durch nummeriert werden oder nach Zeilen und Kolonnen bezeichnet werden, auch sind Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen möglich. Im Teilplansystem wird pro Blatt ein festgelegter Ausschnitte abgebildet (etwa der treppenförmige Tempelaufgang oder es wird nach Ausgrabungsperioden gegliedert), die Formate der Teilpläne können aber je Größe des darzustellenden Inhaltes variieren.
  28. siehe Gauß-Krüger-Koordinatensystem
  29. Ein Maßstab wird über das Verhältnis zweier Zahlen angegeben; ein Maßstab 1 : 10 bedeutet, dass „1 cm“ auf der Karte „10 cm“ (= 0,1 m) in der Wirklichkeit sind.
  30. Martin Fitzenreiter (Hrsg.): Ereignis, Geschichtsschreibung zwischen Vorfall und Befund. (= Internet-Beiträge zur Ägyptologie und Sudanarchäologie (IBAES). Vol. X). Golden House Publications, London 2009, ISBN 978-1-906137-13-7, S. 1–15. (rz.hu-berlin.de)
  31. Paul Veyne: Geschichtsschreibung. Und was sie nicht ist. (= edition suhrkamp NF. 1472). Suhrkamp, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-518-11472-7 (Vorlage:FrS Éditions du Seuil, Paris 1971), S. 13.
  32. In der Schweiz: In der Archäologie gibt es verschiedene Berufe. Nicht für alle ist ein Studium erforderlich. (da.lu.ch)
  33. Sascha Piffko: Firmenarchäologie und Berufsverband: Archäologen zwischen Unternehmertum und Forschung. In: Archäologische Informationen. Band 41, 2018, S. 71–78. (journals.ub.uni-heidelberg.de)
  34. Dirk Krausse, Carla Nübold: Verband der Landesarchäologen der Bundesrepublik Deutschland, Juli 2008. Discovering the Archaeologists of Europe: Deutschland, S. 4; 8; 12 f. (PDF, discovering-archaeologists.eu)
  35. Auswahl einiger bundesdeutscher Grabungsfirmen. Deutsche Grabungsfirmen auf Institut für Archäologische Wissenschaften, Denkmalwissenschaften und Kunstgeschichte. Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit. 14. Dezember 2020 (uni-bamberg.de)
  36. Grabungsfirmen in Österreich. (Auswahl) grabungsfirmen.at
  37. EN ISO 9001“ legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können (Qualitätsmanagementnorm), welche die Kundenerwartungen sowie die allfälligen behördlichen Anforderungen zu erfüllen (siehe auch PDCA-Zyklus); auch „DIN EN ISO 9001“ dabei steht „DIN“ steht für „Deutsches Institut für Normung“, „EN“ für „Europäische Norm“ und „ISO“ für „International Organization for Standardization“, „9001“ bezeichnet den thematischen Inhalt der Norm; „9001“ behandelt „QualitätsmanagementsystemeAnforderungen“ und ist die Nummer der Norm "Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen". Andere Normen haben andere Nummern, z. B. 50.001 für Energieeffizienzsysteme. (QM ISO 9001),
  38. CIfA. Deutschland German Group. Ein Gütezeichen für archäologische Fachfirmen (Entwurf zur öffentlichen Konsultation 21. März 2019), S. 3. (PDF)
  39. MCIfA-geführte archäologische Fachfirmen / Grabungsfirmen in Deutschland, Stand 2018 (archaeologists.net)
  40. CIfA. Deutschland German Group. Gütezeichen für Archäologie (GZA). Ein Gütezeichen für archäologische Fachfirmen. (Veröffentlicht am 4. November 2019) (archaeologists.net)
  41. Memorandum: „Gute Arbeit in der Denkmalpflege“ 15. August 2016 ver.di AK Denkmalpflege (bund-laender-bawue.verdi.de)
  42. DGUF-Preprint, 28. Mai 2020 Frank Siegmund, Michaela Schauer, Diane Scherzler: Löhne und Gehälter in der deutschen Archäologie – Auswertung der DGUF-Umfrage „Evaluation Beruf Archäologie“. 10. Juni 2019 - 31. Oktober 2019 (Evaluation Beruf Archäologie (EvaBA) 2) (dguf.de)
  43. Jürgen Tzschoppe, Andreas Krieger: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2013 (unfallkasse-nrw.de)
  44. Egon Gersbach: Ausgrabung heute. Methoden und Techniken der Feldgrabung. Theiss, Stuttgart 1998, ISBN 3-8062-1379-8, S. 24, 42–47.
  45. Stefanie Jacomet, Heide Hüster-Plogmann, Jörg Schibler, Örni Akeret, Sabine Deschler-Erb: Archäobiologischer Feldkurs 2009. Institut für Prähistorische und Naturwissenschaftliche Archäologie, Universität Basel, (duw.unibas.ch)
  46. Hilmar Ingensand: Einführung in die Geodätische Messtechnik. Eidgenössische Technische Hochschule, Zürich Auflage 2004 (webarchiv.ethz.ch)
  47. Grundlegende Standards für archäologische Geländetätigkeiten im Bundesland Niedersachsen, S. 11. (ak-niedersachsen.de)
  48. Rüdiger Schlosske: Die zeichnerische Dokumentation. (archaeologie.sachsen.de)
  49. Rainer Schreg: Zeichnerische Dokumentation von Keramikfunden. 26. Februar 2017 (archaeologik.blogspot.com)
  50. denkmalliste.org