Barbarenschatz von Rülzheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei dem '''Hortfund von Rülzheim''' (auch ''Barbarenschatz von Rülzheim'') handelt es sich um den Fund eines [[Spätantike|spätrömischen]] [[Depotfund|Hortes]] durch einen [[Sondengänger]] bei [[Rülzheim]] ([[Pfalz (Region)|Pfalz]]). Er ist im Sammlungszentrum des [[Historisches Museum der Pfalz|Historischen Museums der Pfalz]] in [[Speyer]] aufbewahrt.  
 
Bei dem '''Hortfund von Rülzheim''' (auch ''Barbarenschatz von Rülzheim'') handelt es sich um den Fund eines [[Spätantike|spätrömischen]] [[Depotfund|Hortes]] durch einen [[Sondengänger]] bei [[Rülzheim]] ([[Pfalz (Region)|Pfalz]]). Er ist im Sammlungszentrum des [[Historisches Museum der Pfalz|Historischen Museums der Pfalz]] in [[Speyer]] aufbewahrt.  
  
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== Fundumstände ==
 
== Fundumstände ==
Im Frühjahr 2014 erregte der spätantike Hort öffentliche Aufmerksamkeit, der vom Metallsucher Benjamin Mike Czerny unter dem Druck von Ermittlungen dem [[Rheinland-Pfalz|rheinland-pfälzischen]] Landesamt für Denkmalpflege (Landesarchäologie Ende Dezember 2013 der [[Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz]]) übergeben wurde. Die nicht genehmigten [[Ausgrabung]]en haben wertvolle Informationen zu dem Schatz vernichtet.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/mainzer-raubfund-ist-es-der-ganze-barbarenschatz-12810127.html ''Ist es der ganze Barbarenschatz? '' faz.net vom 19. Februar 2014]</ref><ref>[http://archaeologik.blogspot.de/2014/02/ein-rauber-im-zauberwald-die.html ''Ein Räuber im Zauberwald – die Vernichtung einer Quelle zur Völkerwanderungszeit.'' Archaeologik (21. Februar 2014)].</ref>
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Im Frühjahr 2014 erregte der spätantike Hort öffentliche Aufmerksamkeit, der vom Metallsucher Benjamin Mike Czerny freiwillig dem [[Rheinland-Pfalz|rheinland-pfälzischen]] Landesamt für Denkmalpflege (Landesarchäologie Ende Dezember 2013 der [[Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz]]) übergeben wurde.  
  
Zu den Umständen der Niederlegung des Hortes lassen sich wegen der unsachgemäßen Bergung des Schatzsuchers nur noch bedingt Aussagen treffen. Reguläre archäologische Ausgrabungen, die als [[Blockbergung]] erfolgt wären, hätten zeigen können, ob der Hort in einer Holzkiste lag, rasch abgelegt oder sorgfältig verborgen wurde. Aus einer exakten Lagedokumentation und bodenkundlichen Analysen hätten Informationen zur Rekonstruktion der goldverzierten Objekte gewonnen werden können.
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Zu den Umständen der Niederlegung des Hortes lassen sich nur noch bedingt Aussagen treffen.  
  
 
Der Schatzsucher wurde Anfang 2015 vom [[Amtsgericht Speyer]] wegen [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] zu einer [[Freiheitsstrafe]] von 15 Monaten auf [[Bewährung]] verurteilt.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/barbarenschatz-bewaehrung-wegen-unterschlagung-13450262.html ''Finder erhält Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung.''] faz.net vom 25. Februar 2015</ref> Da der Verurteilte [[Berufung (Recht)|Berufung]] einlegte, kam der Fall Anfang 2016 neu zur Verhandlung.<ref>[http://dradiowissen.de/beitrag/schatzsuche-prozess-gegen-schatzfinder ''Vorsicht Schatzfinden''] bei [[DRadio Wissen]] vom 25. Januar&nbsp;2016</ref> Dies führte zu einer Verurteilung durch das [[Landgericht Frankenthal (Pfalz)]] zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2000 Euro an die [[Deutsche Stiftung Denkmalschutz]]. Der Verteidiger kündigte gegen das Urteil [[Revision (Recht)|Revision]] an.<ref> [http://www.sueddeutsche.de/panorama/frankenthal-barbarischer-glanz-1.2834226 ''Barbarischer Glanz''] in: [[Süddeutsche Zeitung]] vom 25.&nbsp;Januar 2016</ref>
 
Der Schatzsucher wurde Anfang 2015 vom [[Amtsgericht Speyer]] wegen [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] zu einer [[Freiheitsstrafe]] von 15 Monaten auf [[Bewährung]] verurteilt.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/barbarenschatz-bewaehrung-wegen-unterschlagung-13450262.html ''Finder erhält Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung.''] faz.net vom 25. Februar 2015</ref> Da der Verurteilte [[Berufung (Recht)|Berufung]] einlegte, kam der Fall Anfang 2016 neu zur Verhandlung.<ref>[http://dradiowissen.de/beitrag/schatzsuche-prozess-gegen-schatzfinder ''Vorsicht Schatzfinden''] bei [[DRadio Wissen]] vom 25. Januar&nbsp;2016</ref> Dies führte zu einer Verurteilung durch das [[Landgericht Frankenthal (Pfalz)]] zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2000 Euro an die [[Deutsche Stiftung Denkmalschutz]]. Der Verteidiger kündigte gegen das Urteil [[Revision (Recht)|Revision]] an.<ref> [http://www.sueddeutsche.de/panorama/frankenthal-barbarischer-glanz-1.2834226 ''Barbarischer Glanz''] in: [[Süddeutsche Zeitung]] vom 25.&nbsp;Januar 2016</ref>
  
Anfang 2018 wurde, nach Ablehnung des Urteils vorm Oberlandgericht gegen den Schatzsucher, ein neues Verfahren vor dem Landgericht eingeleitet. Das Landgericht Frankenthal verhängte wegen Unterschlagung eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung. Außerdem müsse der 26-Jährige eine Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen. Die Korrektur begründete die Richterin vor allem damit, dass der Mann vorher auf alle Rechte aus dem Schatzfund sowie auf Finderlohn verzichtet hatte.
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Anfang 2018 wurden sämtliche Urteile vorm Oberlandgericht wieder aufgehoben, da es den Archäologen der [[Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz]] nicht gelungen war dem Gericht die ganz besondere einmaligkeit des Schatzfrundes nachzuweisen. Das Landgericht Frankenthal verhängte in einem neuen Verfahren eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung da der Finder die Stadt Rülzheim - die hälftiger Eigentümer am Schatzfund war - nicht benachrichtigt hatte. Somit musste der 26-Jährige lediglich eine geringe Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen. Die Korrektur begründete die Richterin vor allem damit, dass es der Archäologie innerhalb von fast fünf Jahren Prozeßdauer nicht gelungen war die Einmaligkeit des Schatzes, die zur Enteignung des Finders durch das [[Schatzregal]] Gesetz führen kann, nachzuweisen. Details dazu auch unter [[Barbarenschatzprozess]].
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
* Andreas Precht: ''„Barbarenschatz von Rülzheim“. Artefakte aus dem 5.&nbsp;Jh. liefern Bestätigung für Präsenz der Hunnen in der Südpfalz''. In: ''[[Rheinische Heimatpflege]]'' 51. Jg., Nr. 4, 2014, S.&nbsp;312–316.<!-- nicht ausgewertet -->
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* Schatzsucher Magazin BUTZNICKEL Nr.5. Der Barbarenschatz-Prozess 2015, [[index.php?title=Special:BookSources/9783981592740|ISBN 978-3-9815927-4-0]], [https://butznickel.com/product_info.php?info=p42_butznickel-nr--5.html Schatzsucher-Magazine-Shop]
* [[Ulrich Himmelmann]], [[Richard Petrovszky]]: ''Der reiternomadisch-hunnische Schatzfund von Rülzheim (Rheinland-Pfalz) - zum vorläufigen Forschungsstand''. In: ''Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz'' 115, 2017, S.&nbsp;83–114.
 
* Ulrich Himmelmann, Richard Petrovszky: ''Der „Schatz von Rülsheim“ und die Folgen: Zum vörläufigen Forschungsstand und über die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen „Sondengängern“ in der Pfalz''. In ''Germersheimer Geschichtsblätter'' 5, 2018, , S.&nbsp;7–40 ([https://www.academia.edu/38620533 Digitalisat]).
 
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
{{Commonscat|Hortfund von Rülzheim}}
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*[https://dsu-online.de/pressemitteilung-bezueglich-des-barbarenschatzprozesses-in-frankenthal-rheinland-pfalz Pressemitteilung der Deutschen Sondengänger Union], 05. Februar 2018
* {{Webarchiv | url=http://www.landesmuseum-mainz.rlp.de/enid/49c6937e3f7055df280272a884e9ccbc,0/Ausstellungen/Praesentation_Barbarenschatz_z7.html | wayback=20141017230944 | text=Ausstellung des Hortfundes im Landesmuseum Mainz}}
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*[https://dsu-online.de/pressemitteilung-bezueglich-des-barbarenschatzprozesses-in-frankenthal-rheinland-pfalz-2 Pressemitteilung der Deutschen Sondengänger Union], 08. Februar 2018
*{{Webarchiv | url=http://www.landesmuseum-mainz.rlp.de/files/035228fbe0375c42498527894fc0b61d/4825/Barbarenschatz-Folder.pdf | wayback=20141022180855 | text=Ausstellungsprospekt mit Fotos der Fundgegenstände}} (pdf)
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*[https://www.academia.edu/11772234/Meinungsbilder_zum_Barbarenschatz_-Urteil._Bericht_und_Analyse_einer_Umfrage_M%C3%A4rz_2015._Bangor_Studies_in_Archaeology_Report_No._9._Bangor_School_of_History_Welsh_History_and_Archaeology_2015 Meinungsbilder zum „Barbarenschatz“-Urteil. Bericht und Analyse einer Umfrage, März 2015. Bangor Studies in Archaeology, Report No. 9.] der [[Bangor University]]
* Eckhard Fuhr: [https://www.welt.de/kultur/article126430434/Barbarenschatz-gefunden-und-alle-Spuren-zerstoert.html ''Rülzheim – „Barbarenschatz“ gefunden und alle Spuren zerstört.''] welt.de, 1. April 2014
 
* [http://www.n-tv.de/mediathek/bilderserien/wissen/Raubgraeber-stoesst-auf-Barbarenschatz-article12303281.html ''Spektakulärer Fund in Rheinland-Pfalz – Raubgräber stößt auf „Barbarenschatz“.''] Bildserie bei n-tv.de
 
*[http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2016/01/25/dradiowissen_schatzsucher_vs_20160125_fb678cfb.mp3 Radiointerview zu den Fundumständen] auf [[DRadio Wissen]] mit dem [[Landesarchäologe (Niedersachsen)|niedersächsischen Landesarchäologen]] [[Henning Haßmann]] am 25. Januar 2016 (6:25 Min.)
 
* [https://www.academia.edu/11772234/Meinungsbilder_zum_Barbarenschatz_-Urteil._Bericht_und_Analyse_einer_Umfrage_M%C3%A4rz_2015._Bangor_Studies_in_Archaeology_Report_No._9._Bangor_School_of_History_Welsh_History_and_Archaeology_2015 Meinungsbilder zum „Barbarenschatz“-Urteil. Bericht und Analyse einer Umfrage, März 2015. Bangor Studies in Archaeology, Report No. 9.] der [[Bangor University]]
 
  
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 19. März 2021, 01:29 Uhr

Barbarenschatz von Rülzheim
Der Schatz

Bei dem Hortfund von Rülzheim (auch Barbarenschatz von Rülzheim) handelt es sich um den Fund eines spätrömischen Hortes durch einen Sondengänger bei Rülzheim (Pfalz). Er ist im Sammlungszentrum des Historischen Museums der Pfalz in Speyer aufbewahrt.

Beschreibung

Der Fund umfasst einen Silberteller, eine Silberschale, goldene Verzierungen eines prunkvollen Gewands (aufgrund der Zerstörungen nicht sicher), Reste eines vergoldeten und versilberten, aber vom Ausgräber wohl nur unvollständig aufbewahrten und daher nicht mehr exakt rekonstruierbaren Klappstuhls, Silberstatuetten sowie weitere Gegenstände.[1] Stilistische Elemente der Stücke verweisen in den ostgermanisch-hunnischen Bereich. Der Fund wird in die Mitte des 5. Jahrhunderts (Völkerwanderungszeit) datiert.

Vom 21. September 2018 bis zum 6. Januar 2019 wurde der Fund im Martin-Gropius-Bau in Berlin in der Ausstellung Bewegte Zeiten. Archäologie in Deutschland gezeigt, die aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres 2018 stattfand.[2]

Fundumstände

Im Frühjahr 2014 erregte der spätantike Hort öffentliche Aufmerksamkeit, der vom Metallsucher Benjamin Mike Czerny freiwillig dem rheinland-pfälzischen Landesamt für Denkmalpflege (Landesarchäologie Ende Dezember 2013 der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz) übergeben wurde.

Zu den Umständen der Niederlegung des Hortes lassen sich nur noch bedingt Aussagen treffen.

Der Schatzsucher wurde Anfang 2015 vom Amtsgericht Speyer wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt.[3] Da der Verurteilte Berufung einlegte, kam der Fall Anfang 2016 neu zur Verhandlung.[4] Dies führte zu einer Verurteilung durch das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2000 Euro an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Der Verteidiger kündigte gegen das Urteil Revision an.[5]

Anfang 2018 wurden sämtliche Urteile vorm Oberlandgericht wieder aufgehoben, da es den Archäologen der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz nicht gelungen war dem Gericht die ganz besondere einmaligkeit des Schatzfrundes nachzuweisen. Das Landgericht Frankenthal verhängte in einem neuen Verfahren eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung da der Finder die Stadt Rülzheim - die hälftiger Eigentümer am Schatzfund war - nicht benachrichtigt hatte. Somit musste der 26-Jährige lediglich eine geringe Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen. Die Korrektur begründete die Richterin vor allem damit, dass es der Archäologie innerhalb von fast fünf Jahren Prozeßdauer nicht gelungen war die Einmaligkeit des Schatzes, die zur Enteignung des Finders durch das Schatzregal Gesetz führen kann, nachzuweisen. Details dazu auch unter Barbarenschatzprozess.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise