Barbarenschatz von Rülzheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Schatzsucher wurde Anfang 2015 vom [[Amtsgericht Speyer]] wegen [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] zu einer [[Freiheitsstrafe]] von 15 Monaten auf [[Bewährung]] verurteilt.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/barbarenschatz-bewaehrung-wegen-unterschlagung-13450262.html ''Finder erhält Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung.''] faz.net vom 25. Februar 2015</ref> Da der Verurteilte [[Berufung (Recht)|Berufung]] einlegte, kam der Fall Anfang 2016 neu zur Verhandlung.<ref>[http://dradiowissen.de/beitrag/schatzsuche-prozess-gegen-schatzfinder ''Vorsicht Schatzfinden''] bei [[DRadio Wissen]] vom 25. Januar&nbsp;2016</ref> Dies führte zu einer Verurteilung durch das [[Landgericht Frankenthal (Pfalz)]] zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2000 Euro an die [[Deutsche Stiftung Denkmalschutz]]. Der Verteidiger kündigte gegen das Urteil [[Revision (Recht)|Revision]] an.<ref> [http://www.sueddeutsche.de/panorama/frankenthal-barbarischer-glanz-1.2834226 ''Barbarischer Glanz''] in: [[Süddeutsche Zeitung]] vom 25.&nbsp;Januar 2016</ref>
 
Der Schatzsucher wurde Anfang 2015 vom [[Amtsgericht Speyer]] wegen [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] zu einer [[Freiheitsstrafe]] von 15 Monaten auf [[Bewährung]] verurteilt.<ref>[http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/barbarenschatz-bewaehrung-wegen-unterschlagung-13450262.html ''Finder erhält Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung.''] faz.net vom 25. Februar 2015</ref> Da der Verurteilte [[Berufung (Recht)|Berufung]] einlegte, kam der Fall Anfang 2016 neu zur Verhandlung.<ref>[http://dradiowissen.de/beitrag/schatzsuche-prozess-gegen-schatzfinder ''Vorsicht Schatzfinden''] bei [[DRadio Wissen]] vom 25. Januar&nbsp;2016</ref> Dies führte zu einer Verurteilung durch das [[Landgericht Frankenthal (Pfalz)]] zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2000 Euro an die [[Deutsche Stiftung Denkmalschutz]]. Der Verteidiger kündigte gegen das Urteil [[Revision (Recht)|Revision]] an.<ref> [http://www.sueddeutsche.de/panorama/frankenthal-barbarischer-glanz-1.2834226 ''Barbarischer Glanz''] in: [[Süddeutsche Zeitung]] vom 25.&nbsp;Januar 2016</ref>
  
Anfang 2018 wurden sämtliche Urteile vorm Oberlandgericht wieder aufgehoben, da es den Archäologen der [[Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz]] nicht gelungen war dem Gericht die ganz besondere einmaligkeit des Schatzfrundes nachzuweisen. Das Landgericht Frankenthal verhängte in einem neuen Verfahren eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung da der Finder die Stadt Rülzheim - die hälftiger Eigentümer am Schatzfund war - nicht benachrichtigt hatte. Somit musste der 26-Jährige lediglich eine geringe Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen. Die Korrektur begründete die Richterin vor allem damit, dass es der Archäologie innerhalb von fast fünf Jahren Prozeßdauer nicht gelungen war die Einmaligkeit des Schatzes, die zur Enteignung des Finders durch das [[Schatzregal]] Gesetz führen kann, nachzuweisen. Details dazu auch unter [[Barbarenschatzprozeß]].
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Anfang 2018 wurden sämtliche Urteile vorm Oberlandgericht wieder aufgehoben, da es den Archäologen der [[Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz]] nicht gelungen war dem Gericht die ganz besondere einmaligkeit des Schatzfrundes nachzuweisen. Das Landgericht Frankenthal verhängte in einem neuen Verfahren eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung da der Finder die Stadt Rülzheim - die hälftiger Eigentümer am Schatzfund war - nicht benachrichtigt hatte. Somit musste der 26-Jährige lediglich eine geringe Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen. Die Korrektur begründete die Richterin vor allem damit, dass es der Archäologie innerhalb von fast fünf Jahren Prozeßdauer nicht gelungen war die Einmaligkeit des Schatzes, die zur Enteignung des Finders durch das [[Schatzregal]] Gesetz führen kann, nachzuweisen. Details dazu auch unter [[Barbarenschatzprozess]].
  
 
== Literatur ==
 
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Version vom 16. Februar 2021, 11:53 Uhr

Barbarenschatz von Rülzheim

Bei dem Hortfund von Rülzheim (auch Barbarenschatz von Rülzheim) handelt es sich um den Fund eines spätrömischen Hortes durch einen Sondengänger bei Rülzheim (Pfalz). Er ist im Sammlungszentrum des Historischen Museums der Pfalz in Speyer aufbewahrt.

Beschreibung

Der Fund umfasst einen Silberteller, eine Silberschale, goldene Verzierungen eines prunkvollen Gewands (aufgrund der Zerstörungen nicht sicher), Reste eines vergoldeten und versilberten, aber vom Ausgräber wohl nur unvollständig aufbewahrten und daher nicht mehr exakt rekonstruierbaren Klappstuhls, Silberstatuetten sowie weitere Gegenstände.[1] Stilistische Elemente der Stücke verweisen in den ostgermanisch-hunnischen Bereich. Der Fund wird in die Mitte des 5. Jahrhunderts (Völkerwanderungszeit) datiert.

Vom 21. September 2018 bis zum 6. Januar 2019 wurde der Fund im Martin-Gropius-Bau in Berlin in der Ausstellung Bewegte Zeiten. Archäologie in Deutschland gezeigt, die aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres 2018 stattfand.[2]

Fundumstände

Im Frühjahr 2014 erregte der spätantike Hort öffentliche Aufmerksamkeit, der vom Metallsucher Benjamin Mike Czerny freiwillig dem rheinland-pfälzischen Landesamt für Denkmalpflege (Landesarchäologie Ende Dezember 2013 der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz) übergeben wurde.

Zu den Umständen der Niederlegung des Hortes lassen sich nur noch bedingt Aussagen treffen.

Der Schatzsucher wurde Anfang 2015 vom Amtsgericht Speyer wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt.[3] Da der Verurteilte Berufung einlegte, kam der Fall Anfang 2016 neu zur Verhandlung.[4] Dies führte zu einer Verurteilung durch das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2000 Euro an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Der Verteidiger kündigte gegen das Urteil Revision an.[5]

Anfang 2018 wurden sämtliche Urteile vorm Oberlandgericht wieder aufgehoben, da es den Archäologen der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz nicht gelungen war dem Gericht die ganz besondere einmaligkeit des Schatzfrundes nachzuweisen. Das Landgericht Frankenthal verhängte in einem neuen Verfahren eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung da der Finder die Stadt Rülzheim - die hälftiger Eigentümer am Schatzfund war - nicht benachrichtigt hatte. Somit musste der 26-Jährige lediglich eine geringe Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen. Die Korrektur begründete die Richterin vor allem damit, dass es der Archäologie innerhalb von fast fünf Jahren Prozeßdauer nicht gelungen war die Einmaligkeit des Schatzes, die zur Enteignung des Finders durch das Schatzregal Gesetz führen kann, nachzuweisen. Details dazu auch unter Barbarenschatzprozess.

Literatur

  • Andreas Precht: „Barbarenschatz von Rülzheim“. Artefakte aus dem 5. Jh. liefern Bestätigung für Präsenz der Hunnen in der Südpfalz. In: Rheinische Heimatpflege 51. Jg., Nr. 4, 2014, S. 312–316.
  • Ulrich Himmelmann, Richard Petrovszky: Der reiternomadisch-hunnische Schatzfund von Rülzheim (Rheinland-Pfalz) - zum vorläufigen Forschungsstand. In: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 115, 2017, S. 83–114.
  • Ulrich Himmelmann, Richard Petrovszky: Der „Schatz von Rülsheim“ und die Folgen: Zum vörläufigen Forschungsstand und über die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen „Sondengängern“ in der Pfalz. In Germersheimer Geschichtsblätter 5, 2018, , S. 7–40 (Digitalisat).

Weblinks

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