Beschluss AG Buchen 16.08.2017

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Beschluss AG Buchen

Laut Beschluss AG Buchen 16.08.2017[1] benötigen Sondengänger nur eine Nachforschungsgenehmigung (NFG), wenn der Fund eines Kulturdenkmals am Ort der Suche zu erwarten ist.

Einzelnachweise