Beschluss Amtsgericht Wiesbaden 17.01.2019: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Schatzsucher.Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Gute Nachrichten für Sondler. Nach dem soeben eingetroffenen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahm…“)
(kein Unterschied)

Version vom 28. Februar 2021, 16:18 Uhr

Gute Nachrichten für Sondler. Nach dem soeben eingetroffenen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgerät und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben.

(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)