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Gute Nachrichten für Sondler. Nach dem soeben eingetroffenen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgerät und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben.

(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)

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