Beschluss Amtsgericht Wiesbaden 17.01.2019: Unterschied zwischen den Versionen

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Gute Nachrichten für Sondler. Nach dem soeben eingetroffenen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgerät und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben.
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Gute Nachrichten für Sondler. Nach dem soeben eingetroffenen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18<ref>https://dsu-online.de/wp-content/uploads/2019/02/Beschluss-AGWI-17.01.2019.pdf</ref> – ist die Beschlagnahme von Suchgerät und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben.
 
   
 
   
 
(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)
 
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== Einzelnachweise ==
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2021, 16:21 Uhr

Beschluss AGWI 17.01.2019

Gute Nachrichten für Sondler. Nach dem soeben eingetroffenen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18[1] – ist die Beschlagnahme von Suchgerät und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben.

(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)

Einzelnachweise