Gute Nachrichten für Sondler. Nach dem soeben eingetroffenen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgerät und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben.
Gute Nachrichten für Sondler. Nach dem soeben eingetroffenen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18<ref>https://dsu-online.de/wp-content/uploads/2019/02/Beschluss-AGWI-17.01.2019.pdf</ref> – ist die Beschlagnahme von Suchgerät und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben.
(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)
(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)