Das Denkmalschutzgesetz von 3. Dezember 1973 setzte Hamburgs erstes Denkmalschutzgesetz vom 6. Dezember 1920 außer Kraft. Es war dem langen Einsatz Hamburger Bürger und Wissenschaftler zu verdanken, darunter der ehemalige Direktor der [[Hamburger Kunsthalle]] [[Alfred Lichtwark]] und der Gründungsdirektor des [[Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg|Museums für Kunst und Gewerbe]] [[Justus Brinckmann]], sowie nach ihm [[Richard Stettiner]], ab Ende 1920 Hamburgs erster [[Denkmalpfleger]]. Die ersten geschützten Denkmäler waren die Kirchen und Friedhöfe der [[Vier- und Marschlande]]. | Das Denkmalschutzgesetz von 3. Dezember 1973 setzte Hamburgs erstes Denkmalschutzgesetz vom 6. Dezember 1920 außer Kraft. Es war dem langen Einsatz Hamburger Bürger und Wissenschaftler zu verdanken, darunter der ehemalige Direktor der [[Hamburger Kunsthalle]] [[Alfred Lichtwark]] und der Gründungsdirektor des [[Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg|Museums für Kunst und Gewerbe]] [[Justus Brinckmann]], sowie nach ihm [[Richard Stettiner]], ab Ende 1920 Hamburgs erster [[Denkmalpfleger]]. Die ersten geschützten Denkmäler waren die Kirchen und Friedhöfe der [[Vier- und Marschlande]]. |