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== Sondengänger-Vereinigung ==
 
== Sondengänger-Vereinigung ==
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[[Datei:Dsuausweis.jpg|mini|Ausweis der Deutschen Sondengänger Union (DSU)]]
 
Im Jahr 2014 wurde aus einer Initiative von mehreren Sondengänger-Foren im Internet die Sondengänger-Vereinigung „Hadrians Erben e. V“ gegründet. Doch der anfängliche Enthusiasmus verflog rasch und dies führte leider bereits nach nur einem Jahr zur Auflösung des jungen Vereins (auch ein eingeschleuster V-Mann der Polizei konnte das Ende leider nicht verhindern). In dieser Zeit erschallten wieder Rufe nach einer starken und von den Archäologen unabhängigen Interessenvertretung bzw. wurden lauter. Im Rahmen erster Gespräche mit Interessengruppen in Hessen wurden Analysen über das Scheitern in der Vergangenheit erstellt, zukünftige Ziele für eine neue Sondengänger-Vertretung festgelegt und es wurde ein kompetenter Stab von Mitarbeitern formiert.
 
Im Jahr 2014 wurde aus einer Initiative von mehreren Sondengänger-Foren im Internet die Sondengänger-Vereinigung „Hadrians Erben e. V“ gegründet. Doch der anfängliche Enthusiasmus verflog rasch und dies führte leider bereits nach nur einem Jahr zur Auflösung des jungen Vereins (auch ein eingeschleuster V-Mann der Polizei konnte das Ende leider nicht verhindern). In dieser Zeit erschallten wieder Rufe nach einer starken und von den Archäologen unabhängigen Interessenvertretung bzw. wurden lauter. Im Rahmen erster Gespräche mit Interessengruppen in Hessen wurden Analysen über das Scheitern in der Vergangenheit erstellt, zukünftige Ziele für eine neue Sondengänger-Vertretung festgelegt und es wurde ein kompetenter Stab von Mitarbeitern formiert.
 
   
 
   
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== Erste Klage der DSU ==
 
== Erste Klage der DSU ==
Parallel dazu verklagte die DSU, vertreten durch ihren Vorsitzenden Axel Thiel von Kracht, die Amtsarchäologen aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz.
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Thiel von Kracht beantragte im Februar des Jahres 2015 beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation und der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz die öffentliche Ausweisung aller unbeweglichen Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz um nicht unwissentlich, vorsätzlich oder fahrlässig auf einem Kulturdenkmal oder in einem Grabungsschutzgebiet mit seinem Metalldetektor zu suchen und deshalb mit einem Bußgeld belegt zu werden .
Vorausgegangen war ein Antrag des Herrn Thiel von Kracht auf Ausweisung aller unbeweglichen Kulturdenkmäler in den Geobasis-Informationen des amtlichen Vermessungswesens. Der Hintergrund dafür ist, dass das Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz in § 4 Absatz 3 fordert, dass unbewegliche Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz in den Geobasis-Informationen des amtlichen Vermessungswesens veröffentlicht werden. Diesem war und ist das Land Rheinland-Pfalz bis dato nicht nachgekommen. Herr Thiel von Kracht begründete seine Klage damit, dass er als Sondengänger nicht unabsichtlich auf einem den Amtsarchäologen bekannten Bodendenkmal mit seinem Metalldetektor suchen und Grabungen durchführen wollte, nur weil nicht sämtliche Kulturdenkmäler – dem Gesetz konform – veröffentlicht wurden. Im Übrigen kommt bis dato nur das Land Bayern dieser Gesetzesausführung nach. Das Verwaltungsgericht und in der Berufung auch das Oberverwaltungsgericht lehnten den gestellten Antrag allerdings ab. Genauere Infos dazu befinden sich auf der Homepage der DSU unter: www.dsu-online.de.
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Thiel von Kracht verwies dabei auf das Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz und fordert dass die unbeweglichen Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz gemäß § 4 Absatz 3 DSchG, in den Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens
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kostenfrei, zeitnah und für jedermann einsehbar, veröffentlicht werden sollte.
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Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz teilte Thiel von Kracht mit, dass die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz dazu fachlich zuständig sei und das diese gerade dabei seien die Denkmallisten einiger Landkreise zu digitalisieren - einige seien bereits veröffentlicht worden.
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Thiel von Kracht stellte dabei fest, das die GDKE bis Februar 2015 lediglich 6 der insgesamt 36 Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz als digitale Denkmalliste in den Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens erfasst hatte - und dies auch nur unvollständig. Er errechnete, dass bei diesem Fortschritt von 1 Landkreis oder 1 kreisfreien Stadt pro Jahr die gesetzlichen Vorgaben erst im Jahr 2045 erfüllt wären, und dann auch nur unvollständig, denn in den bisher 6 erfassten Gebieten ist nur ein Teil der unbeweglichen Kulturdenkmäler dargestellt. Thiel von Kracht wollte nicht bis zum Jahr 2045 warten - er wäre dann im Alter von 77 Jahren - und reichte deshalb im April 2015 seine Klage beim Verwaltungsgericht ein.
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Thiel von Kracht bestand darauf, dass das GDKE verurteilt werde, seinen gesetzlichen Auftrag gemäß § 4 (3) Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz zu erfüllen und sämtliche unbeweglichen Kulturdenkmäler in den Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens zeitnah und flächendeckend auszuweisen hätte. Die Klage wurde am 11. Mai 2016 kostenpflichtig abgewiesen.
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Das Oberverwaltungsgericht begründete die Ablehnung der Klage damit, dass Thiel von Kracht sich nicht auf sein subjektives Recht, das die Ausweisung sämtlicher unbeweglicher Kulturdenkmäler in den Geobasisinformationen gerichtet ist, stützen kann. Ein derartiger Anspruch könne nicht aus § 4 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz - DSchG - abgeleitet werden - auch wenn es da so geschrieben stünde.
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Thiel von Kracht beantragte darauf hin am 04.08.2016 die Zulassung zur Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Mainz.
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Auf Seite 7 des 9-seitigen Beschlusses ging das Oberverwaltungsgericht jetzt allerdings auf die Argumentation des Klägers Thiel von Kracht ein, dass er bei einer Nichtbekanntgabe der Standorte verborgener archäologischer Kulturdenkmäler bei seinen Sondengängen Gefahr laufe, allein wegen dieser Unkenntnis mit einem Bußgeld belegt zu werden.
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Für das Oberverwaltungsgericht war die vorgetragene Konfliktlage nicht nachvollziehbar, da laut OVG der Sondengänger Thiel von Kracht „...in einem solchen Fall regelmäßig den subjektiven Tatbestand einer Ordnungswidrigkeitenvorschrift nicht erfüllen würde.“
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Das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz lehnte am 9. Dezember 2016 die Zulassung zur Berufung ab, bestätigte allerdings mit dem Beschluss (8 A 10618/16.OVG - 3 K 625/15.MZ), dass die Suche mit dem Metalldetektor keine Ordnungswidrigkeitenvorschrift verletzen würde und bestätigte damit die Aussagen der Deutschen Sondengänger Union in ähnlichen Fällen.
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Mit diesem Beschluss folgte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz der Argumentation des Verwaltungsgericht Stuttgart, das in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls feststellte, dass die Suche mit Metalldetektor, selbst auf einem Kulturdenkmal generell keine Ordnungswidrigkeit darstellen würde, wenn das Ziel der Suche keine Kulturgüter sind.
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Die Amtsarchäologen der Landesämter für Denkmalpflege
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welche postfaktisch jeden Sondengänger als Raubgräber bezeichnen, enttarnt dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Lüge. Aus diesem Grund wird die Feier der Amtsarchäologen über den Pyrrhussieg am Ende doch sicherlich viel kleiner ausfallen als anfänglich gedacht. Parallel dazu verklagte die DSU, vertreten durch ihren Vorsitzenden Axel Thiel von Kracht, die Amtsarchäologen aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz. Vorausgegangen war ein Antrag des Herrn Thiel von Kracht auf Ausweisung aller unbeweglichen Kulturdenkmäler in den Geobasis-Informationen des amtlichen Vermessungswesens. Der Hintergrund dafür ist, dass das Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz in § 4 Absatz 3 fordert, dass unbewegliche Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz in den Geobasis-Informationen des amtlichen Vermessungswesens veröffentlicht werden. Diesem war und ist das Land Rheinland-Pfalz bis dato nicht nachgekommen. Herr Thiel von Kracht begründete seine Klage damit, dass er als Sondengänger nicht unabsichtlich auf einem den Amtsarchäologen bekannten Bodendenkmal mit seinem Metalldetektor suchen und Grabungen durchführen wollte, nur weil nicht sämtliche Kulturdenkmäler – dem Gesetz konform – veröffentlicht wurden. Im Übrigen kommt bis dato nur das Land Bayern dieser Gesetzesausführung nach. Das Verwaltungsgericht und in der Berufung auch das Oberverwaltungsgericht lehnten den gestellten Antrag allerdings ab. Genauere Infos dazu befinden sich auf der Homepage der DSU unter: www.dsu-online.de.
    
Doch von derartigen Rückschlägen ließ sich die DSU nicht beirren, denn nur auf diesem Wege ließen sich wertvolle Erfahrungen für die noch folgenden Auseinandersetzungen mit den Denkmalschutzbehörden sammeln.
 
Doch von derartigen Rückschlägen ließ sich die DSU nicht beirren, denn nur auf diesem Wege ließen sich wertvolle Erfahrungen für die noch folgenden Auseinandersetzungen mit den Denkmalschutzbehörden sammeln.
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Auch durch neue Werbemittel wie DSU-Aufkleber und DSU-Kappen stieg die Mitgliederzahl weiterhin. Die DSU präsentierte sich im Jahr 2016 zum ersten Mal mit einem eigenen Stand auf der Deutschen Schatzsucher Meisterschaft in Osburg. Die ersten Mitglieder ließen sich sogar das Logo der DSU tätowieren. Immer mehr Zeitungen berichteten mittlerweile über die Schutzgemeinschaft der Sondengänger. Die Presse- und Nachrichtenagenturen fanden in der DSU einen kompetenten Ansprechpartner.
 
Auch durch neue Werbemittel wie DSU-Aufkleber und DSU-Kappen stieg die Mitgliederzahl weiterhin. Die DSU präsentierte sich im Jahr 2016 zum ersten Mal mit einem eigenen Stand auf der Deutschen Schatzsucher Meisterschaft in Osburg. Die ersten Mitglieder ließen sich sogar das Logo der DSU tätowieren. Immer mehr Zeitungen berichteten mittlerweile über die Schutzgemeinschaft der Sondengänger. Die Presse- und Nachrichtenagenturen fanden in der DSU einen kompetenten Ansprechpartner.
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== NRW-Landtag veröffentlicht DSU- Stellungnahme ==
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[[File:Flag of North Rhine-Westphalia (state).svg|thumb|Landesdienstflagge Nordrhein-Westfalens]]
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Der nordrhein-westfälische Landtag veröffentlichte am 15. März 2022 die Gemeinsame Stellungnahme zum neuen Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW, von Ulrich Esters, Rechtsanwalt Menzendorff und der Deutschen Sondengänger Union (DSU).
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Aus Sicht der DSU wäre es ein großer wissenschaftlicher Erfolg, wenn die Archäologie mit den Detektorgängern auf der Basis des PAN-Projektes (Diesen Monat wurde der 100.000ste Fund gemeldet!), wie in den Niederlanden, zusammenarbeiten würde. Aufgrund dieser erfolgreichen Zusammenarbeit unterstützt die Deutsche Sondengänger Union den Gedanken, das niederländische PAN-Konzept auch in NRW zu etablieren.
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Alle weiteren Punkte und den vollständigen Inhalt der Gemeinsame Stellungnahme zum neuen Denkmalschutzgesetz.<ref>https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4957.pdf</ref>
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[https://www.portable-antiquities.nl/pan/#/public Hier der Link zum PAN-Projekt.]
    
== Fragen an die DSU ==
 
== Fragen an die DSU ==
    
=== 1. Welches Ziel verfolgen Sie als Sondler-Union? ===
 
=== 1. Welches Ziel verfolgen Sie als Sondler-Union? ===
Die Deutsche Sondengänger Union hat sich als Schutzgemeinschaft der Sondengänger zur Entkriminalisierung des Hobbys „Sondengehen“ gebildet. Wir verfolgen somit als Hauptziel die Einhaltung der bestehenden Rechtslage bezüglich des Hobbys „Sondengehen“,
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[[Datei:DSU-Flyer "Erwartet uns".jpg|mini|DSU-Flyer "Erwartet uns" (2015)]]
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Die Deutsche Sondengänger Union hat sich als Schutzgemeinschaft der [[Sondengänger]] zur Entkriminalisierung des Hobbys „Sondengehen“ gebildet. Wir verfolgen somit als Hauptziel die Einhaltung der bestehenden Rechtslage bezüglich des Hobbys „Sondengehen“,
    
oder „Sondeln“. Wir wehren uns gegen eine falsche Auslegung der bestehenden Rechtslage durch Denkmalschutzbehörden und Archäologen, die die Sondengänger bewusst in ein möglichst schlechtes Licht rücken.
 
oder „Sondeln“. Wir wehren uns gegen eine falsche Auslegung der bestehenden Rechtslage durch Denkmalschutzbehörden und Archäologen, die die Sondengänger bewusst in ein möglichst schlechtes Licht rücken.
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=== 4. In NRW benötigen Sondler eine Genehmigung, die man leicht bekommen kann. Wie bewerten Sie das? ===
 
=== 4. In NRW benötigen Sondler eine Genehmigung, die man leicht bekommen kann. Wie bewerten Sie das? ===
Grundsätzlich bedarf das Suchen nach Schätzen (Definition in § 984 BGB; ein Schatz ist jede Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist; bspw. jede Coladose, jede einzelne DM-Münze, jede Patronenhülse), das Ausgraben von Schätzen sowie das Heben von Schätzen in NRW keiner amtlichen Genehmigung. Lediglich das Graben nach Bodendenkmälern und das Bergen von Bodendenkmälern aus Gewässern sowie das Graben in Grabungsschutzgebieten bedarf einer amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 13 und § 14 Denkmalschutzgesetz NRW.
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Grundsätzlich bedarf das Suchen nach [[Schatz|Schätzen]] (Definition in § 984 BGB; ein Schatz ist jede Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist; bspw. jede Coladose, jede einzelne DM-Münze, jede Patronenhülse), das Ausgraben von Schätzen sowie das Heben von Schätzen in NRW keiner amtlichen Genehmigung. Lediglich das Graben nach Bodendenkmälern und das Bergen von Bodendenkmälern aus Gewässern sowie das Graben in Grabungsschutzgebieten bedarf einer amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 13 und § 14 Denkmalschutzgesetz NRW.
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Die allermeisten Schätze (über 99,99% der Funde) stellen weder ein Bodendenkmal dar, noch erfüllen diese das Kriterium der besonderen wissenschaftlichen Bedeutung. Nur vernachlässigbar vereinzelt erfüllen ganz besondere Schätze die Voraussetzungen eines Bodendenkmals (z. B. muss der Schatz aus bestimmten Gründen von öffentlichem Interesse sein). Dies könnte z. B. ein mit römischen Goldmünzen gefüllter Topf sein.
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Die allermeisten Schätze (über 99,99% der Funde) stellen weder ein [[Bodendenkmal]] dar, noch erfüllen diese das Kriterium der besonderen wissenschaftlichen Bedeutung. Nur vernachlässigbar vereinzelt erfüllen ganz besondere Schätze die Voraussetzungen eines Bodendenkmals (z. B. muss der Schatz aus bestimmten Gründen von öffentlichem Interesse sein). Dies könnte z. B. ein mit römischen Goldmünzen gefüllter Topf sein.
    
NRW hat die Möglichkeit, Flächen als Bodendenkmal auszuweisen, wenn dort Bodendenkmäler vorhanden sind. NRW hat ebenfalls die Möglichkeit, Flächen als Grabungsschutzgebiet auszuweisen, wenn dort Bodendenkmäler vermutet werden.
 
NRW hat die Möglichkeit, Flächen als Bodendenkmal auszuweisen, wenn dort Bodendenkmäler vorhanden sind. NRW hat ebenfalls die Möglichkeit, Flächen als Grabungsschutzgebiet auszuweisen, wenn dort Bodendenkmäler vermutet werden.
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=== 7. Ist das Hobby Sondeln stigmatisiert? Werden Sondengänger angefeindet? ===
 
=== 7. Ist das Hobby Sondeln stigmatisiert? Werden Sondengänger angefeindet? ===
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[[Datei:Mitglieder-Flyer.jpg|mini|DSU-Flyer (2017)]]
 
Das Hobby Sondengehen wird von einem Großteil der Bevölkerung gar nicht erkannt. Trifft man Spaziergänger, wundern sich diese zu meist, was es alles für Hobbys gibt. Oftmals können Sie gar nicht glauben, dass man beispielsweise eine Münze aus dem deutschen Kaiserreich von 1871 finden kann. Äußerst selten trifft man auf Vorbehalte.
 
Das Hobby Sondengehen wird von einem Großteil der Bevölkerung gar nicht erkannt. Trifft man Spaziergänger, wundern sich diese zu meist, was es alles für Hobbys gibt. Oftmals können Sie gar nicht glauben, dass man beispielsweise eine Münze aus dem deutschen Kaiserreich von 1871 finden kann. Äußerst selten trifft man auf Vorbehalte.
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Die sogenannte „Schatzgräberei“ ist grundsätzlich legal. Lediglich das Graben nach Bodendenkmälern oder das Graben in Grabungsschutzgebieten bedarf einer amtlichen Genehmigung, andernfalls begehe man eine Ordnungswidrigkeit. Für Ordnungswidrigkeiten (wie z. B. das Falschparken) ist das Ordnungsamt zuständig und nicht dieStaatsanwaltschaft.
 
Die sogenannte „Schatzgräberei“ ist grundsätzlich legal. Lediglich das Graben nach Bodendenkmälern oder das Graben in Grabungsschutzgebieten bedarf einer amtlichen Genehmigung, andernfalls begehe man eine Ordnungswidrigkeit. Für Ordnungswidrigkeiten (wie z. B. das Falschparken) ist das Ordnungsamt zuständig und nicht dieStaatsanwaltschaft.
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''(Diese Fragen wurden von der DSU am 19. Februar 2015 der Aachener Zeitung beantwortet.)''
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''(<u>Diese Fragen wurden von der DSU am 19. Februar 2015 der Aachener Zeitung beantwortet.</u>)''<ref>https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/eine-genehmigung-fuer-die-schatzsuche_aid-25467349?redir=checkmobile</ref>
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== DSU-Plakat: Die Münzen der römischen Kaiserzeit ==
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[[Datei:Dsuposterfinal.jpg|mini|Plakat: Die Münzen der römischen Kaiserzeit]]
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[[Datei:Posterfinal03.jpg|mini|Detail Plakat: Die Münzen der römischen Kaiserzeit]]
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Kennt ihr die Situation: Ihr habt eine römische Münze gefunden und wollt direkt wissen, aus welcher Zeit sie stammt, welcher Herrscher auf der Vorderseite abgebildet ist, um welche der unzähligen Rückseiten es sich wahrscheinlich handelt? Allerdings ist der Name des Imperators nicht vollständig entzifferbar oder die Charakteristika des Herrscherbildes sind noch nicht geläufig? Die Münze dann erstmal zu fotografieren, in ein Forum hochzuladen und sich gar noch Belehrungen anzuhören, statt einfach nur die Münze bestimmt zu bekommen – darauf hat nicht jeder Lust! Oder wollt ihr einfach mal Ordnung schaffen, die verschiedenen Abbildungen der Herrscherfamilien endlich systematisch einordnen und mit der Zeit jeden einzelnen Herrscher in- und auswendig können, was ihr sowieso schon immer vorhattet, und vor den Suchkollegen mit Wissen glänzen? Sucht ihr noch ein passendes (Oster)Geschenk für euer Kind, das sich natürlich auch für das Sondeln interessieren soll, und womit ihr eurem Liebsten Geschichte schmackhaft machen könnt? Wollt ihr einfach eure 4 Wände hochwertig gestalten und euer Hobby jederzeit um euch haben? Interessiert ihr euch für die römische Geschichte und wollt ein einzigartiges Lehrmaterial erhalten, das aktuellen wissenschaftlichen Ansprüchen standhält?
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'''Dann haben wir für euch die Lösung!'''
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Wir präsentieren euch im großen DIN A1 Format unser Plakat "[https://www.schatzsucher-magazine.de/dsu/108-poster-die-m%C3%BCnzen-der-r%C3%B6mischen-kaiserzeit.html Die Münzen der römischen Kaiserzeit]" mit 99% der bekannten Kaisern der römischen Kaiserzeit ab Gaius Julius Caesar, der im römischen Bürgerkrieg ab 49 v. Chr. an der Umwandlung der römischen Staatsform von der Republik zur Kaiserzeit beteiligt war, bis zu Romulus Augustus 476 n. Chr., der als letzter Kaiser bis zum Untergang des römischen Reiches im Westen herrschte und im Film "Die letzte Legion" thematisiert wird. Ebenfalls werden die Herrscherfamilien dargestellt, sofern sie sich auf Münzen abbilden ließen, sowie die Gegenkaiser und Sonderreiche!
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Lernt, die lateinischen Schriftzeichen eurer Münzen zu identifizieren und so Münzen zu bestimmen, die bislang als nicht bestimmbar galten! Staunt über Kaisernamen, von denen ihr noch nie gehört habt! Ebenfalls sehr anschaulich und lehrreich sind die verschiedenen Metalle, aus denen die Münzen hergestellt wurden, sowie die verschiedenen Nominale. Von der römischen Goldmünze, dem Aureus, über die römische Silbermünze, den Denar, bis zu römischen Bronzemünzen, z.B. dem Quadrans, sind sämtliche bekannten Metalle und Nominale römischer Münzen enthalten! Lernt die verschiedenen Patinavarianten kennen, die aufgrund der unterschiedlichsten Umwelteinflüsse jeder Münze ihren individuellen Glanz verleihen! Sämtliche Fotos wurden professionell aufgenommen und Münzen höchster Qualität ausgewählt, die durch ihre Farbenvielfalt eine einzigartige Komposition auf königsblauem, hochwertigem Grund ergeben. Dieses riesige Poster auf dickem Plakatpapier ist ein echter Hingucker für die Wohnzimmerwand oder euren Hobbyraum und begeistert auch Freunde und Bekannte, die bislang nichts mit Geschichte anfangen können! Garniert wird dieser Leckerbissen mit dem unverwechselbaren Logo eurer DSU – EX UNITATE VIRES, denn Einigkeit macht uns stark!
    
==Umfragen==
 
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