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BESCHLAGNAHMUNG VON SUCHGERÄT UND FUNDEN RECHTSWIDRIG!
 
BESCHLAGNAHMUNG VON SUCHGERÄT UND FUNDEN RECHTSWIDRIG!
Nach Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgeräten und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben. Eine Kopie des Originaltextes ist auf der Homepage www.dsu-online.de im SERVICE-Bereich veröffentlicht.
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Nach Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgeräten und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben. Eine Kopie des Originaltextes ist auf der Homepage www.dsu-online.de im SERVICE-Bereich veröffentlicht.#
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== Weblinks ==
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* {{DNB-Portal|4806885-8|TEXT=Literatur zum Schlagwort|NAME=Wiki}}
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* {{dmoz|Computers/Software/Groupware/Wiki/|Wiki}}
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* [http://www.wikimatrix.org/ WikiMatrix] – tabellarischer Vergleich der Eigenschaften vieler Produkte (englisch)
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* [http://c2.com/cgi/wiki?WikiEngines Wikiengines] – Liste von Wiki-Software (englisch)

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