BESCHLAGNAHMUNG VON SUCHGERÄT UND FUNDEN RECHTSWIDRIG!
BESCHLAGNAHMUNG VON SUCHGERÄT UND FUNDEN RECHTSWIDRIG!
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Nach Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgeräten und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben. Eine Kopie des Originaltextes ist auf der Homepage www.dsu-online.de im SERVICE-Bereich veröffentlicht.
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Nach Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgeräten und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben. Eine Kopie des Originaltextes ist auf der Homepage www.dsu-online.de im SERVICE-Bereich veröffentlicht.#
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