Deutsche Sondengänger Union (DSU)

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Logo der Deutschen Sondengänger Union

Beim Studieren alter Schatzsucher-Magazine sollte dem aufmerksamen Leser auffallen, dass die Probleme zwischen Sondengängern und Amtsarchäologie eine lange Geschichte haben. Wurde in den 70er- und 80er-Jahren die Schatzsuche mit dem Metalldetektor noch mit einem Lächeln und Kopfschütteln quittiert, so begannen einige Amtsarchäologen ab den 90er-Jahren gezielt, Hobby-Sondengänger zu verfolgen. Parallel dazu wurden mittels der Mainstream-Medien bundesweit Falschinformationen in der Bevölkerung verbreitet. Als Ergebnis entstanden Märchen und Legenden vom „Bösen Raubgräber“, dem „Waldsuchverbot“, dem „Wer ohne Nachforschungsgenehmigung (NFG) sucht, tut etwas Illegales“ und dem „Wer ohne eine NFG sucht, nimmt billigend in Kauf, ein Bodendenkmal/Kulturdenkmal zu finden“. Einige archäologische Hardliner bestehen auf diesen postfaktischen Unsinn sogar bis heute. Rechtlich ist all dies allerdings nicht haltbar – es sind nur Fake News oder besser gesagt: alternative Wahrheiten!

Gründung

Zusätzlich starteten die Amtsarchäologen über die mit ihnen kooperierenden Organe, wie z. B. den Verband der Landesarchäologen (www.landesarchaeologen.de) ihre Lobbyarbeit, um gezielt Einfluss auf den Gesetzgeber zu nehmen. Sondengänger sollten durch eine „... effektivere Strafverfolgung ...“ härter verfolgt und bestraft werden. Dazu wurde sogar eine spezielle Kommission namens „Illegale Archäologie“ ins Leben gerufen. Den Amtsarchäologen und ihren „Helfershelfern“ waren bis dahin umständehalber noch allzu oft die Hände gebunden, um rechtlich gegen Sondengänger vorzugehen. Denn vor Gericht handelte es sich bei einer „illegalen Schatzsuche“ im Sinne der Amtsarchäologie lediglich um eine Ordnungswidrigkeit (OWI).

Schatzregal

Dies änderte sich allerdings grundlegend durch die schrittweise Einführung des „Schatzregal-Gesetzes". So wurde quasi über Nacht aus einer OWI – ähnlich einem Strafzettel für Falschparken – eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches. Jetzt hatten Amtsarchäologen und ihre willfährigen Gehilfen aus den Reihen der Ermittlungsbehörden endlich freie Hand, die ganze Härte des Gesetzes gegen Hobbyschatzsucher anzuwenden. So wurden u. a. Wohnungen und Häuser auf Anweisung der Amtsarchäologen durchsucht und Metalldetektoren, Bodenfunde sowie Computer bei deren unbeteiligten Familien beschlagnahmt. Ein trauriges Highlight waren im Jahr 2013 die Hausdurchsuchungen bei „ehrenamtlichen Sondengängern“ in Hessen. Amtsarchäologen forderten sogar öffentlich einen „Waffenschein“ für Metalldetektoren, ja, eine Amtsarchäologin aus NRW bezeichnete in einer Tageszeitung Sondengänger postfaktisch als „Landplagen“ – eine grenzwertige Rhetorik, derer sich eine Angehörige des öffentlichen Dienstes meiner Meinung nach nicht bedienen sollte.

Vor diesem Hintergrund wurde aus den Reihen der Sondengänger der Ruf nach einer gemeinsamen Vertretung lauter. Bei genauerer Betrachtung des Themas wurde aber schnell ersichtlich, dass dieser Versuch des Öfteren kläglich gescheitert war. Besonders zu nennen sind dabei die Interessenvertretungen der Sondengänger DIGS, IG Phoenix Rhein-Main und der Verband Deutscher Sondengänger und Heimatforscher (VDSH). Gemeinsam verfolgten diese – inzwischen gescheiterten – eingetragenen Vereine das primäre Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und Amtsarchäologen zu fördern. Doch da der Wunschgedanke einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe lediglich vonseiten der Sondengänger verfolgt wurde und die Amtsarchäologen keinen Gedanken an eine ehrliche Zusammenarbeit hegten, ebbte der Elan bei allen Beteiligten im Laufe der Zeit ab. Inzwischen wurden jegliche Aktivitäten eingestellt.

Sondengänger-Vereinigung

Im Jahr 2014 wurde aus einer Initiative von mehreren Sondengänger-Foren im Internet die Sondengänger-Vereinigung „Hadrians Erben e. V“ gegründet. Doch der anfängliche Enthusiasmus verflog rasch und dies führte leider bereits nach nur einem Jahr zur Auflösung des jungen Vereins (auch ein eingeschleuster V-Mann der Polizei konnte das Ende leider nicht verhindern). In dieser Zeit erschallten wieder Rufe nach einer starken und von den Archäologen unabhängigen Interessenvertretung bzw. wurden lauter. Im Rahmen erster Gespräche mit Interessengruppen in Hessen wurden Analysen über das Scheitern in der Vergangenheit erstellt, zukünftige Ziele für eine neue Sondengänger-Vertretung festgelegt und es wurde ein kompetenter Stab von Mitarbeitern formiert.

Schlussendlich kristallisierte sich der Name der neu zu gründenden Sondengänger-Vereinigung heraus – „Deutsche Sondengänger Union“ (DSU). Besonders wichtig war dabei die exakte Definition der Ziele. Im Gegensatz zu den bereits zuvor aufgelösten Vereinigungen steht bei der DSU die Zusammenarbeit mit Archäologen nicht an erster Stelle. Primär soll die DSU als Schutzgemeinschaft für Sondengänger fungieren. Zunächst ging es darum, ein starkes Netzwerk zu bilden – ein Netz aus Mitstreitern für die Sache aller Sondengeher in Deutschland. Sondengänger, die in Deutschland in Konflikt mit dem Gesetz geraten würden, sollten in dieser Organisation einen kompetenten Ansprechpartner finden. Aber auch die fast täglichen Diffamierungen vonseiten der Medien wollte die DSU nicht hinnehmen. So war eine der ersten Aktionen der neuen Schutzgemeinschaft die „Auseinandersetzung“ mit dem Kölner Stadtanzeiger. Das einem der größten deutschen Tageszeitungen-Verleger, dem DuMont-Verlag, zugehörige Blatt hatte in einem Artikel Sondengänger tatsächlich als „Landplagen“ bezeichnet. Nach längerem Schriftverkehr mit der Rechtsabteilung des DuMont-Verlages wurde der DSU signalisiert, dass der Verlag diese zitierte Aussage einer Archäologin aus NRW nicht zurücknehmen und auch der von der DSU geforderten Gegendarstellung nicht zustimmen wolle. Daraufhin betraute die DSU umgehend einen bekannten Medien-Anwalt aus Köln mit diesem Fall. In Zusammenarbeit mit diesem erreichte die DSU, dass die Darstellung der DSU im Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht wurde – der Originaltext ist auch auf der Homepage eingestellt.

Natürlich steht die DSU einer Zusammenarbeit zwischen Amtsarchäologen und Sondengängern nicht generell kritisch gegenüber, dies wurde auch so in den Zielen kommuniziert. Allerdings rangiert diese Kooperation bewusst an letzter Stelle unserer Ziele, weil wir eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe fordern, was uns bis dato nicht zugestanden wird. Die von den Amtsarchäologen eigenmächtig, d. h. ohne Rechtsgrundlage eingeführte Ehrenamtsregelung lehnt die DSU grundsätzlich ab. Ein sog. Ehrenamt hat etwas mit Freiwilligkeit zu tun und nichts mit Zwängen, wie z. B. dreijährigen Wartezeiten auf Genehmigungen, Erstellung von Fundmeldungen und Jahresabschlussberichten, Nachweis von Museums- oder Fachvortragsbesuchen sowie der entschädigungsfreien Abgabe von Artefakten. Es gibt sogar Bundesländer, die von ehrenamtlichen Sondengängern Verwaltungsgebühren für die Ausstellung der NFG verlangen – sicherlich ein lukratives Geschäft, allerdings eines mit bitteren Beigeschmack. Auch die Entziehung des gesetzlichen Versicherungsschutzes für ehrenamtliche Sondengänger durch die Amtsarchäologie hält die DSU für nicht akzeptabel. Ein weiteres wichtiges Ziel der DSU ist die Aufwertung des Hobbys „Sondengehen“.

Raubgräber

Durch den jahrzehntelangen Gebrauch des Unwortes „Raubgräber“ (das juristisch nicht haltbar ist) haben die Amtsarchäologen erreicht, dass dieser unschöne Terminus seinen festen Platz im deutschen Sprachgebrauch eingenommen hat. An dieser Stelle möchte ich die Archäologen wieder einmal an ihre Wurzel erinnern bzw. wie ihre „Zunft“ im Grunde begonnen hat. Die Bezeichnung soll der uninformierten Bevölkerung postfaktisch das Vorliegen einer Straftat beim Sondengehen oder der Schatzsuche suggerieren. Dass aber bei einem „Raub“ im rechtlichen Sinne nach § 249 StGB zwingend Gewalt eine Rolle spielen muss, wird dabei bewusst nicht berücksichtigt. Fälschlicherweise wird dieses Unwort nur allzu gern von den „Hetzern“ aus den Reihen der Amtsarchäologen und Medien benutzt. Als Antwort darauf – und nachdem einige fragwürdige Anekdoten aus verschiedenen Denkmalämtern bekannt wurden – bezeichnen einige Sondengänger diese Amtsarchäologen mittlerweile als „Raubologen“. Um eine Gegenmaßnahme zur Aufklärung innerhalb der Bevölkerung voranzutreiben, publizierte die DSU ihren ersten Flyer mit dem Titel „Informationen zum Sondengehen“. Dieser wurde in der ersten Auflage 4.500 Mal in Deutschland verteilt und sorgte als „Schutzbrief“ in der Szene für Aufruhr. Amtsarchäologen und Helfershelfer überschütteten die damals noch junge DSU mit Anfeindungen. Unzählige Drohbriefe und Anrufe gingen bei der DSU ein. Mit Klagen und Anwälten wurde gedroht und der schnelle Untergang der Schutzgemeinschaft vorausgesagt. Selbst in der Öffentlichkeit drohten Amtsarchäologen beispielsweise mit „Wir haben den DSU-Flyer schon bei unserem Anwalt liegen – das wird teuer!“. Doch auch dies erwies sich als heiße Luft, denn inzwischen wurden bereits über 6.000 Stück des Informations-Flyers in der zweiten Auflage verteilt – ein vonseiten der Amtsarchäologen beauftragter Anwalt hat sich bis dato hingegen noch nicht gemeldet.

Erste Klage der DSU

Parallel dazu verklagte die DSU, vertreten durch ihren Vorsitzenden Axel Thiel von Kracht, die Amtsarchäologen aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz. Vorausgegangen war ein Antrag des Herrn Thiel von Kracht auf Ausweisung aller unbeweglichen Kulturdenkmäler in den Geobasis-Informationen des amtlichen Vermessungswesens. Der Hintergrund dafür ist, dass das Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz in § 4 Absatz 3 fordert, dass unbewegliche Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz in den Geobasis-Informationen des amtlichen Vermessungswesens veröffentlicht werden. Diesem war und ist das Land Rheinland-Pfalz bis dato nicht nachgekommen. Herr Thiel von Kracht begründete seine Klage damit, dass er als Sondengänger nicht unabsichtlich auf einem den Amtsarchäologen bekannten Bodendenkmal mit seinem Metalldetektor suchen und Grabungen durchführen wollte, nur weil nicht sämtliche Kulturdenkmäler – dem Gesetz konform – veröffentlicht wurden. Im Übrigen kommt bis dato nur das Land Bayern dieser Gesetzesausführung nach. Das Verwaltungsgericht und in der Berufung auch das Oberverwaltungsgericht lehnten den gestellten Antrag allerdings ab. Genauere Infos dazu befinden sich auf der Homepage der DSU unter: www.dsu-online.de.

Doch von derartigen Rückschlägen ließ sich die DSU nicht beirren, denn nur auf diesem Wege ließen sich wertvolle Erfahrungen für die noch folgenden Auseinandersetzungen mit den Denkmalschutzbehörden sammeln. Die ersten Artikel über die DSU erschienen ab Januar 2015 in der Presse und der Vorsitzende Herr Thiel von Kracht sprach im Max-Ernst-Museum in Brühl auf der LVR-Tagung für Sondengänger des Landschaftsverbands Rheinland. Als im Jahr 2015 die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Hessen anstand, verfasste die DSU ein Schreiben mit den Vorstellungen der Sondengänger und sandte dieses an alle Landtagsfraktionen. Daraus entwickelte sich ein reger Schriftwechsel zwischen diesen. Daraufhin fand abermals ein Verbot des „Sondengehens“ ohne Genehmigung – zum Ärgernis der Amtsarchäologen – keinen Zugang in das neue Denkmalschutzgesetz für Hessen.

DSU Aufgaben

Der erste DSU-Flyer in Form einer roten Karte wurde veröffentlicht und bald darauf meldete ein DSU-Mitglied Probleme mit der Amtsarchäologie. Der Sondengänger hatte als Teil einer Vermissten-Forschergruppe an der Bergung eines bei Wiesbaden abgestürzten Flugzeuges mitgewirkt. Offensichtlich erst durch den Presserummel informierte Amtsarchäologen aus Hessen schickten dann einen uns mittlerweile gut bekannten Polizisten, um im Zuge eines Ermittlungsverfahrens eine Hausdurchsuchung bei dem zuvor genannten DSU-Mitglied durchzuführen. Die DSU kümmerte sich sofort um einen Anwalt und kam auch für einen Teil der angefallenen Kosten auf – mit Erfolg, denn das Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung wurde durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden eingestellt. Doch so einfach wollte man den Sondengänger nicht davonkommen lassen, die Kreisverwaltung der Südlichen Weinstraße schickte einen „deftigen“ Bußgeldbescheid hinterher.

Aber auch hier stand die DSU wieder ihren Mann: Die Kosten zahlte mal wieder die Staatskasse, denn auch dieses Verfahren wurde eingestellt. Seitdem kümmert sich die DSU deutschlandweit um mindestens zwei Sondengeher pro Woche, die wegen angeblicher Unterschlagung, Sachbeschädigung oder Ordnungswidrigkeit usw. belangt werden sollen.

Im Jahr 2016 erfolgte die erste Anzeige der DSU gegen einen Mitarbeiter der Amtsarchäologie in Speyer. Seitdem werden Anträge auf Überprüfung von Strafverfolgungsmaßnahmen aus allen rechtlichen Gründen gegen alle Mitarbeiter der Landesarchäologie gestellt, die die Staatsanwaltschaften vorsätzlich belügen, um Sondengängern Straftaten zu unterstellen. Auch beantragte die DSU ab dem Jahr 2016 Einsicht in sämtliche Urteile über Sondengänger und legte eine Online-Datenbank an. Diese Informationen sollten die Arbeit der Schutzgemeinschaft und der beteiligten Rechtsanwälte vereinfachen und effizienter gestalten.

Homepage der DSU

Die Geschäftsbedingungen [1] und die Beitragsordnung[2] der DSU wurden überarbeitet und auf der Homepage veröffentlicht, so sollte eine möglichst hohe Transparenz gewährleistet werden. Der „Kodex Spartakus“[3] wurde verfasst, um die Stellung der DSU gegenüber den Amtsarchäologen zu manifestieren. Ferner wurde ein Infotext zum Thema Hausdurchsuchung online veröffentlicht. Des Weiteren plant die DSU, bundesweite Fortbildungen für Sondengänger durchzuführen. Dazu werden u. a. Gespräche mit Rechtsanwälten und Mitarbeitern für Kampfmittelräumung geführt. Schulungsmaterialien wie Notizblöcke usw. werden dafür beschafft. Diese Schulungen würde die DSU gern in Zusammenarbeit mit den Amtsarchäologen durchführen, da z. B. in Hessen ab dem Jahr 2015 keine Fortbildungen für die Ehrenamtlichen mehr angeboten wurden. Leider besteht vonseiten der Amtsarchäologie weder Interesse an einer Zusammenarbeit mit der DSU noch an dem Vorhaben, eigene Fortbildungen anzubieten. By the way, die DSU ist aber nicht mehr aufzuhalten!

Auch durch neue Werbemittel wie DSU-Aufkleber und DSU-Kappen stieg die Mitgliederzahl weiterhin. Die DSU präsentierte sich im Jahr 2016 zum ersten Mal mit einem eigenen Stand auf der Deutschen Schatzsucher Meisterschaft in Osburg. Die ersten Mitglieder ließen sich sogar das Logo der DSU tätowieren. Immer mehr Zeitungen berichteten mittlerweile über die Schutzgemeinschaft der Sondengänger. Die Presse- und Nachrichtenagenturen fanden in der DSU einen kompetenten Ansprechpartner.


Umfragen

Die erste Umfrage der DSU wurde auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Sondengänger sollten darüber abstimmen, ob die DSU gegen eine Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein vorgehen soll. Trotz massiver Manipulationsversuche vonseiten der Amtsarchäologie („Wir haben eure IPs“ usw.) stimmten fast 74 % der Teilnehmer dafür. Momentan laufen mehrere Klagen gegen das Land Schleswig-Holstein. Nebenbei unterstützte und begleitete die DSU den Prozess um den „Barbarenschatz von Rülzheim“ durch alle gerichtlichen Instanzen. Die Arbeit unzähliger Stunden hatte sich am Ende gelohnt. Alle Haftstrafen, von Amts- und Landgerichten ausgesprochen, wurden schließlich aufgehoben. Das Gericht verhängte am Ende nur einen „Denkzettel“ gegen den Finder und folgte damit der Argumentation der DSU, dass der Schatz nicht automatisch nach § 20 DSchG Rheinland-Pfalz in das Eigentum des Landes gefallen war. Für die Sondengänger in Deutschland und somit auch für die DSU war dieses Urteil enorm wichtig, zeigte es doch deutlich, dass die Suche mit einem Metalldetektor generell nicht genehmigungspflichtig ist – denn dafür wurde der Sucher weder angezeigt noch verurteilt.


Youtube

Im Jahr 2017 schlug der mittlerweile aus Funk und Fernsehen bekannte Sondengeher Hans S. aus Baden-Württemberg vor, sein Wissen in die DSU einzubringen, um damit Einsteiger und fortgeschrittene Sondengeher vor „Fehlern“ zu bewahren. Tatkräftige Unterstützung erhielt er dabei von einem weiteren langjährigen Sondengeher aus Baden-Württemberg. Ein „Arbeitstreffen“ fand statt und dabei wurde die „DSU-Außenstelle Baden-Württemberg“ gegründet. Schon kurz danach nahmen die beiden Sondengeher ihre Arbeit in Sachen „Sondengehen in Baden-Württemberg“ auf. Hier einige Zahlen und Aktionen bis 2019: Anzahl der bisher eingegangenen Anfragen: 36, abgewendete Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder): 2, Öffentlichkeitsarbeiten: 2 (SWR Aktuell vom 27.06.2018 (Ausstrahlung erfolgte), SWR Hörfunk vom 18.03.2019 (Ausstrahlung erfolgte)). Mehr dazu und über die Geschichte der DSU folgt als Fortsetzung in Teil 2 im nächsten GLADIUS. MAGNETANGLER IN BAYERN ZU HAFTSTRAFE VERURTEILT!

Mit einem Bergemagnet angelte ein 25-Jähriger scharfe Munition aus einem Bach. Diese wurde durch den angerufenen Kampfmittelräumdienst entsorgt. Es folgte eine Strafanzeige mit Gerichtsverhandlung. Als Strafe verurteilte das Gericht den Angler zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Als Strafe, Anwalts- und Gerichtskosten kamen noch ca. 4000 € dazu. Die schlimmste Strafe für den Angler war allerdings die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses bei der Bundesrepublik.

BESCHLAGNAHMUNG VON SUCHGERÄT UND FUNDEN RECHTSWIDRIG! Nach Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 – Az.: 71 OWi 7/18 – ist die Beschlagnahme von Suchgeräten und Funden rechtswidrig, wenn die beschlagnahmten Funde keine archäologische Bedeutung haben. Eine Kopie des Originaltextes ist auf der Homepage www.dsu-online.de im SERVICE-Bereich veröffentlicht.#

Literatur

  • [DSU zum Barbarenschatz]: Schatzsucher sieht sich als ehrlichen Finderund nicht als Golddieb BREMEN (HB/25.02), Weser Kurier.

Weblinks

  • DSU-Online – Homepage der Deutschen Sondengänger Union (deutsch)

Einzelnachweise

  1. AGB-Beitragsordnung
  2. AGB & Beitragsordnung 2016 [1]
  3. KODEX SPARTAKUS [2]