Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 20: Zeile 20:     
== Tenor ==
 
== Tenor ==
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 2. April 2019 in der Gestalt des Beschwerdebescheides vom 7. Juni 2019 wird angeordnet.
+
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 2. April 2019 in der Gestalt des Beschwerdebescheides vom 7. Juni 2019 wird angeordnet.
 +
 
 
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens vertragen.
 
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens vertragen.
 +
 
III. Der Streitwert wird auf 7.256,10 EUR festgesetzt.
 
III. Der Streitwert wird auf 7.256,10 EUR festgesetzt.
Gründe
+
 
I.
+
== Gründe ==
 
1
 
1
 
Der am … geborene Antragsteller wurde am 1. Juli 2015 in die Laufbahn der Mannschafter des Truppendienstes der Bundeswehr eingestellt und am 9. Juli 2015 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Zuletzt besetzte er, im Dienstgrad eines Stabsgefreiten (Besoldungsgruppe A 5), einen Dienstposten als Jäger beim Ausbildungszentrum der Bundeswehr in H … Das Dienstzeitende war auf den 30. Juni 2023 festgesetzt.
 
Der am … geborene Antragsteller wurde am 1. Juli 2015 in die Laufbahn der Mannschafter des Truppendienstes der Bundeswehr eingestellt und am 9. Juli 2015 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Zuletzt besetzte er, im Dienstgrad eines Stabsgefreiten (Besoldungsgruppe A 5), einen Dienstposten als Jäger beim Ausbildungszentrum der Bundeswehr in H … Das Dienstzeitende war auf den 30. Juni 2023 festgesetzt.

Navigationsmenü