− | 2. Bei Dienstpflichtverletzungen außerhalb des militärischen Kernbereichs kann regelmäßig auf eine ernstliche Gefährdung geschlossen werden, wenn es sich entweder um Straftaten von erheblichem Gewicht handelt, wenn die begründete Befürchtung besteht, der Soldat werde weitere Dienstpflichtverletzungen begehen (Wiederholungsgefahr) oder es sich bei dem Fehlverhalten um eine Disziplinlosigkeit handelt, die in der Truppe als allgemeine Erscheinung auftritt oder um sich zu greifen droht (Nachahmungsgefahr). Jedenfalls die beiden letztgenannten Fallgruppen erfordern eine einzelfallbezogene Würdigung der konkreten Dienstpflichtverletzung, um die Auswirkungen für die Einsatzbereitschaft oder das Ansehen der Bundeswehr beurteilen zu können. (Rn. 30) (redaktioneller Leitsatz) | + | |
| + | 2. Bei Dienstpflichtverletzungen außerhalb des militärischen Kernbereichs kann regelmäßig auf eine ernstliche Gefährdung geschlossen werden, wenn es sich entweder um Straftaten von erheblichem Gewicht handelt, wenn die begründete Befürchtung besteht, der Soldat werde weitere Dienstpflichtverletzungen begehen (Wiederholungsgefahr) oder es sich bei dem Fehlverhalten um eine Disziplinlosigkeit handelt, die in der Truppe als allgemeine Erscheinung auftritt oder um sich zu greifen droht (Nachahmungsgefahr). Jedenfalls die beiden letztgenannten Fallgruppen erfordern eine einzelfallbezogene Würdigung der konkreten Dienstpflichtverletzung, um die Auswirkungen für die Einsatzbereitschaft oder das Ansehen der Bundeswehr beurteilen zu können. (Rn. 30) (redaktioneller Leitsatz)''' |
| Sofortverfahren, Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstpflichtverletzungen, rechtskräftiges strafrechtliches Urteil teilweise abweichende strafrechtliche Würdigung durch die Kammer, keine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung sowie des Ansehens der Bundeswehr, Entlassung unverhältnismäßig - Disziplinarmaßnahme ausreichend, einstweiliger Rechtsschutz, Soldat auf Zeit, Pflicht zum treuen Dienst, außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht, Dienstpflichtverletzung, Entlassungsverfügung, Sofortvollzug, aufschiebende Wirkung, Bindung Strafurteil, tatsächliche Feststellungen, Vorsatz, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Magnetfischen, Kampfmittel, Detonation | | Sofortverfahren, Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstpflichtverletzungen, rechtskräftiges strafrechtliches Urteil teilweise abweichende strafrechtliche Würdigung durch die Kammer, keine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung sowie des Ansehens der Bundeswehr, Entlassung unverhältnismäßig - Disziplinarmaßnahme ausreichend, einstweiliger Rechtsschutz, Soldat auf Zeit, Pflicht zum treuen Dienst, außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht, Dienstpflichtverletzung, Entlassungsverfügung, Sofortvollzug, aufschiebende Wirkung, Bindung Strafurteil, tatsächliche Feststellungen, Vorsatz, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Magnetfischen, Kampfmittel, Detonation |