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Vergrabene Chips-Tüten, leere Patronenhülsen und ein Hort von 20 Kronkorken neben einem Hochsitz, wahrscheinlich von einem trinkfreudigen Jäger - eine Hundemarke, undefinierbares verrostetes und bröckeliges Metall, ein zerkratzter Reichspfennig von 1898. Hunderte Millionen Mal geprägt, Wert bei sehr schöner Erhaltung mit nur wenigen Kratzern: 1,60€. Es sind diese Schätze, die die Karriere eines Sondengängers zeichnen. Vor allem, da ein Metalldetektor nur Metall anzeigen kann und dies auch nur bis zu einer Tiefe von 25 cm bei einem Objekt wie einer großen Münze. Die Vorstellung dessen, was der ganz normale Sondengänger findet, klaffen zwischen Archäologenaussagen wie „Sie plündern unser archäologisches Erbe“ und der nüchternen Betrachtung der mit kiloschwerem Metallschrott gefüllten Fundtüte weit auseinander.<br>
 
Vergrabene Chips-Tüten, leere Patronenhülsen und ein Hort von 20 Kronkorken neben einem Hochsitz, wahrscheinlich von einem trinkfreudigen Jäger - eine Hundemarke, undefinierbares verrostetes und bröckeliges Metall, ein zerkratzter Reichspfennig von 1898. Hunderte Millionen Mal geprägt, Wert bei sehr schöner Erhaltung mit nur wenigen Kratzern: 1,60€. Es sind diese Schätze, die die Karriere eines Sondengängers zeichnen. Vor allem, da ein Metalldetektor nur Metall anzeigen kann und dies auch nur bis zu einer Tiefe von 25 cm bei einem Objekt wie einer großen Münze. Die Vorstellung dessen, was der ganz normale Sondengänger findet, klaffen zwischen Archäologenaussagen wie „Sie plündern unser archäologisches Erbe“ und der nüchternen Betrachtung der mit kiloschwerem Metallschrott gefüllten Fundtüte weit auseinander.<br>
 
Wenn also von Schatzsuche die Rede ist, so ist rechtlich die Suche nach Sachen gemeint, die so lange verborgen lagen, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Dies gilt für Niedersachsen als auch für das gesamte Bundesgebiet, da diese Definition im Bürgerlichen Gesetzbuch begründet wird. In Niedersachsen ist gemäß § 12 (1) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (DSchG ND) die Suche nach Kulturdenkmalen mithilfe eines Metalldetektors genehmigungspflichtig – und zwar genau diese spezielle Suche. Inwiefern kollidiert also die Schatzsuche hier mit dem DSchG ND? (Alle Paragrafen ohne Zusatz beziehen sich auf das DSchG ND)<br>
 
Wenn also von Schatzsuche die Rede ist, so ist rechtlich die Suche nach Sachen gemeint, die so lange verborgen lagen, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Dies gilt für Niedersachsen als auch für das gesamte Bundesgebiet, da diese Definition im Bürgerlichen Gesetzbuch begründet wird. In Niedersachsen ist gemäß § 12 (1) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (DSchG ND) die Suche nach Kulturdenkmalen mithilfe eines Metalldetektors genehmigungspflichtig – und zwar genau diese spezielle Suche. Inwiefern kollidiert also die Schatzsuche hier mit dem DSchG ND? (Alle Paragrafen ohne Zusatz beziehen sich auf das DSchG ND)<br>
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