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Das '''Landesamt für Denkmalpflege Hessen''' (LfDH) wurde durch das erste gesamthessische Denkmalschutzgesetz, das 1974 in Kraft trat, geschaffen. Es hat seinen Sitz in Wiesbaden, im [[Schloss Biebrich]], mit Außenstellen in [[Marburg]] und [[Darmstadt]]. Zudem unterhält es das Archäologische Landesmuseeum Hessen (ALMhessen) mit den beiden Häusern [[Keltenwelt am Glauberg]] in [[Glauburg]]-Glauberg und [[Römerkastell Saalburg]] in [[Bad Homburg v.d. Höhe]]. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen wurde 2012 neustrukturiert.<ref name="hÄ">http://www.hessen-archaeologie.de/hessenARCHAOLOGIE/hessenarchaologie.html</ref>
 
Das '''Landesamt für Denkmalpflege Hessen''' (LfDH) wurde durch das erste gesamthessische Denkmalschutzgesetz, das 1974 in Kraft trat, geschaffen. Es hat seinen Sitz in Wiesbaden, im [[Schloss Biebrich]], mit Außenstellen in [[Marburg]] und [[Darmstadt]]. Zudem unterhält es das Archäologische Landesmuseeum Hessen (ALMhessen) mit den beiden Häusern [[Keltenwelt am Glauberg]] in [[Glauburg]]-Glauberg und [[Römerkastell Saalburg]] in [[Bad Homburg v.d. Höhe]]. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen wurde 2012 neustrukturiert.<ref name="hÄ">http://www.hessen-archaeologie.de/hessenARCHAOLOGIE/hessenarchaologie.html</ref>
[[Datei:Schloss Biebrich fg01.JPG|mini|upright=1.5|''Schloss Biebrich'' und Parkanlage]]
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== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
 
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen wurde durch einen Erlass vom 18. Dezember 1974 des damals für Denkmalpflege zuständigen [[Hessisches Kultusministerium|Kultusministers]], [[Hans Krollmann]], zum 24. September 1974 rückwirkend gegründet. Grund dafür war die Landtagswahl. Noch am Tag der Regierungsbildung des [[Kabinett Osswald III|dritten Kabinetts Osswald]] wurde der Erlass unterzeichnet. Am Tag vor der Gründung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen wurden die Vorgängerinstitutionen, die ''Dienststelle des Landesarchäologen von Hessen'' und die ''Dienststelle des Landeskonservators von Hessen'', zum 23. September 1974 aufgelöst. Bekanntgegeben wurde all das offiziell erst im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 13. Januar 1975, also im Folgejahr.<ref>Staatsanzeiger für das Land Hessen 2/1975, S. 48 v. 13. Januar 1975.</ref>  
 
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen wurde durch einen Erlass vom 18. Dezember 1974 des damals für Denkmalpflege zuständigen [[Hessisches Kultusministerium|Kultusministers]], [[Hans Krollmann]], zum 24. September 1974 rückwirkend gegründet. Grund dafür war die Landtagswahl. Noch am Tag der Regierungsbildung des [[Kabinett Osswald III|dritten Kabinetts Osswald]] wurde der Erlass unterzeichnet. Am Tag vor der Gründung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen wurden die Vorgängerinstitutionen, die ''Dienststelle des Landesarchäologen von Hessen'' und die ''Dienststelle des Landeskonservators von Hessen'', zum 23. September 1974 aufgelöst. Bekanntgegeben wurde all das offiziell erst im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 13. Januar 1975, also im Folgejahr.<ref>Staatsanzeiger für das Land Hessen 2/1975, S. 48 v. 13. Januar 1975.</ref>  
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=== Archäologische und paläontologische Denkmalpflege ===
 
=== Archäologische und paläontologische Denkmalpflege ===
[[Datei:Horrea.JPG|mini|[[Horreum]] des [[Kastell Saalburg]], das den Großteil des Saalburgmuseums beherbergt]]
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[[Datei:Museum-Keltenwelt-am-Glauberg 0622.jpg|mini|Museumsgebäude der [[Keltenwelt am Glauberg]] als Teil des ''Dezentralen archäologischen Landesmuseums'']]
   
Die als ''Hessen-Archäologie'' (Eigenschreibweise: hessenARCHÄOLOGIE) konsolidierte Abteilung wird von dem [[Liste der amtierenden deutschen Landesarchäologen|Landesarchäologen]] geleitet. Sie ist mit [[Bodendenkmal|Bodendenkmäler]] befasst, führt landesweit die archäologisch und paläontologische Inventarisation durch und betreibt archäologische und paläontologische Landesforschung. Sie erteilt die nach § 22 HDSchG erforderliche [[Nachforschungsgenehmigung]] für bodendenkmalpflegerische Eingriffe in ein Kulturdenkmal.
 
Die als ''Hessen-Archäologie'' (Eigenschreibweise: hessenARCHÄOLOGIE) konsolidierte Abteilung wird von dem [[Liste der amtierenden deutschen Landesarchäologen|Landesarchäologen]] geleitet. Sie ist mit [[Bodendenkmal|Bodendenkmäler]] befasst, führt landesweit die archäologisch und paläontologische Inventarisation durch und betreibt archäologische und paläontologische Landesforschung. Sie erteilt die nach § 22 HDSchG erforderliche [[Nachforschungsgenehmigung]] für bodendenkmalpflegerische Eingriffe in ein Kulturdenkmal.
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