Mythos-Urteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Frankfurter Verein Mythos e. V. hat in den Jahren 1999/2000 gegen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf Erteilung von NFG geklagt. Das Urteil ist als "Mythos-Urteil" in die Rechtssprechung eingegangen.
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Der Frankfurter Verein Mythos e. V. hat in den Jahren 1999/2000 gegen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf Erteilung von NFG geklagt. Das Urteil ist als "Mythos-Urteil"<ref>https://dsu-online.de/wp-content/uploads/2021/02/vwgurteil.pdf</ref> in die Rechtssprechung eingegangen.
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== Einzelnachweise ==
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Version vom 27. Februar 2021, 19:02 Uhr

Mythos-Urteil

Der Frankfurter Verein Mythos e. V. hat in den Jahren 1999/2000 gegen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf Erteilung von NFG geklagt. Das Urteil ist als "Mythos-Urteil"[1] in die Rechtssprechung eingegangen.

Einzelnachweise