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Der Frankfurter Verein Mythos e. V. hat in den Jahren 1999/2000 gegen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf Erteilung von NFG geklagt. Das Urteil ist als "Mythos-Urteil"<ref>https://dsu-online.de/wp-content/uploads/2021/02/vwgurteil.pdf</ref> in die Rechtssprechung eingegangen.
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Der Frankfurter Verein Mythos e. V. hat in den Jahren 1999/2000 gegen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf Erteilung von NFG geklagt. Das Urteil ist als "'''Mythos-Urteil'''"<ref>https://dsu-online.de/wp-content/uploads/2021/02/vwgurteil.pdf</ref> in die Rechtssprechung eingegangen.
    
1999 wurde das Genehmigungsverfahren für Nachforschungsgenehmigungen vom Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst<ref>https://wissenschaft.hessen.de/</ref> zum Landesamt für Denkmalpflege Hessen verlagert. Sämtliche Anträge der Vereinsmitglieder auf NFG's wurden pauschal abgewiesen.
 
1999 wurde das Genehmigungsverfahren für Nachforschungsgenehmigungen vom Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst<ref>https://wissenschaft.hessen.de/</ref> zum Landesamt für Denkmalpflege Hessen verlagert. Sämtliche Anträge der Vereinsmitglieder auf NFG's wurden pauschal abgewiesen.

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