1999 wurde das Genehmigungsverfahren für Nachforschungsgenehmigungen vom Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst<ref>https://wissenschaft.hessen.de/</ref> zum Landesamt für Denkmalpflege Hessen verlagert. Sämtliche Anträge der Vereinsmitglieder auf NFG's wurden pauschal abgewiesen. | 1999 wurde das Genehmigungsverfahren für Nachforschungsgenehmigungen vom Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst<ref>https://wissenschaft.hessen.de/</ref> zum Landesamt für Denkmalpflege Hessen verlagert. Sämtliche Anträge der Vereinsmitglieder auf NFG's wurden pauschal abgewiesen. |