Mythos-Urteil

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Mythos-Urteil

Der Frankfurter Verein Mythos e. V. hat in den Jahren 1999/2000 gegen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf Erteilung von NFG geklagt. Das Urteil ist als "Mythos-Urteil"[1] in die Rechtssprechung eingegangen.

1999 wurde das Genehmigungsverfahren für Nachforschungsgenehmigungen vom Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst[2] zum Landesamt für Denkmalpflege Hessen verlagert. Sämtliche Anträge der Vereinsmitglieder auf NFG's wurden pauschal abgewiesen.

2000 wurde das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden verhandelt. Die klagenden Mitglieder des Vereins, Frank Weber, Siegfried Wohlfart und Walter W.F. erhielten Recht. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) wurde verurteilt, die Anträge erneut zu prüfen und sie im Sinne des Gerichtes zu Bescheiden. Im September 2000 erhielten die Kläger vom LfDH ihre neuen Nachforschungsgenehmigungen.

Einzelnachweise