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|In einigen Bundesländern, wie z.B. Rheinland-Pfalz wird für jedes einzelne Suchgebiet (Gemarkung, Kreise) eine amtliche Bearbeitungsgebühr von 75,00 € erhoben. Bekommt man als Sondengänger dann Äcker in verschiedenen Kreisen genehmigt kommt man schnell auf Beträge von 400,00 € bis 500,00 € - wobei die Genehmigung meistens nur 1 bis 2 Jahre gültig ist.
 
|In einigen Bundesländern, wie z.B. Rheinland-Pfalz wird für jedes einzelne Suchgebiet (Gemarkung, Kreise) eine amtliche Bearbeitungsgebühr von 75,00 € erhoben. Bekommt man als Sondengänger dann Äcker in verschiedenen Kreisen genehmigt kommt man schnell auf Beträge von 400,00 € bis 500,00 € - wobei die Genehmigung meistens nur 1 bis 2 Jahre gültig ist.
 
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|Du glaubst, dass dich deine ehrenamtliche Arbeit für die Wissenschaft nichts kostet?
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|Du denkst, wenn du einmal eine NFG hast kannst du bis ins Rentenalter damit sondeln gehen?
|In einigen Bundesländern, wie z.B. Rheinland-Pfalz wird für jedes einzelne Suchgebiet (Gemarkung, Kreise) eine amtliche Bearbeitungsgebühr von 75,00 € erhoben. Bekommt man als Sondengänger dann Äcker in verschiedenen Kreisen genehmigt kommt man schnell auf Beträge von 400,00 € bis 500,00 € - wobei die Genehmigung meistens nur 1 bis 2 Jahre gültig ist.
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|Meistens muss eine NFG in jedem Jahr neu beantrag werden - manchmal sind sie auch zwei Jahre gültig. Nur die Strandsuchgenehmigung in Schleswig-Holstein ist bis auf Widerruf gültig.
 
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