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[[Datei:Schatzsucher06.jpg|mini|Sondengänger mit Metalldetektor]]
 
Für die Suche mit einem Metalldetektor nach '''Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern''' bedarf es in den meisten Fällen keiner Genehmigung. Lediglich in '''Schleswig-Holstein''' ist es etwas komplizierter. Hier würde man z.B. eine Genehmigung benötigen, wenn man " eine Stromleitung in einer Zimmerwand suchen möchte". Auch den verlorenen Ehering darf man in Schleswig-Holstein außerhalb von Stränden nicht suchen. Die Archäologen möchten das nicht. Für die Strände an Nord- und Ostsee, kann man sich hingegen recht unkompliziert eine Suchgenehmigung herunterladen (Link: [https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/Detektorinfos/PDF_links/strandsuchgenehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Strandsondelgenehmigung Schleswig-Holstein]).  
 
Für die Suche mit einem Metalldetektor nach '''Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern''' bedarf es in den meisten Fällen keiner Genehmigung. Lediglich in '''Schleswig-Holstein''' ist es etwas komplizierter. Hier würde man z.B. eine Genehmigung benötigen, wenn man " eine Stromleitung in einer Zimmerwand suchen möchte". Auch den verlorenen Ehering darf man in Schleswig-Holstein außerhalb von Stränden nicht suchen. Die Archäologen möchten das nicht. Für die Strände an Nord- und Ostsee, kann man sich hingegen recht unkompliziert eine Suchgenehmigung herunterladen (Link: [https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/Detektorinfos/PDF_links/strandsuchgenehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Strandsondelgenehmigung Schleswig-Holstein]).  
  

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