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Nachforschungsgenehmigungen (NFG)
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Version vom 27. Februar 2021, 14:01 Uhr
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14:01, 27. Feb. 2021
→Gründe für eine Genehmigung
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* An Burgruinen Grabungen vornehmen will (z.B. Burgmauer unterhöhlen)
* An Burgruinen Grabungen vornehmen will (z.B. Burgmauer unterhöhlen)
* Auf ausgewiesenen denkmalgeschützen Flächen suchen will
* Auf ausgewiesenen denkmalgeschützen Flächen suchen will
−
* Gezielt nach archäologischen Bodendenkmalen graben will
+
* Gezielt nach archäologischen Bodendenkmalen graben will
−
+
+
+
Keine Genehmigung benötigt man beispielsweise:
+
+
*
Nach verlorenen Münzen und Schmuck im Park, am Strand oder Badesee sucht
+
* Spielplätze absucht
+
* In Wäldern, Wiesen und auf Äckern nach neuzeitlichen Münzen und Schätzen sucht
==Die Antragstellung==
==Die Antragstellung==
Jens Diefenbach
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