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{{staatslastig|DEAT}}
Eine '''Raubgrabung''' ist das gezielte [[Ausgrabung|Nachsuchen]] nach ortsfesten oder mobilen [[Bodendenkmäler]]n entgegen den [[Rechtsnorm]]en, die das Graben nach Bodendenkmälern regeln. In der Regel werden sie unter Unkenntnis oder Missachtung wissenschaftlicher Standards durchgeführt und zerstören dadurch wertvolle Informationen, die eine genauere historische Einordnung der Funde ermöglichen würden. Als Hauptmotiv gilt der als [[Antikenhehlerei]] bezeichnete illegale Handel mit archäologischen Funden und Kunstobjekten.

== Grabungen ==
Tatobjekte sind Bodendenkmäler, also [[Archäologie|archäologische]] oder – soweit [[denkmalrecht]]lich vorgesehen – [[Paläontologie|paläontologische]] [[Kulturdenkmal|Kulturdenkmäler]]. Beispiele dafür sind Gräberfelder, Burgen, römische Kastelle, aber auch vorgeschichtliche Siedlungen.

== Rechtliche Lage ==
[[Datei:Raffenburg 03 ies.jpg|mini|Warnung vor Raubgrabungen an der Ruine der [[Raffenburg]] in [[Hagen]]]]
=== Deutschland ===
==== Denkmalrecht ====
Verschiedene Interessengruppen („Schatzsucher“, [[Antiquitäten]]händler) haben ein Interesse daran, Bodendenkmäler zur Gewinnung von Fundstücken auszugraben – und sie damit zu zerstören –, andere wollen sie möglichst unversehrt erhalten ([[Denkmalpflege]], archäologische Forschung). Die sich daraus ergebenden Konflikte sind in Deutschland öffentlich-rechtlich, überwiegend in [[Denkmalrecht#Denkmalschutzgesetze|Denkmalschutzgesetzen]] geregelt, indem vor der Untersuchung einer archäologischen Fundstelle eine „Grabungs- oder Nachforschungsgenehmigung“ erteilt werden muss. Die Genehmigung kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden, beispielsweise auf bestimmte Gebiete beschränkt sein oder festlegen, dass Funde und Befunde in einem vorgeschriebenen Standard zu dokumentieren sind.

Die Zuständigkeit, eine solche Genehmigung zu erteilen, ist – je nach Bundesland – unterschiedlichen Behörden zugewiesen. Bei [[Zufallsfund (Bodendenkmalpflege)|Zufallsfunden]] besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde, in der Regel der Denkmalfachbehörde, dem [[Landesamt für Denkmalpflege]].

==== Eigentum am Grundstück ====
Weiter ist zu beachten, dass neben dieser denkmalrechtlichen Genehmigung auch eine Genehmigung des Grundstückseigentümers zum Betreten und Graben auf seinem Grundstück vorliegen muss. Andernfalls kommen Delikte wie [[Freiheitsdelikt|Hausfriedensbruch]] oder [[Sachbeschädigung]] in Betracht.

==== Eigentum am Fund ====
Rechtlicher Regelungsbedarf besteht außerdem hinsichtlich der Frage, wem Fundstücke gehören, wer deren [[Eigentum|Eigentümer]] wird. Dies ist in Deutschland teils [[zivilrecht]]lich über {{§|984|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] geregelt (in [[Bayern]]), teils öffentlich-rechtlich über die Denkmalschutzgesetze (übrige [[Land (Deutschland)|Bundesländer]]). Raubgrabungen zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass der Fund – und damit das Eigentum – [[Unterschlagung (Deutschland)|unterschlagen]] werden. Wer solche Funde kauft, tauscht oder verkauft, kann eine [[Hehlerei]] begehen.

==== Sanktionen ====
Folgen eines Verstoßes gegen die genannten Vorschriften können sein:
* bei Verstoß gegen die Denkmalschutzgesetze Geldbußen nach dem Denkmalschutzgesetz;
* strafrechtliche Verfolgung;
* Einzug benutzter Geräte (Metalldetektoren, Grabungswerkzeuge usw.);
* Beschlagnahme der Funde;
* möglicher Regress bei verursachten Schäden;
* zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers, sei es des Eigentümers, auf dessen Grundstück der Fund entnommen wurde, sei es der Staat, dessen [[Schatzregal]] verletzt wurde.

=== Österreich ===
In Österreich gilt für alle [[Land (Österreich)|Bundesländer]] ein einheitliches Denkmalschutzgesetz. Eine Bewilligung zur Nachforschung beziehungsweise Grabung nach Bodendenkmälern kann nur vom Bundesdenkmalamt an Personen erteilt werden, die ein einschlägiges Universitätsstudium absolviert haben.

Bei zufällig entdeckten Bodendenkmalen gelten ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland. Die Meldung muss spätestens am auf den Tag der Auffindung folgenden Werktag erfolgen. Die Fundstelle muss bis zur Begutachtung durch das Denkmalamt unverändert belassen werden.

Die Eigentumsverhältnisse bei Bodenfunden sind durch den {{§|399|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR40032804}} des [[ABGB|Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs]] geregelt, welcher eine Teilung zu gleichen Teilen zwischen Finder und Grundstückseigentümer vorsieht. Ein Schatzregal, wie in den meisten deutschen Bundesländern, gibt es in Österreich nicht.

== Raubgrabungen ==
Verstößt eine Grabung gegen eine der genannten Vorschriften, wird sie als ''Raubgrabung'' bezeichnet.

Darüber hinaus wird der Begriff außerhalb dieser rechtlichen Kategorien noch verwendet, wenn eine Ausgrabung zwar mit den rechtlich erforderlichen Genehmigungen geschieht, aber ohne die erforderliche Sorgfalt einer archäologisch-wissenschaftlichen Dokumentation hinsichtlich der [[Befund (Archäologie)|Befunde]] und [[Archäologischer Fund|Funde]], so dass das Bodendenkmal in seiner Originalsubstanz beschädigt oder zerstört wird, ohne dass dieser Verlust durch eine Dokumentation (Pläne, Fotografien, Zeichnungen, [[Grabungstagebuch]]) substituiert wird. Diese Konstellation ist aber eher theoretisch, da die Grabungs- oder Nachforschungsgenehmigung in der Praxis nur denjenigen Antragstellern gegeben wird, die auch dafür garantieren, dass sie die erforderlichen Dokumentationen leisten. Raubgräber sind inzwischen mit technischem Gerät ausgerüstet, mit dem sie gezielt nach Funden suchen. Dies begann mit [[Metalldetektor]]en. Viele deutsche Bodendenkmäler sind oberflächlich mittlerweile nahezu metallfrei. Inzwischen werden auch weitere Techniken eingesetzt, etwa [[Bodenradar]].

== Geschichte ==
Raubgrabungen im modernen Sinn gibt es erst, seit die kulturelle Kategorie ''Bodendenkmal'' kreiert wurde und damit auch Objekt von [[Forschung]] oder Denkmalschutz werden konnte. Raubgrabungen sind also ein relativ neues Phänomen seit Beginn einer entsprechenden Gesetzgebung im 19. Jahrhundert. In jüngerer Zeit nehmen Raubgrabungen zu. Ein wachsender, zum großen Teil illegaler, Markt für Antiken bietet finanzielle Anreize für Raubgrabungen. Zudem ist die Suche mit Metalldetektoren in den vergangenen Jahren zu einem verbreiteten Hobby geworden, wobei nur ein Bruchteil der Sondengänger mit der Fachwissenschaft und Denkmalpflege zusammenarbeitet.

Die Raubgrabung ist allerdings in der Form des [[Grabraub]]es, also der „Schatzsucherei“, ein altes Phänomen. Diese gibt es seit der [[Urgeschichte|Vorgeschichte]], seit wertvolle [[Grabbeigabe|Beigaben in Gräber]] gelegt wurden. Damals wie heute setzten sich solche [[Täter (Strafrecht)|Täter]] aus finanziellem Interesse – und heute auch häufig wegen des „Spaßes“ einer spannenden Suche – über bestehende Schutzvorschriften hinweg.

Bis heute werden Raubgrabungen häufig als Schatzsuche bagatellisiert und als Kavaliersdelikt wahrgenommen.<ref>[http://swrmediathek.de/player.htm?show=239ad8a0-f245-11df-805d-0026b975f2e6 „Grabraub ist kein Kavaliersdelikt“. Interview zum Grabraub-Geständnis von Helmut Thoma]</ref> Drastische Gefängnisstrafen für Raubgräber wurden in den Jahren 2011 und 2012 etwa in Großbritannien, Griechenland und China verhängt.<ref>[http://archaeologik.blogspot.de/2012/12/gefangnisstrafen-fur-sondenganger.html Archaeologik (27. Dezember 2012): Gefängnisstrafen für Sondengänger]; [http://archaeologik.blogspot.de/2011/09/schwerste-strafen-fur-raubgraber-in.html Archaeologik (27. September 2011): Schwerste Strafen für Raubgräber in China]</ref> Prinzipiell wurden Gefängnisstrafen für Raubgrabungen und Antikenhehlerei auch schon im 19.&nbsp;Jahrhundert angedroht.<ref>[http://archaeologik.blogspot.de/2011/07/gefangnisstrafe-fur-den-ankauf-von.html „Archaeologik (18. Juli 2011): Gefängnisstrafe für den Ankauf von Raubgrabungsgut“]</ref>

== Schäden durch Raubgräberei ==
[[Datei:Spuren eines Raubgräbers Löcher im Acker (Foto 18).JPG|mini|Spuren eines Raubgräbers: Löcher im Acker]]
Raubgrabungen können verschiedene Schäden nach sich ziehen:
* Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse werden verhindert: Das undokumentierte und unfachliche Graben nach historischen Gegenständen zerstört in ganz erheblichem Umfang materiell vielleicht wertlose, aber archäologisch-kulturhistorisch bedeutende [[Artefakt (Archäologie)|Artefakte]] und die Befunde. Der genaue Kontext von Funden ist für deren wissenschaftlichen Wert entscheidend. So kann die Kombination mit anderen Funden, aber auch die exakte Lage Informationen über die Menschen der Vergangenheit geben oder zumindest quellenkritisch bedeutende Beobachtungen liefern.
* Unsachgemäße „Restaurierungen“ durch Raubgräber zerstören häufig auch das Objekt an sich.
* Raubgräber selektieren die Funde: Metallfunde werden mitgenommen, die oft für die Datierung wichtigeren Keramikfunde werden verworfen, aber aus dem ursprünglichen Kontext gerissen.
* Dem Grundstückseigentümer – oder, bei Bestehen eines [[Schatzregal]]s, dem Staat als Vertreter der Öffentlichkeit – wird Eigentum entzogen.
* Funde gehen der Allgemeinheit verloren. - Für eine Bearbeitung stehen sie in der Regel nicht zur Verfügung, schon allein wegen des Aufwandes zur Ermittlung des aktuellen Aufbewahrungsortes. Funde in Privatbesitz werden im Erbschaftsfalle häufig entsorgt.
* Der Verkauf von Funden fördert weitere Raubgrabungen und [[Antikenhehlerei]].
* Bei Gräbern gefallener Soldaten kann durch das Entwenden von Erkennungsmarken die Möglichkeit unwiderruflich zerstört werden, den Toten zu identifizieren.
* Für die personell ohnehin ungenügend ausgestattete Bodendenkmalpflege entsteht erweiterter Handlungsbedarf, der die Möglichkeiten der wissenschaftlichen Betreuung von Baustellen weiter einschränkt.

== Beispiele ==
[[Datei:Nebra Scheibe.jpg|mini|Himmelsscheibe von Nebra]]
* Besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregte der durch eine Raubgrabung zu Tage gebrachte Fund der [[Himmelsscheibe von Nebra]]. Trotz Nachgrabungen und eines Forschungsprojektes sind die Deponierungsumstände der Scheibe und der angeblich zugehörigen Dolche nicht völlig zweifelsfrei gelöst, da der Befundzusammenhang durch die Raubgräber zerstört wurde.
* Der [[Berliner Goldhut]], der als Raubgrabungsgut auf den Markt kam und von dem keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich der Fundumstände vorliegen. Deshalb ist bis heute nicht klar, was dessen Funktion eigentlich war. Auch sind alle Informationen verloren, die der Goldhut über die Rolle seines Fundortes im Siedlungsgefüge der Bronzezeit hätte liefern können. Die Bürger vor Ort sind einer Attraktion und eines Identifikationsobjektes beraubt.
* Schon seit Jahrzehnten finden in allen Staaten mit antiken Hochkulturen zum Teil organisierte Raubgrabungen statt, so dass z.&nbsp;B. ganze [[Nekropole]]n in Trichterfelder verwandelt wurden und werden. Aktuell sind Raubgräber besonders aktiv im [[Irak]], in [[Syrien]] und [[Ägypten]], wo archäologische Fundplätze in großem Umfang zerstört werden.
* Am [[Heidentor (Egesheim)]] wurde in den 1990er Jahren ein vorgeschichtliches Heiligtum von Raubgräbern heimgesucht, die hier hunderte von datierenden Metallfibeln fanden, aber [[Glasperle]]n und Keramikscherben zurückließen. Genaue stratigraphische Beobachtungen und Verteilungsanalysen hätten hier wahrscheinlich zeigen können, ob sich im Lauf der Zeit die Opfersitten geändert hatten. Die Funde wurden unter Vorspiegelung eines falschen Fundortes der Prähistorischen Staatssammlung in München zum Kauf angeboten, um von der liberaleren Handhabung der Eigentumsverhältnisse in Bayern zu profitieren. Die Funde wurden von den Experten aber als außerbayrisch erkannt.
* Im Herbst 2010 gab [[Helmut Thoma (Manager)|Helmut Thoma]] zu, ein Grab in der antiken Stadt [[Palmyra]] geplündert zu haben. Der historische Zusammenhang der von ihm entwendeten und illegal nach Deutschland verbrachten und heute in seinem privaten Wohnzimmer zur Schau gestellten Plastiken ist für immer verloren – eine wichtige Quelle für die Sozialgeschichte der Wüstenstadt wurde mutwillig zerstört.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.archnews.co.uk/world-archaeology/european-archaeology/4148-austrian-german-media-manager-plundered-unesco-world-heritage.html |wayback=20101209184146 |text=Austrian-German media manager Helmut Thoma plundered UNESCO world heritage site of Palmyra ArchaeoNews }}; [http://archaeologik.blogspot.de/2010/11/es-war-nacht-und-da-waren-schlangen.html Archaeologik (15. November 2010)]</ref>
* In [[Apameia am Orontes]] wurde zwischen 2011 und Frühjahr 2013 während des [[Bürgerkrieg in Syrien]] die archäologische Fundstelle durch Raubgrabungen fast vollständig zerstört.<ref>[http://archaeologik.blogspot.de/2013/04/die-vollige-zerstorung-von-apameia-am.html Die völlige Zerstörung von Apameia am Orontes: Syrien im April 2013 . Archaeologik (30. April 2013)]</ref> Der Umfang deutet auf planmäßiges Vorgehen mit dem Ziel, die illegalen internationalen Märkte zu beliefern.
* In [[Rülzheim]] wurde von einem Sondengänger [[Hortfund von Rülzheim|ein spätantiker Hortfund]] ausgewühlt. Unter dem Druck polizeilicher Ermittlungen lieferte er den Fund Anfang 2014 der Denkmalpflege ab. Nachgrabungen konnten keinerlei Aussagen zur Lagerung der Objekte mehr sicherstellen. Rekonstruktionen der Fundstücke werden erschwert, Aussagen über die Niederlegungsbedingungen sind nicht mehr möglich.<ref>[http://archaeologik.blogspot.de/2014/02/ein-rauber-im-zauberwald-die.html Ein Räuber im Zauberwald – die Vernichtung einer Quelle zur Völkerwanderungszeit. Archaeologik] (21. Februar 2014)</ref><ref>Axel von Berg u.&nbsp;a.: ''Der Geschichte beraubt – der spätantike Schatzfund von Rülzheim''. In: [[Blickpunkt Archäologie]] 2/2014, S. 52–55.</ref>
*Während einer Grabung des Westfälischen Museums für Archäologie (heute [[LWL-Archäologie für Westfalen]]) in [[Costedt|Porta Westfalica-Costedt]], die von [[Werner Best (Archäologe)|Werner Best]] geleitet wurde und von Juni bis August 1989 insgesamt 13 Wochen dauerte, verschaffte sich ein Raubgräber in der Nacht vom Dienstag (25.07.1989) auf Mittwoch Zugang zu dem Gelände und entwendete aus dem Befund „F 17“ (Grab 6) eine kaiserzeitliche Urne und zerstörte somit deren wissenschaftlichen Wert und Kontext.<ref>{{Literatur |Autor=[[Frank Siegmund]] |Titel=Das Gräberfeld der jüngeren Kaiserzeit von Costedt |Hrsg=Bendix Trier |Sammelwerk=Bodenaltertümer Westfalens |Band=Band 32 |Nummer= |Auflage= |Verlag=Philipp von Zabern |Ort=Mainz |Datum=1996-01 |ISBN=3-8053-1895-2 |Seiten=158}}</ref> Die Raubgrabung von Costedt schaffte es 1993 sogar in den nordrhein-westfälischen Landtag. In Form einer Antwort der Landesregierung auf eine „Kleinen Anfrage“ (Nr. 1951, Drucksache 11/5242) des Abgeordneten [[Rudolf Wickel]] von der FDP vom 12. März 1993.<ref>{{Internetquelle |autor=Landtag Nordrhein-Westfalen |url=https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD11-5391.pdf |titel=Drucksache 11/5391 |werk= |hrsg= |datum= |abruf=2021-01-26 |sprache=}}</ref> Völlig überraschend tauchte die Urne im Januar 2021 wieder auf. Sie wurde dem Verein [[Gesellschaft zur Förderung der Bodendenkmalpflege im Kreis Minden-Lübbecke e.V.]] vor die Tür des Vereinssitzes gestellt und dem Gefäß ein Entschuldigungsschreiben beigelegt - hieß es in einer Pressemitteilung des Vereins<ref>{{Internetquelle |autor=Karin Höhle |url=https://www.gefbdml.de/wp-content/uploads/2021/01/Pressemitteilung-01.2021.pdf |titel=„Verschollene Urne wieder da!“ |werk=https://www.gefbdml.de/ |hrsg=Gesellschaft zur Förderung der Bodendenkmalpflege im Kreis Minden-Lübbecke e.V. |datum=2021-01-21 |abruf=2021-01-26 |sprache=}}</ref> und Presseberichten.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.radiowestfalica.de/nachrichten/muehlenkreis/detailansicht/porta-westfalica-grabraeuber-gibt-urne-nach-mehr-als-30-jahren-zurueck.html |titel=Porta Westfalica: Grabräuber gibt Urne nach mehr als 30 Jahren zurück |werk=https://www.radiowestfalica.de |hrsg=Radio Westfalica |datum=2021-01-21 |abruf=2021-01-26 |sprache=de}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/gestohlene-urne-wieder-zurueckgegeben-petershagen-100.html |titel=Petershagen: Gestohlenes antikes Gefäß nach 30 Jahren wieder da |werk=https://www1.wdr.de/ |hrsg=Westdeutscher Rundfunk |datum=2021-01-21 |abruf=2021-01-26 |sprache=de}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Vasco Stemmer |url=https://www.mt.de/lokales/porta-westfalica/Spaete-Reue-Raubgraeber-bringt-vor-ueber-30-Jahren-aus-Porta-Westfalica-gestohlene-Urne-zurueck-22940250.html |titel=Wie im Krimi: Raubgräber bringt vor über 30 Jahren gestohlene Urne zurück |abruf=2021-01-26 |sprache=de}}</ref>

== Ausstellung ==
* 2013: ''Raubgräber – Grabräuber'', [[Landesmuseum für Natur und Mensch]], Oldenburg. Begleitbuch.

== Literatur ==
* [[Michaeler Aufleger]]: ''Tatort Bodendenkmal. Archäologischer Juristentag 2005'' (= ''Materialien zur Bodendenkmalpflege im Rheinland.'' Band 17). Treis-Karden 2007, ISBN 3-9806426-8-2.
* {{Literatur |Autor=Ralf Fischer zu Cramburg |Titel=Das Schatzregal. Der obrigkeitliche Anspruch auf das Eigentum an Schatzfunden in den deutschen Rechten |Verlag=Numismatischer Verlag Forneck |Ort=Höhr-Grenzhausen |Datum=2001 |ISBN=3-923708-11-4 |Kommentar=Dissertation}}
* [[Reinhard Dietrich (Jurist)|Reinhard Dietrich]]: ''Antiken, Markt und Recht.'' In: ''Kunstrechtsspiegel.'' 04/2008, {{ZDB|2316066-4}}, S. 174–181.
* Reinhard Dietrich: ''Münzen, Markt und Mythen.'' In: ''Kunstrechtsspiegel.'' 01/2010, {{ZDB|2316066-4}}, S. 26–39.
* [[Peter Fasold]], [[Dagmar Stutzinger]]: ''Raubgrabungen zerstören das archäologische Erbe. Begleitheft zur Ausstellung Fundort: Unbekannt – Raubgrabungen in Hessen'' (= ''Archäologische Denkmäler in Hessen.'' 127, {{ISSN|0936-1693}}). Landesamt für Denkmalpflege Hessen u.&nbsp;a., Wiesbaden 1995.
* [[Daniel Graepler]]: ''Fundort unbekannt. Raubgrabungen zerstören das archäologische Erbe. Eine Dokumentation.'' D. Graepler c/o Archäologisches Institut, Heidelberg 1993.
* [[Heinz Günter Horn]], [[Hiltrud Kier]], [[Jürgen Kunow]], [[Bendix Trier]] (Hrsg.): ''Archäologie und Recht. Was ist ein Bodendenkmal?'' von Zabern, Mainz 1993, ISBN 3-8053-1319-5.
* [[Arnd Koch]]: ''Antiken, Recht und (kein) Markt?'' In: ''Kultur und Recht.'' 2/2008, {{ZDB|2124402-9}}, S. 49–54.
* [[Ulrike Löw]]: ''Raubgrabungen im Irak.'' In: ''[[Mitteilungen der Deutschen Orientgesellschaft]].'' 137, 2003, S. 57–80.
* [[Hans Georg Niemeyer]] (Hrsg.): ''Archäologie, Raubgrabungen und Kunsthandel. Podiumsdiskussionen auf der 23. Mitgliederversammlung des Deutschen Archäologen-Verbandes in Münster, 26. Juni 1993'' (= ''Schriften des Deutschen Archäologen-Verbandes.'' 13, {{ZDB|518788-6}}). Deutscher Archäologen-Verband, Hannover 1995.
* [[Jennifer Morscheiser-Niebergall]]: ''Sondengänger und Raubgräber im Rheinland.'' In: [[Archäologie im Rheinland]] 2014. Darmstadt 2015, ISBN 978-3-8062-3214-1, S. 23–25.
* [[Peter Watson (Journalist)|Peter Watson]], Cecilia Todeschini: ''Die Medici-Verschwörung. Der Handel mit Kunstschätzen aus Plünderungen italienischer Gräber und Museen.'' Aus dem Amerikanischen von Ulrike Seith und Jana Plewa. Parthas Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-86601-905-X.
* [[Peter-René Becker]], [[Christina Wawrzinek]] (Hrsg.): ''Raubgräber – Grabräuber. Begleitschrift zur Sonderausstellung des Landesmuseums Natur und Mensch Oldenburg vom 11. Mai bis zum 8. September 2013.'' Nünnerich-Asmus, Mainz 2013, ISBN 978-3-943904-19-2.
* [[Günther Wessel]]: ''Das schmutzige Geschäft mit der Antike.'' Ch.-Links Verlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-86153-841-7.

'''Webpublikationen:'''
* [[Jörg Häntzschel]]: ''[http://www.numismatikforum.de/ftopic4321.html Archäologie des Bulldozers. Sammler und Museen im Westen finanzieren die Zerstörung der antiken Welt].'' In: ''[[Süddeutsche Zeitung]].'' 3. September 2003, S. 13
* [[Stefan Koldehoff]]: ''[https://www.welt.de/print-wams/article137892/Museen-vernichten-die-Geschichte-unserer-Erde.html Museen vernichten die Geschichte unserer Erde].'' In: ''[[Welt am Sonntag]].'' 29. Januar 2006 (Interview mit [[Oscar White Muscarella]])
* {{Der Spiegel|ID=47514657|Titel=Plünderung vor der Haustür|Autor=[[Günther Stockinger]]|Jahr=2006|Nr=28|Seiten=108–110}} [http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-15028.html Fotostrecke]

== Filmografie ==
* ''Archäologen, Plünderer und die [[Königin von Saba]].'' Dokumentation, 60 Min., Produktion: [[ARTE|arte]], Regie: Karel Prokop, Sendung: 17. Februar 2007, [https://www.youtube.com/playlist?list=PL08E6702FBC985F4A auf youtube, in 6 Teilen].
* [[Abenteuer Wissen]]: ''Tatort Fürstengrab.'' Dokumentation, 30 Min., Produktion: [[ZDF]], Sendung: 24. Januar 2007, {{Webarchiv |url=http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,4338574,00.html |archive-is=20130819175644 |text=Inhaltsangabe}} des ZDF.
* ''Goldgrube [[Bulgarien]]: Dorado für Archäologen- und Kunsträuber.'' Dokumentation, 7 Min., Autor: Tom Fugmann, Produktion: [[WDR]], Sendung: 21. Januar 2007.
* ''Griechenlands Schatzinsel. Antikenschmuggel im großen Stil.'' Dokumentation, 6 Min., Autor: Christoph Spielberger, Produktion: ZDF-[[aspekte]], Sendung: 2. Februar 2006, [https://web.archive.org/web/20070929123003/http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,4090901,00.html Inhaltsangabe] von aspekte.
* ''Eine Kultur wird geplündert – Das Geschäft der Grabräuber in [[Peru]].'' 2000, Regie: Hans Giffhorn, Produktion: arte, Erstsendung: 9. September 2000.

== Weblinks ==
;Allgemein:
* [[UNESCO]]: [http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=13039&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html „Convention on the Means of Prohibiting and Preventing the Illicit Import, Export and Transfer of Ownership of Cultural Property“] (Konvention zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut)
* EU-Projekt: [http://www.witnessthepast.gr/ „Witness the Past“], entwickelt [[Museumspädagogik|museumspädagogische]] Angebote, die auf die Gefährdung von archäologischem Kulturgut durch Raubgrabungen und Plünderungen hinweisen.
* Nachrichtenblog zum Thema kriminelle Ausgrabungen antiker Artefakte: [http://paul-barford.blogspot.de/ Portable Antiquity Collecting and Heritage Issues]

;Deutschland:
* [https://www.heise.de/tp/features/Tor-auf-fuer-Raubgrabungsgueter-oder-Schutz-des-Kulturerbes-3407179.html „Tor auf für Raubgrabungsgüter oder Schutz des Kulturerbes?“], [[Telepolis]], 26. Juli 2006, „Das neue Gesetz zum Schutz von Kulturgütern.“
* [https://tsarchive.wordpress.com/2005/12/27/meldung143216/ Archäologe würdigt Susanne Osthoff: „Man kann ihre Arbeit nicht hoch genug einschätzen“] (tagesschau.de-Archiv), [[Tagesschau (ARD)|tagesschau]], 28. Dezember 2005.
* {{Internetquelle| url=http://www.dguf.de/index.php?id=250| titel=DGUF – Der Arbeitskreis „Kulturgutschutz“| zugriff=22. August 2012}}

;Italien:
* [https://web.archive.org/web/20071027142104/http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/20/0,1872,3999380,00.html „Die sensibelste „Task Force“ der Welt. Italiens einzigartige Kunstpolizisten“], ZDF-aspekte, 10. November 2006.
* [https://www.theguardian.com/world/2000/jun/20/rorycarroll „Tomb raiders plunder Italy’s past. Looters of the night get rich on worldwide trade in antiquities“], [[The Guardian]], 20. Juni 2000.

;Schweiz
* [http://www.admin.ch/ch/d/sr/451/a24.html Schweizer Strafbestimmung]
* [http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a724.html Schweizer Gesetz]

== Einzelnachweise ==
<references />

{{Rechtshinweis}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4374970-7}}

[[Kategorie:Archäologischer Fachbegriff]]
[[Kategorie:Kunstraub]]
[[Kategorie:Diebstahl]]

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