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[[Datei:LMB - Münzschatz von Mattersburg.jpg|mini|LMB - Münzschatz von Mattersburg]]
Unter einem Münzfund versteht man alte<ref>Eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt.</ref>, wieder aufgefundene Münzen. Bei Einzel- oder Streufunden handelt es sich meist um verlorene Münzen, bei Massen- bzw. [[Depotfund]]en (auch Schatzfunden) um solche, die in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen deponiert wurden.[[Datei:LMB - Münzschatz von Mattersburg.jpg|mini|LMB - Münzschatz von Mattersburg]]
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Unter einem Münzfund versteht man alte<ref>Eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt.</ref>, wieder aufgefundene Münzen. Bei Einzel- oder Streufunden handelt es sich meist um verlorene Münzen, bei Massen- bzw. [[Depotfund]]en (auch Schatzfunden) um solche, die in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen deponiert wurden.
    
Für Archäologen ist ein Fundstück nur dann verwertbar, wenn der Fundzusammenhang bekannt ist. Eine Münze ist losgelöst von jeglichem Kontext kaum als historische Quelle verwertbar. Münzfunde geben Auskunft über die Verbreitung von Münzen, ggf. über Handelswege, und ermöglichen die zeitliche Einordnung von Gegenständen, die mit dem Münzfund vergesellschaftet waren. Streufunde aus römischen Legionslagern belegen z.&nbsp;B. die Dauer der Belegung und teilweise auch erfolgte Truppenverlegungen.
 
Für Archäologen ist ein Fundstück nur dann verwertbar, wenn der Fundzusammenhang bekannt ist. Eine Münze ist losgelöst von jeglichem Kontext kaum als historische Quelle verwertbar. Münzfunde geben Auskunft über die Verbreitung von Münzen, ggf. über Handelswege, und ermöglichen die zeitliche Einordnung von Gegenständen, die mit dem Münzfund vergesellschaftet waren. Streufunde aus römischen Legionslagern belegen z.&nbsp;B. die Dauer der Belegung und teilweise auch erfolgte Truppenverlegungen.
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== Inhalt ==
 
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[[Datei:Schatzfund Judengasse Salzburg Münzen 13Jh.jpg|mini|Schatzfund Judengasse Salzburg Münzen 13Jh]]
 
Während beim normalen Fund der Eigentümer der verlorenen Sachen bekannt oder ermittelbar ist, ist dies beim Schatzfund nicht der Fall. Verborgen ist eine (bewegliche) Sache, wenn sie nicht ohne weiteres [[Sinneswahrnehmung|sinnlich wahrnehmbar]] ist. Wenn der Eigentümer noch zu ermitteln ist, handelt es sich nicht um einen Schatz, sondern um einen Fund. Dieser Fund ist [[Besitz (Deutschland)|besitzlos]], der Schatz ist zusätzlich auch [[herrenlos]]. Anders als beim Fund ist beim Schatz die Entdeckung entscheidend, nicht aber das Besitzergreifen. Der Finder entdeckt die Sache, indem er sie wahrnimmt und sie an sich nimmt. Zu klären ist schließlich, was unter „verborgen“ zu verstehen ist. Offen liegende Gegenstände sind nicht verborgen, wenn ihre Auffindung durch die Verhältnisse wesentlich erschwert ist.<ref>OLG Köln, OLGZ 92, 253: ''Münzen in Karton auf schwer zugänglichen Dachboden''</ref> Verborgene Lagerung entzieht sich der menschlichen Wahrnehmung durch die Sinnesorgane. Die Entdeckung führt die lange verborgen gebliebene Sache wieder der menschlichen Nutzung zu,<ref name="wieling">Hans Josef Wieling, [http://books.google.de/books?id=491ERbyyTdQC&pg=PA160&lpg=PA160&dq=schatzfund+bgh&source=bl&ots=GCneMwO5cH&sig=nws6roiV2PilHtSye4k1OMDtF08&hl=de&sa=X&ei=AzoSUse6BtD2sgbkw4DoCQ&ved=0CDAQ6AEwADgK#v=onepage&q=schatzfund%20bgh&f=false ''Sachenrecht''], 2007, S. 160 ff.</ref> etwa durch Ausstellung in einem Museum. Entdecken ist ein [[Realakt]], für den keine [[Geschäftsfähigkeit]] erforderlich ist. Anders als beim normalen Fund wird beim Schatzfund bereits dessen Entdeckung honoriert, denn schon mit der Entdeckung erwerben Entdecker und Grundstückseigentümer ein dingliches [[Anwartschaftsrecht]] auf den Schatz.<ref name="wieling" /> Der Eigentumserwerb tritt dann durch Besitzergreifung ein.
 
Während beim normalen Fund der Eigentümer der verlorenen Sachen bekannt oder ermittelbar ist, ist dies beim Schatzfund nicht der Fall. Verborgen ist eine (bewegliche) Sache, wenn sie nicht ohne weiteres [[Sinneswahrnehmung|sinnlich wahrnehmbar]] ist. Wenn der Eigentümer noch zu ermitteln ist, handelt es sich nicht um einen Schatz, sondern um einen Fund. Dieser Fund ist [[Besitz (Deutschland)|besitzlos]], der Schatz ist zusätzlich auch [[herrenlos]]. Anders als beim Fund ist beim Schatz die Entdeckung entscheidend, nicht aber das Besitzergreifen. Der Finder entdeckt die Sache, indem er sie wahrnimmt und sie an sich nimmt. Zu klären ist schließlich, was unter „verborgen“ zu verstehen ist. Offen liegende Gegenstände sind nicht verborgen, wenn ihre Auffindung durch die Verhältnisse wesentlich erschwert ist.<ref>OLG Köln, OLGZ 92, 253: ''Münzen in Karton auf schwer zugänglichen Dachboden''</ref> Verborgene Lagerung entzieht sich der menschlichen Wahrnehmung durch die Sinnesorgane. Die Entdeckung führt die lange verborgen gebliebene Sache wieder der menschlichen Nutzung zu,<ref name="wieling">Hans Josef Wieling, [http://books.google.de/books?id=491ERbyyTdQC&pg=PA160&lpg=PA160&dq=schatzfund+bgh&source=bl&ots=GCneMwO5cH&sig=nws6roiV2PilHtSye4k1OMDtF08&hl=de&sa=X&ei=AzoSUse6BtD2sgbkw4DoCQ&ved=0CDAQ6AEwADgK#v=onepage&q=schatzfund%20bgh&f=false ''Sachenrecht''], 2007, S. 160 ff.</ref> etwa durch Ausstellung in einem Museum. Entdecken ist ein [[Realakt]], für den keine [[Geschäftsfähigkeit]] erforderlich ist. Anders als beim normalen Fund wird beim Schatzfund bereits dessen Entdeckung honoriert, denn schon mit der Entdeckung erwerben Entdecker und Grundstückseigentümer ein dingliches [[Anwartschaftsrecht]] auf den Schatz.<ref name="wieling" /> Der Eigentumserwerb tritt dann durch Besitzergreifung ein.
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== Rechtsfolgen ==
 
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[[Datei:Barbarenschatz08.jpg|mini|[[Barbarenschatz von Rülzheim]]]]
 
Allgemein kommen zwei potenzielle Eigentümer eines Schatzfundes in Frage, nämlich der Grundstückseigentümer des [[Grundstück]]s, auf dem der Schatz gefunden wurde (Akzessionsprinzip) oder der Finder (Okkupationsprinzip). Kaiser [[Hadrian (Kaiser)|Hadrian]] fand einen Kompromiss, der jedem der beiden die Hälfte zuspricht ([[Hadrianische Teilung]]).
 
Allgemein kommen zwei potenzielle Eigentümer eines Schatzfundes in Frage, nämlich der Grundstückseigentümer des [[Grundstück]]s, auf dem der Schatz gefunden wurde (Akzessionsprinzip) oder der Finder (Okkupationsprinzip). Kaiser [[Hadrian (Kaiser)|Hadrian]] fand einen Kompromiss, der jedem der beiden die Hälfte zuspricht ([[Hadrianische Teilung]]).
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== Öffentlich-rechtliche Beschränkungen ==
 
== Öffentlich-rechtliche Beschränkungen ==
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[[Datei:Barbarenschatz01.jpg|mini|Gold aus dem Barbarenschatz]]
 
Die meisten Bundesländer haben Denkmalschutzgesetze erlassen, die ein Graben nach [[Bodendenkmal|Bodendenkmälern]] von einer behördlichen Genehmigung abhängig machen. Ein Schatzfund unterliegt danach einer Anzeigepflicht an die zuständige Behörde. Nach der Öffnungsklausel der {{Art.|3|EGBGB|dejure}}, {{Art.|73|EGBGB|dejure}} [[Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche|EGBGB]] ist sogar ein Schatzregal zulässig, wonach ein Schatz beim Finden unmittelbar dem Staat als neuem Eigentümer zufällt.<ref name="wieling" /> Mit Hilfe von Art. 73 EGBGB können die Länder bestimmen, dass kulturhistorisch oder wissenschaftlich bedeutende Funde mit ihrer Entdeckung in das Eigentum des Landes fallen.<ref>BVerfG NJW 1988, 2593.</ref>
 
Die meisten Bundesländer haben Denkmalschutzgesetze erlassen, die ein Graben nach [[Bodendenkmal|Bodendenkmälern]] von einer behördlichen Genehmigung abhängig machen. Ein Schatzfund unterliegt danach einer Anzeigepflicht an die zuständige Behörde. Nach der Öffnungsklausel der {{Art.|3|EGBGB|dejure}}, {{Art.|73|EGBGB|dejure}} [[Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche|EGBGB]] ist sogar ein Schatzregal zulässig, wonach ein Schatz beim Finden unmittelbar dem Staat als neuem Eigentümer zufällt.<ref name="wieling" /> Mit Hilfe von Art. 73 EGBGB können die Länder bestimmen, dass kulturhistorisch oder wissenschaftlich bedeutende Funde mit ihrer Entdeckung in das Eigentum des Landes fallen.<ref>BVerfG NJW 1988, 2593.</ref>
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== Schatzsuche ==
 
== Schatzsuche ==
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[[Datei:AMGR - Schatzfund Schwaan 2.jpg|mini|Groß Raden ( Mecklenburg ). Archäologisches Museum: Mittelalterlicher Schatzfund, aus Schwaan, Lkr. Bad Doberan.]]
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=== International ===
 
=== International ===
 
Schätze sind wertvolle Sachen, die lange Zeit versteckt, vergraben oder versunken waren und deren Existenz ungeklärt war. Bei vielen Schätzen verlieren sich dabei die Eigentumsverhältnisse im Dunkel der Geschichte.<ref>Norbert von Frankenstein (Hrsg.), [http://books.google.de/books?id=IrOAtKvoDRIC&printsec=frontcover&dq=schatzsuche&hl=de&sa=X&ei=eeYSUtbEEamM4ASYr4GoDg&ved=0CEgQ6AEwAg#v=onepage&q=schatzsuche&f=false ''Schatzsuche: Verschollene und gefundene Schätze''], 1993, S. 9 f.</ref> Verbesserte [[Ortungsverfahren]] und neuartige [[Bergung (Seefahrt)|Bergungstechniken]] haben dazu geführt, dass bisher unentdeckte Schätze, insbesondere auf See, geborgen werden können. Professionelle Schatzsucher arbeiten systematisch an der Ortung und Bergung derartiger Schätze.
 
Schätze sind wertvolle Sachen, die lange Zeit versteckt, vergraben oder versunken waren und deren Existenz ungeklärt war. Bei vielen Schätzen verlieren sich dabei die Eigentumsverhältnisse im Dunkel der Geschichte.<ref>Norbert von Frankenstein (Hrsg.), [http://books.google.de/books?id=IrOAtKvoDRIC&printsec=frontcover&dq=schatzsuche&hl=de&sa=X&ei=eeYSUtbEEamM4ASYr4GoDg&ved=0CEgQ6AEwAg#v=onepage&q=schatzsuche&f=false ''Schatzsuche: Verschollene und gefundene Schätze''], 1993, S. 9 f.</ref> Verbesserte [[Ortungsverfahren]] und neuartige [[Bergung (Seefahrt)|Bergungstechniken]] haben dazu geführt, dass bisher unentdeckte Schätze, insbesondere auf See, geborgen werden können. Professionelle Schatzsucher arbeiten systematisch an der Ortung und Bergung derartiger Schätze.

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