Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1 Byte entfernt ,  18:16, 12. Mär. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
[[Datei:Kussuth vergräbt die ungarischen Kroninsignien.jpg|mini|[[Lajos Kossuth]] vergräbt die ungarischen [[Stephanskrone|Kroninsignien]] 1848 in einem Wald nahe der Grenze zur Walachei]]
   
Der '''Schatz''' oder auch '''Schatzfund''' ist nach der [[Legaldefinition]] des § 984 BGB eine [[Sache (Recht)|bewegliche Sache]], die so lange verborgen war, dass sich ihr [[Eigentum|Eigentümer]] nicht mehr ermitteln lässt.
 
Der '''Schatz''' oder auch '''Schatzfund''' ist nach der [[Legaldefinition]] des § 984 BGB eine [[Sache (Recht)|bewegliche Sache]], die so lange verborgen war, dass sich ihr [[Eigentum|Eigentümer]] nicht mehr ermitteln lässt.
 
+
{{:Werbung-Metallsonde1}}
 
== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
 
Der Normzweck des [[Fundrecht (Deutschland)|Fundrechts]] besteht einerseits darin, die Eigentumsrechte des Verlierers zu schützen, andererseits bei unbekannt bleibenden Verlierern einen [[Originärer Eigentumserwerb|originären Eigentumserwerb]] des Finders zu ermöglichen und damit die Eigentumsordnung zu bereinigen. Ein Schatz weist ferner mystische Züge auf, die ihn besonders von normalen Funden abheben und wertvoll machen. Das kommt in ''Meyers Großem Konversations-Lexikon von 1909'' zum Ausdruck, das den Schatz als „im allgemeinen etwas Vorzügliches, mit Sorgfalt Bewahrtes; sodann vor allem eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist“<ref>[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Schatz?hl=schatz ''Schatz''] in Meyers Großes Konversations-Lexikon von 1909; auf Zeno.org, abgerufen am 19. Juli 2017.</ref> bezeichnet.
 
Der Normzweck des [[Fundrecht (Deutschland)|Fundrechts]] besteht einerseits darin, die Eigentumsrechte des Verlierers zu schützen, andererseits bei unbekannt bleibenden Verlierern einen [[Originärer Eigentumserwerb|originären Eigentumserwerb]] des Finders zu ermöglichen und damit die Eigentumsordnung zu bereinigen. Ein Schatz weist ferner mystische Züge auf, die ihn besonders von normalen Funden abheben und wertvoll machen. Das kommt in ''Meyers Großem Konversations-Lexikon von 1909'' zum Ausdruck, das den Schatz als „im allgemeinen etwas Vorzügliches, mit Sorgfalt Bewahrtes; sodann vor allem eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist“<ref>[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Schatz?hl=schatz ''Schatz''] in Meyers Großes Konversations-Lexikon von 1909; auf Zeno.org, abgerufen am 19. Juli 2017.</ref> bezeichnet.
    
== Münzfund ==  
 
== Münzfund ==  
{{:Werbung-Metallsonde1}}
+
 
 
Unter einem Münzfund versteht man alte<ref>Eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt.</ref>, wieder aufgefundene Münzen. Bei Einzel- oder Streufunden handelt es sich meist um verlorene Münzen, bei Massen- bzw. [[Depotfund]]en (auch Schatzfunden) um solche, die in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen deponiert wurden.
 
Unter einem Münzfund versteht man alte<ref>Eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt.</ref>, wieder aufgefundene Münzen. Bei Einzel- oder Streufunden handelt es sich meist um verlorene Münzen, bei Massen- bzw. [[Depotfund]]en (auch Schatzfunden) um solche, die in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen deponiert wurden.
 
+
[[Datei:Kussuth vergräbt die ungarischen Kroninsignien.jpg|mini|[[Lajos Kossuth]] vergräbt die ungarischen [[Stephanskrone|Kroninsignien]] 1848 in einem Wald nahe der Grenze zur Walachei]]
 
Für Archäologen ist ein Fundstück nur dann verwertbar, wenn der Fundzusammenhang bekannt ist. Eine Münze ist losgelöst von jeglichem Kontext kaum als historische Quelle verwertbar. Münzfunde geben Auskunft über die Verbreitung von Münzen, ggf. über Handelswege, und ermöglichen die zeitliche Einordnung von Gegenständen, die mit dem Münzfund vergesellschaftet waren. Streufunde aus römischen Legionslagern belegen z.&nbsp;B. die Dauer der Belegung und teilweise auch erfolgte Truppenverlegungen.
 
Für Archäologen ist ein Fundstück nur dann verwertbar, wenn der Fundzusammenhang bekannt ist. Eine Münze ist losgelöst von jeglichem Kontext kaum als historische Quelle verwertbar. Münzfunde geben Auskunft über die Verbreitung von Münzen, ggf. über Handelswege, und ermöglichen die zeitliche Einordnung von Gegenständen, die mit dem Münzfund vergesellschaftet waren. Streufunde aus römischen Legionslagern belegen z.&nbsp;B. die Dauer der Belegung und teilweise auch erfolgte Truppenverlegungen.
  

Navigationsmenü