| Während beim normalen Fund der Eigentümer der verlorenen Sachen bekannt oder ermittelbar ist, ist dies beim Schatzfund nicht der Fall. Verborgen ist eine (bewegliche) Sache, wenn sie nicht ohne weiteres [[Sinneswahrnehmung|sinnlich wahrnehmbar]] ist. Wenn der Eigentümer noch zu ermitteln ist, handelt es sich nicht um einen Schatz, sondern um einen Fund. Dieser Fund ist [[Besitz (Deutschland)|besitzlos]], der Schatz ist zusätzlich auch [[herrenlos]]. Anders als beim Fund ist beim Schatz die Entdeckung entscheidend, nicht aber das Besitzergreifen. Der Finder entdeckt die Sache, indem er sie wahrnimmt und sie an sich nimmt. Zu klären ist schließlich, was unter „verborgen“ zu verstehen ist. Offen liegende Gegenstände sind nicht verborgen, wenn ihre Auffindung durch die Verhältnisse wesentlich erschwert ist.<ref>OLG Köln, OLGZ 92, 253: ''Münzen in Karton auf schwer zugänglichen Dachboden''</ref> Verborgene Lagerung entzieht sich der menschlichen Wahrnehmung durch die Sinnesorgane. Die Entdeckung führt die lange verborgen gebliebene Sache wieder der menschlichen Nutzung zu,<ref name="wieling">Hans Josef Wieling, [http://books.google.de/books?id=491ERbyyTdQC&pg=PA160&lpg=PA160&dq=schatzfund+bgh&source=bl&ots=GCneMwO5cH&sig=nws6roiV2PilHtSye4k1OMDtF08&hl=de&sa=X&ei=AzoSUse6BtD2sgbkw4DoCQ&ved=0CDAQ6AEwADgK#v=onepage&q=schatzfund%20bgh&f=false ''Sachenrecht''], 2007, S. 160 ff.</ref> etwa durch Ausstellung in einem Museum. Entdecken ist ein [[Realakt]], für den keine [[Geschäftsfähigkeit]] erforderlich ist. Anders als beim normalen Fund wird beim Schatzfund bereits dessen Entdeckung honoriert, denn schon mit der Entdeckung erwerben Entdecker und Grundstückseigentümer ein dingliches [[Anwartschaftsrecht]] auf den Schatz.<ref name="wieling" /> Der Eigentumserwerb tritt dann durch Besitzergreifung ein. | | Während beim normalen Fund der Eigentümer der verlorenen Sachen bekannt oder ermittelbar ist, ist dies beim Schatzfund nicht der Fall. Verborgen ist eine (bewegliche) Sache, wenn sie nicht ohne weiteres [[Sinneswahrnehmung|sinnlich wahrnehmbar]] ist. Wenn der Eigentümer noch zu ermitteln ist, handelt es sich nicht um einen Schatz, sondern um einen Fund. Dieser Fund ist [[Besitz (Deutschland)|besitzlos]], der Schatz ist zusätzlich auch [[herrenlos]]. Anders als beim Fund ist beim Schatz die Entdeckung entscheidend, nicht aber das Besitzergreifen. Der Finder entdeckt die Sache, indem er sie wahrnimmt und sie an sich nimmt. Zu klären ist schließlich, was unter „verborgen“ zu verstehen ist. Offen liegende Gegenstände sind nicht verborgen, wenn ihre Auffindung durch die Verhältnisse wesentlich erschwert ist.<ref>OLG Köln, OLGZ 92, 253: ''Münzen in Karton auf schwer zugänglichen Dachboden''</ref> Verborgene Lagerung entzieht sich der menschlichen Wahrnehmung durch die Sinnesorgane. Die Entdeckung führt die lange verborgen gebliebene Sache wieder der menschlichen Nutzung zu,<ref name="wieling">Hans Josef Wieling, [http://books.google.de/books?id=491ERbyyTdQC&pg=PA160&lpg=PA160&dq=schatzfund+bgh&source=bl&ots=GCneMwO5cH&sig=nws6roiV2PilHtSye4k1OMDtF08&hl=de&sa=X&ei=AzoSUse6BtD2sgbkw4DoCQ&ved=0CDAQ6AEwADgK#v=onepage&q=schatzfund%20bgh&f=false ''Sachenrecht''], 2007, S. 160 ff.</ref> etwa durch Ausstellung in einem Museum. Entdecken ist ein [[Realakt]], für den keine [[Geschäftsfähigkeit]] erforderlich ist. Anders als beim normalen Fund wird beim Schatzfund bereits dessen Entdeckung honoriert, denn schon mit der Entdeckung erwerben Entdecker und Grundstückseigentümer ein dingliches [[Anwartschaftsrecht]] auf den Schatz.<ref name="wieling" /> Der Eigentumserwerb tritt dann durch Besitzergreifung ein. |
| Allgemein kommen zwei potenzielle Eigentümer eines Schatzfundes in Frage, nämlich der Grundstückseigentümer des [[Grundstück]]s, auf dem der Schatz gefunden wurde (Akzessionsprinzip) oder der Finder (Okkupationsprinzip). Kaiser [[Hadrian (Kaiser)|Hadrian]] fand einen Kompromiss, der jedem der beiden die Hälfte zuspricht ([[Hadrianische Teilung]]). | | Allgemein kommen zwei potenzielle Eigentümer eines Schatzfundes in Frage, nämlich der Grundstückseigentümer des [[Grundstück]]s, auf dem der Schatz gefunden wurde (Akzessionsprinzip) oder der Finder (Okkupationsprinzip). Kaiser [[Hadrian (Kaiser)|Hadrian]] fand einen Kompromiss, der jedem der beiden die Hälfte zuspricht ([[Hadrianische Teilung]]). |
| Schätze sind wertvolle Sachen, die lange Zeit versteckt, vergraben oder versunken waren und deren Existenz ungeklärt war. Bei vielen Schätzen verlieren sich dabei die Eigentumsverhältnisse im Dunkel der Geschichte.<ref>Norbert von Frankenstein (Hrsg.), [http://books.google.de/books?id=IrOAtKvoDRIC&printsec=frontcover&dq=schatzsuche&hl=de&sa=X&ei=eeYSUtbEEamM4ASYr4GoDg&ved=0CEgQ6AEwAg#v=onepage&q=schatzsuche&f=false ''Schatzsuche: Verschollene und gefundene Schätze''], 1993, S. 9 f.</ref> Verbesserte [[Ortungsverfahren]] und neuartige [[Bergung (Seefahrt)|Bergungstechniken]] haben dazu geführt, dass bisher unentdeckte Schätze, insbesondere auf See, geborgen werden können. Professionelle Schatzsucher arbeiten systematisch an der Ortung und Bergung derartiger Schätze. | | Schätze sind wertvolle Sachen, die lange Zeit versteckt, vergraben oder versunken waren und deren Existenz ungeklärt war. Bei vielen Schätzen verlieren sich dabei die Eigentumsverhältnisse im Dunkel der Geschichte.<ref>Norbert von Frankenstein (Hrsg.), [http://books.google.de/books?id=IrOAtKvoDRIC&printsec=frontcover&dq=schatzsuche&hl=de&sa=X&ei=eeYSUtbEEamM4ASYr4GoDg&ved=0CEgQ6AEwAg#v=onepage&q=schatzsuche&f=false ''Schatzsuche: Verschollene und gefundene Schätze''], 1993, S. 9 f.</ref> Verbesserte [[Ortungsverfahren]] und neuartige [[Bergung (Seefahrt)|Bergungstechniken]] haben dazu geführt, dass bisher unentdeckte Schätze, insbesondere auf See, geborgen werden können. Professionelle Schatzsucher arbeiten systematisch an der Ortung und Bergung derartiger Schätze. |