Die unterschiedlichen Rechtslagen zwischen den deutschen Bundesländern leisten ebenso dem „Fundtourismus“ Vorschub, bei dem archäologische Funde in ein Land ohne Schatzregal verbracht werden und der ursprüngliche [[Fundort]] dabei unzutreffend angegeben wird. Der Umfang der dadurch verursachten Unrichtigkeiten auf Fundverbreitungskarten ist nicht bekannt. | Die unterschiedlichen Rechtslagen zwischen den deutschen Bundesländern leisten ebenso dem „Fundtourismus“ Vorschub, bei dem archäologische Funde in ein Land ohne Schatzregal verbracht werden und der ursprüngliche [[Fundort]] dabei unzutreffend angegeben wird. Der Umfang der dadurch verursachten Unrichtigkeiten auf Fundverbreitungskarten ist nicht bekannt. |