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[[Datei:Oldenburger Sachsenspiegel fol 22v Schatzregal.jpg|mini|Oldenburger Sachsenspiegel von 1336, Ausschnitt Fol. 22v, das Schatzregal betreffend, beginnen mit roter Initiale A (mittelniederdeutsch: „''Al schat under der erden begrauen deper den en ploch geyt.de hort to derer conincliken walt''“ Etwa: ''Alles, was sich tiefer im Boden befindet als ein Pflug gelangt, fällt unter königliche Verwaltung.'')]]
 
Das '''Schatzregal''' gehört zu den staatlichen [[Regalien]] und ist eine rechtliche Regelung, wonach [[herrenlos]]e, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene [[Schatz|Schätze]] mit ihrem Auffinden [[Eigentum]] des Staates werden, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist.
 
Das '''Schatzregal''' gehört zu den staatlichen [[Regalien]] und ist eine rechtliche Regelung, wonach [[herrenlos]]e, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene [[Schatz|Schätze]] mit ihrem Auffinden [[Eigentum]] des Staates werden, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist.
    
== Herkunft und Geschichte ==
 
== Herkunft und Geschichte ==
[[Datei:Oldenburger Sachsenspiegel fol 22v Schatzregal.jpg|mini|[[Sachsenspiegel|Oldenburger Sachsenspiegel]] von 1336, Ausschnitt Fol. 22v, das Schatzregal betreffend, beginnen mit roter Initiale A ([[mittelniederdeutsch]]: „''Al schat under der erden begrauen deper den en ploch geyt.de hort to derer conincliken walt''“ Etwa: ''Alles, was sich tiefer im Boden befindet als ein Pflug gelangt, fällt unter königliche Verwaltung.'')]]
   
Wie das [[Bergregal]] zählte es ursprünglich zu den Regalien (lateinisch ''{{lang|la|iura regalia}}''), den Herrschaftsrechten des Landesherren oder Königs. Daher rührt auch die etwas altertümlich anmutende Bezeichnung.
 
Wie das [[Bergregal]] zählte es ursprünglich zu den Regalien (lateinisch ''{{lang|la|iura regalia}}''), den Herrschaftsrechten des Landesherren oder Königs. Daher rührt auch die etwas altertümlich anmutende Bezeichnung.
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Die unterschiedlichen Rechtslagen zwischen den deutschen Bundesländern leisten ebenso dem „Fundtourismus“ Vorschub, bei dem archäologische Funde in ein Land ohne Schatzregal verbracht werden und der ursprüngliche [[Fundort]] dabei unzutreffend angegeben wird. Der Umfang der dadurch verursachten Unrichtigkeiten auf Fundverbreitungskarten ist nicht bekannt.
 
Die unterschiedlichen Rechtslagen zwischen den deutschen Bundesländern leisten ebenso dem „Fundtourismus“ Vorschub, bei dem archäologische Funde in ein Land ohne Schatzregal verbracht werden und der ursprüngliche [[Fundort]] dabei unzutreffend angegeben wird. Der Umfang der dadurch verursachten Unrichtigkeiten auf Fundverbreitungskarten ist nicht bekannt.
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Almuth Gumprecht schrieb im Jahr 2003 aus der Sicht der nordrhein-westfälischen Denkmalpflege: „'''Ob der oftmals von Fachleuten vorgetragene Wunsch zur Einführung eines Schatzregals in NRW zur Verbesserung der tatsächlichen Situation beitragen würde, vermag ich nicht zu sagen. […] Ob eine Änderung der rechtlichen Konstruktion Schatzsucher und Raubgräber aber eher dazu brächte, Fundmeldungen zu machen, bleibt zu bezweifeln. Die ehrlichen Finder (Sammler) würden weiterhin wie bisher den Fund anzeigen, ob man die Unehrlichen auf diese Weise auf den Pfad der Tugend brächte, ist angesichts der Erfahrungen aus Bundesländern mit Schatzregal unwahrscheinlich.'''“<ref>http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/Schatzregal.pdf</ref>
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==

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