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== NFG-Pflicht? ==
 
== NFG-Pflicht? ==
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!Auch in Bremen ist das Sondeln ohne Genehmigung legal!
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Lediglich wer gezielt nach Bodendenkmälern gräbt oder diese mit technischen Hilfsmitteln sucht, bedarf hierfür der schriftlichen Genehmigung der Landesarchäologie. Dies gilt entsprechend für das Suchen und Bergen von Kulturdenkmälern aus einem Gewässer, nachzulesen in § 16 BremDSchG.
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Die NFG-Pflicht kann aber eventuell (auch wenn das bestritten werden kann) aufgrund der Ordnungswidrigkeitsbestimmung des § 22 Abs. 1 Z 1 BremDSchG auch dann bestehen, wenn der Täter zwar nicht gezielt die Entdeckung von Kulturdenkmalen anstrebt, aber bei anderen (an sich nicht genehmigungspflichtigen) Handlungen deren Entdeckung billigend in Kauf nimmt oder ihre vorhersehbare Entdeckung fahrlässig nicht verhindert. Beides - sowohl die billigende Inkaufnahme als auch das fahrlässige Herbeiführen des Taterfolgs der Entdeckung eines Kulturdenkmals - setzt allerdings voraus, dass der Täter bei der Planung seiner Handlung aufgrund konkreter Hinweise darauf, dass dies der Fall sein wird, vorhersehen kann, dass er den Taterfolg der Entdeckung eines Kulturdenkmales voraussichtlich herbeiführen wird. Dies liegt daran, dass seine geplante Handlung ja an sich genehmigungsfrei erlaubt wäre und er sie daher nur deshalb anders gestalten braucht, als er sie eigentlich gestalten möchte, weil er konkrete Gründe kennt, warum (und eventuell auch wie) er sie anders gestalten muss, um nicht unabsichtlich doch voraussichtlich den Taterfolg der Entdeckung eines Kulturdenkmals zu verwirklichen.
 
Die NFG-Pflicht kann aber eventuell (auch wenn das bestritten werden kann) aufgrund der Ordnungswidrigkeitsbestimmung des § 22 Abs. 1 Z 1 BremDSchG auch dann bestehen, wenn der Täter zwar nicht gezielt die Entdeckung von Kulturdenkmalen anstrebt, aber bei anderen (an sich nicht genehmigungspflichtigen) Handlungen deren Entdeckung billigend in Kauf nimmt oder ihre vorhersehbare Entdeckung fahrlässig nicht verhindert. Beides - sowohl die billigende Inkaufnahme als auch das fahrlässige Herbeiführen des Taterfolgs der Entdeckung eines Kulturdenkmals - setzt allerdings voraus, dass der Täter bei der Planung seiner Handlung aufgrund konkreter Hinweise darauf, dass dies der Fall sein wird, vorhersehen kann, dass er den Taterfolg der Entdeckung eines Kulturdenkmales voraussichtlich herbeiführen wird. Dies liegt daran, dass seine geplante Handlung ja an sich genehmigungsfrei erlaubt wäre und er sie daher nur deshalb anders gestalten braucht, als er sie eigentlich gestalten möchte, weil er konkrete Gründe kennt, warum (und eventuell auch wie) er sie anders gestalten muss, um nicht unabsichtlich doch voraussichtlich den Taterfolg der Entdeckung eines Kulturdenkmals zu verwirklichen.
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'''Fazit: Das Sondeln mit einem Metalldetektor ist <u>nicht</u> verboten!'''
 
'''Fazit: Das Sondeln mit einem Metalldetektor ist <u>nicht</u> verboten!'''
 
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==Literatur==
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*Oberschmidt, Dr. Udo: Zur Legalität der Schatzsuche mit dem Metalldetektor in Niedersachsen, 1. Aufl., Fachwissenschaftliches Journal Nr. 01, Institut für Deutsche Geschichte (IDG), Frankfurt am Main 2021, ISBN-13: [https://www.amazon.de/Legalit%C3%A4t-Schatzsuche-Metalldetektor-Niedersachsen-Fachwissenschaftliches/dp/3947254083/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&dchild=1&keywords=Zur+Legalit%C3%A4t+der+Schatzsuche+mit+dem+Metalldetektor+in+Niedersachsen&qid=1616292343&s=books&sr=1-1 9783947254088]
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
[https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.124518.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler, (Bremisches Denkmalschutzgesetz - BremDSchG)]
 
[https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.124518.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler, (Bremisches Denkmalschutzgesetz - BremDSchG)]

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