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!Das Sondeln ist auch ohne Genehmigung legal!  
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!Auch in Bremen ist das Sondeln ohne Genehmigung legal!  
 
Lediglich wer gezielt nach Bodendenkmälern gräbt oder diese mit technischen Hilfsmitteln sucht, bedarf hierfür der schriftlichen Genehmigung der Landesarchäologie. Dies gilt entsprechend für das Suchen und Bergen von Kulturdenkmälern aus einem Gewässer, nachzulesen in § 16 BremDSchG.
 
Lediglich wer gezielt nach Bodendenkmälern gräbt oder diese mit technischen Hilfsmitteln sucht, bedarf hierfür der schriftlichen Genehmigung der Landesarchäologie. Dies gilt entsprechend für das Suchen und Bergen von Kulturdenkmälern aus einem Gewässer, nachzulesen in § 16 BremDSchG.
 
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