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!<u>Auch in Niedersachsen ist das Sondeln ohne Genehmigung legal!</u>  
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Lediglich wer gezielt nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, nachzulesen in § 12 DSchG ND. Das bestätigt auch das Oberlandesgericht Braunschweig am 20.01.2020: "'''Insofern ist lediglich das zielgerichtete Suchen nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig.'''"<ref>https://www.schatzsucher.wiki/images/a/ac/OLG_Braunschweig20012020.pdf[https://www.schatzsucher.wiki/images/a/ac/OLG_Braunschweig20012020.pdf]</ref>
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Lediglich wer gezielt nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, nachzulesen in § 12 DSchG ND<ref>http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/;jsessionid=C3616CD044C471D7145F2CA668B7962B.jp26?quelle=jlink&query=DSchG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-DSchGNDV9P12</ref>. Das bestätigte auch das Oberlandesgericht Braunschweig am 20.01.2020: "'''Insofern ist lediglich das zielgerichtete Suchen nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig.'''"<ref>https://www.schatzsucher.wiki/images/a/ac/OLG_Braunschweig20012020.pdf[https://www.schatzsucher.wiki/images/a/ac/OLG_Braunschweig20012020.pdf]</ref>
 
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====== Fazit ======
 
====== Fazit ======
Daher muss bei der grundsätzlich genehmigungsfreien Schatzsuche mit dem Metalldetektor in Niedersachsen darauf geachtet werden, was das Ziel der Suche ist, und an welchem Ort die Suche erfolgt. Genehmigungsfrei darf nach Nichtkulturdenkmalen gesucht werden und an Orten, an denen Kulturdenkmale nicht vorhanden sind. Dementsprechend darf genehmigungsfrei „nur“ nach den 99,99% an Schätzen gesucht werden, die Nichtkulturdenkmale sind, und nicht nach allen Schätzen, die nämlich auch die etwa 0,01% Kulturdenkmale beinhalten. Dementsprechend darf genehmigungsfrei „nur“ auf 99% der Landesfläche gesucht werden, da auf 99% der Landesfläche Kulturdenkmale nicht vorhanden sind, und nicht auf der gesamten Landesfläche, die nämlich auch die etwa 1% Landesfläche beinhaltet, auf denen Kulturdenkmale oder Grabungsschutzgebiete vorhanden sind. Um zu wissen, an welchen Orten Kulturdenkmale vorhanden sind, kann Einblick in das Verzeichnis genommen werden, in das alle Kulturdenkmale einzutragen sind. Somit hat ein Schatzsucher die Möglichkeit, denkmalschutzrechtlich legal und genehmigungsfrei an Orten, an denen Kulturdenkmale nicht vorhanden sind, nach Nichtkulturdenkmalen zu suchen. An 99% der Orte darf nach 99,99% aller Schätze gesucht werden. Pauschal zu unterstellen, ein Sondengänger suche auf jeden Fall an geschützten Orten oder nach geschützten Objekten ist eine Falschbehauptung und stellt eine starke Vereinfachung eines komplexen Sachverhaltes dar. Anders gesagt: Ein Schatzsucher darf denkmalschutzrechtlich ohne Probleme nicht geschützte Objekte an nicht geschützten Orten suchen. Deshalb suchen und finden Schatzsucher, bei realistischer Betrachtung, nur Schätze, die keine Kulturdenkmale sind, und suchen nur an Orten, an denen Kulturdenkmale oder Grabungsschutzgebiete nicht vorhanden sind. Die Schatzsuche mit dem Metalldetektor in Niedersachsen ist folglich erlaubt, unterliegt jedoch ein paar Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen.
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Daher muss bei der grundsätzlich genehmigungsfreien Schatzsuche mit dem Metalldetektor in Niedersachsen darauf geachtet werden, was das Ziel der Suche ist, und an welchem Ort die Suche erfolgt. Genehmigungsfrei darf nach Nichtkulturdenkmalen gesucht werden und an Orten, an denen Kulturdenkmale nicht vorhanden sind. Dementsprechend darf genehmigungsfrei „nur“ nach den 99,99% an Schätzen gesucht werden, die Nichtkulturdenkmale sind, und nicht nach allen Schätzen, die nämlich auch die etwa 0,01% Kulturdenkmale beinhalten. Dementsprechend darf genehmigungsfrei „nur“ auf 99% der Landesfläche gesucht werden, da auf 99% der Landesfläche Kulturdenkmale nicht vorhanden sind, und nicht auf der gesamten Landesfläche, die nämlich auch die etwa 1% Landesfläche beinhaltet, auf denen Kulturdenkmale oder Grabungsschutzgebiete vorhanden sind. Um zu wissen, an welchen Orten Kulturdenkmale vorhanden sind, kann Einblick in das Verzeichnis genommen werden, in das alle Kulturdenkmale einzutragen sind. Somit hat ein Schatzsucher die Möglichkeit, denkmalschutzrechtlich legal und genehmigungsfrei an Orten, an denen Kulturdenkmale nicht vorhanden sind, nach Nichtkulturdenkmalen zu suchen. An 99% der Orte darf nach 99,99% aller Schätze gesucht werden. Pauschal zu unterstellen, ein Sondengänger suche auf jeden Fall an geschützten Orten oder nach geschützten Objekten ist eine Falschbehauptung und stellt eine starke Vereinfachung eines komplexen Sachverhaltes dar. Anders gesagt: Ein Schatzsucher darf denkmalschutzrechtlich ohne Probleme nicht geschützte Objekte an nicht geschützten Orten suchen. Deshalb suchen und finden Schatzsucher, bei realistischer Betrachtung, nur Schätze, die keine Kulturdenkmale sind, und suchen nur an Orten, an denen Kulturdenkmale oder Grabungsschutzgebiete nicht vorhanden sind. Die Schatzsuche mit dem Metalldetektor in Niedersachsen ist folglich erlaubt, unterliegt jedoch ein paar Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen.<ref>https://www.amazon.de/Legalit%C3%A4t-Schatzsuche-Metalldetektor-Niedersachsen-Fachwissenschaftliches/dp/3947254083/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&dchild=1&keywords=Zur+Legalit%C3%A4t+der+Schatzsuche+mit+dem+Metalldetektor+in+Niedersachsen&qid=1616291995&sr=8-1</ref>
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== Literatur ==
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* Oberschmidt, Dr. Udo: Zur Legalität der Schatzsuche mit dem Metalldetektor in Niedersachsen, 1. Aufl., Fachwissenschaftliches Journal Nr. 01, Institut für Deutsche Geschichte (IDG), Frankfurt am Main 2021, ISBN-13: [https://www.bod.de/buchshop/zur-legalitaet-der-schatzsuche-mit-dem-metalldetektor-in-niedersachsen-dr-udo-oberschmidt-9783947254088 9783947254088]
    
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==

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