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![[Datei:Sondelpower88.gif|links|rahmenlos]]<u>Auch in Sachsen ist das Sondeln ohne Genehmigung legal!</u>  
 
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Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Fachbehörde, nachzulesen in § 14 (2) SächsDSchG ND<ref>http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=161620540710026774&sessionID=1415505075982596625&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=171232,15</ref>.
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Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Fachbehörde, nachzulesen in § 14 (2) SächsDSchG<ref>http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=161620540710026774&sessionID=1415505075982596625&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=171232,15</ref>.
 
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Damit also das Tatbestandselement der gezielten Entdeckung wenigstens eines Kulturdenkmals erfüllt wird, muss der Täter streng genommen eine solche 'besondere Sache' im soeben definierten Sinn entdecken wollen und auch vorhersehen können, dass seine Nachforschung dort, wo er sich durchführt, mutmaßlich den Taterfolg herbeiführen wird. Dieses Tatbestandselement wird jedoch bei nahezu keiner Metallsuche erfüllt, weil kaum ein Metallsucher gezielt die Entdeckung eines Kulturdenkmals im soeben definierten Sinn anstrebt. Vielmehr will der Metallsucher irgendwelche Metallfunde finden, strebt also gerade nicht gezielt die Entdeckung von Kulturdenkmalen an.
 
Damit also das Tatbestandselement der gezielten Entdeckung wenigstens eines Kulturdenkmals erfüllt wird, muss der Täter streng genommen eine solche 'besondere Sache' im soeben definierten Sinn entdecken wollen und auch vorhersehen können, dass seine Nachforschung dort, wo er sich durchführt, mutmaßlich den Taterfolg herbeiführen wird. Dieses Tatbestandselement wird jedoch bei nahezu keiner Metallsuche erfüllt, weil kaum ein Metallsucher gezielt die Entdeckung eines Kulturdenkmals im soeben definierten Sinn anstrebt. Vielmehr will der Metallsucher irgendwelche Metallfunde finden, strebt also gerade nicht gezielt die Entdeckung von Kulturdenkmalen an.
      
==NFG-Pflicht?==
 
==NFG-Pflicht?==
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'''Fazit: Das Sondeln mit einem Metalldetektor ist <u>nicht</u> verboten!'''
 
'''Fazit: Das Sondeln mit einem Metalldetektor ist <u>nicht</u> verboten!'''
 
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==Literatur==
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*Oberschmidt, Dr. Udo: Zur Legalität der Schatzsuche mit dem Metalldetektor in Niedersachsen, 1. Aufl., Fachwissenschaftliches Journal Nr. 01, Institut für Deutsche Geschichte (IDG), Frankfurt am Main 2021, ISBN-13: [https://www.amazon.de/Legalit%C3%A4t-Schatzsuche-Metalldetektor-Niedersachsen-Fachwissenschaftliches/dp/3947254083/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&dchild=1&keywords=Zur+Legalit%C3%A4t+der+Schatzsuche+mit+dem+Metalldetektor+in+Niedersachsen&qid=1616292343&s=books&sr=1-1 9783947254088]
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
  

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