Das Suchen nach Schätzen und Wertgegenständen, das Ausgraben von Schätzen und Wertgegenständen sowie das Heben von Schätzen und Wertgegenständen in Schleswig-Holstein bedarf einer amtlichen Genehmigung nach § 12 5. DSchG SH 2015. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland in Deutschland indem 'das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,' eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedarf. | Das Suchen nach Schätzen und Wertgegenständen, das Ausgraben von Schätzen und Wertgegenständen sowie das Heben von Schätzen und Wertgegenständen in Schleswig-Holstein bedarf einer amtlichen Genehmigung nach § 12 5. DSchG SH 2015. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland in Deutschland indem 'das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,' eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedarf. |