Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 45: Zeile 45:  
== Zusammenfassung ==
 
== Zusammenfassung ==
 
Die Suche nach Bodenfunden in Thüringen ist generell nicht genehmigungspflichtig. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 18 Denkmalschutzgesetz Thüringen. Die Metallsuche in BW ist überall dort fraglos ohne Genehmigung gem. § 18 ThürDSchG erlaubt, wo man bei ihrer Durchführung nicht mit der voraussichtlichen Entdeckung von Bodendenkmalen iSd § 2 Abs. 1 ThürDSchG rechnen muss. Überall wo man hingegen bei ihrer Durchführung mit der voraussichtlichen Entdeckung von Bodendenkmalen rechnen muss besteht für Metallsuchen eine gesetzliche NFG-Pflicht gem. § 18 ThürDSchG.
 
Die Suche nach Bodenfunden in Thüringen ist generell nicht genehmigungspflichtig. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 18 Denkmalschutzgesetz Thüringen. Die Metallsuche in BW ist überall dort fraglos ohne Genehmigung gem. § 18 ThürDSchG erlaubt, wo man bei ihrer Durchführung nicht mit der voraussichtlichen Entdeckung von Bodendenkmalen iSd § 2 Abs. 1 ThürDSchG rechnen muss. Überall wo man hingegen bei ihrer Durchführung mit der voraussichtlichen Entdeckung von Bodendenkmalen rechnen muss besteht für Metallsuchen eine gesetzliche NFG-Pflicht gem. § 18 ThürDSchG.
 +
 +
== Film ==
 +
<youtube>bQ1DvkNDfro</youtube>
    
'''Fazit: Das Sondeln mit einem Metalldetektor ist <u>nicht</u> verboten!'''
 
'''Fazit: Das Sondeln mit einem Metalldetektor ist <u>nicht</u> verboten!'''

Navigationsmenü