Die Suche nach Bodenfunden in Thüringen ist generell nicht genehmigungspflichtig. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 18 Denkmalschutzgesetz Thüringen. Die Metallsuche in BW ist überall dort fraglos ohne Genehmigung gem. § 18 ThürDSchG erlaubt, wo man bei ihrer Durchführung nicht mit der voraussichtlichen Entdeckung von Bodendenkmalen iSd § 2 Abs. 1 ThürDSchG rechnen muss. Überall wo man hingegen bei ihrer Durchführung mit der voraussichtlichen Entdeckung von Bodendenkmalen rechnen muss besteht für Metallsuchen eine gesetzliche NFG-Pflicht gem. § 18 ThürDSchG. | Die Suche nach Bodenfunden in Thüringen ist generell nicht genehmigungspflichtig. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen in § 18 Denkmalschutzgesetz Thüringen. Die Metallsuche in BW ist überall dort fraglos ohne Genehmigung gem. § 18 ThürDSchG erlaubt, wo man bei ihrer Durchführung nicht mit der voraussichtlichen Entdeckung von Bodendenkmalen iSd § 2 Abs. 1 ThürDSchG rechnen muss. Überall wo man hingegen bei ihrer Durchführung mit der voraussichtlichen Entdeckung von Bodendenkmalen rechnen muss besteht für Metallsuchen eine gesetzliche NFG-Pflicht gem. § 18 ThürDSchG. |