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* der Suche nach mit Nägeln gespickten "Ködern"
 
* der Suche nach mit Nägeln gespickten "Ködern"
 
* der Suche nach Tatmitteln/Tatwaffen ([[Polizeibehörde]]n, Landeskriminalämter)
 
* der Suche nach Tatmitteln/Tatwaffen ([[Polizeibehörde]]n, Landeskriminalämter)
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[[Datei:Römerlager Porta Westfalica Detektorprospektionen.jpg|mini|Lizenzierter Sondengänger bei den Ausgrabungen auf dem Areal des [[Römerlager Porta Westfalica|Römerlagers Porta Westfalica]]|verweis=Special:FilePath/Römerlager_Porta_Westfalica_Detektorprospektionen.jpg]]
   
Bestenfalls wollen lizenzierte Sondengänger mit der Suche auf landwirtschaftlich genutzten Flächen die kommunale Archäologie/Bodendenkmalpflege unterstützen und Funde aus dem sogenannten Pflughorizont vor der sicheren Zerstörung retten.
 
Bestenfalls wollen lizenzierte Sondengänger mit der Suche auf landwirtschaftlich genutzten Flächen die kommunale Archäologie/Bodendenkmalpflege unterstützen und Funde aus dem sogenannten Pflughorizont vor der sicheren Zerstörung retten.
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Nur in Bayern gehören die von Sondengängern entdeckten Funde gemäß [[Fundrecht|§ 984 BGB]] je zur Hälfte dem Entdecker und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt jedoch ein [[Schatzregal]], nach dem derartige Funde an das Bundesland ohne Entschädigung des Grundstückseigentümers sowie des Finders fallen. In einigen Bundesländern (z. B. Hessen) erhalten die Finder allerdings eine Belohnung. Alle geschichtlichen und archäologischen Funde (dazu gehören in einigen Bundesländern auch bereits Relikte aus beiden Weltkriegen) sind nach den Denkmalschutzgesetzen den Denkmalbehörden zu melden.
 
Nur in Bayern gehören die von Sondengängern entdeckten Funde gemäß [[Fundrecht|§ 984 BGB]] je zur Hälfte dem Entdecker und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt jedoch ein [[Schatzregal]], nach dem derartige Funde an das Bundesland ohne Entschädigung des Grundstückseigentümers sowie des Finders fallen. In einigen Bundesländern (z. B. Hessen) erhalten die Finder allerdings eine Belohnung. Alle geschichtlichen und archäologischen Funde (dazu gehören in einigen Bundesländern auch bereits Relikte aus beiden Weltkriegen) sind nach den Denkmalschutzgesetzen den Denkmalbehörden zu melden.
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[[Datei:Sondengänger auf einer Wiese.JPG|miniatur|Sondengänger auf einer Wiese|verweis=Special:FilePath/Sondengänger_auf_einer_Wiese.JPG]]
   
Ungenehmigte Nachforschungen und Grabungen auf Bodendenkmälern werden als [[Raubgrabung]]en bezeichnet. Sie verstoßen nicht nur gegen das Denkmalrecht, sondern erfüllen in der Regel auch den Tatbestand der [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] und eventuell den der gemeinschädlichen [[Sachbeschädigung]].
 
Ungenehmigte Nachforschungen und Grabungen auf Bodendenkmälern werden als [[Raubgrabung]]en bezeichnet. Sie verstoßen nicht nur gegen das Denkmalrecht, sondern erfüllen in der Regel auch den Tatbestand der [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] und eventuell den der gemeinschädlichen [[Sachbeschädigung]].
  

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