Sondengänger

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Sondengänger auf einer Wiese

Der Sondengänger ist eine Person, die mit einem Metalldetektor gezielt nach Gegenständen im Boden sucht. Dieser Vorgang wird im Fachjargon unter Sondengängern gerne als sondeln bezeichnet. In allen Fällen ist eine Genehmigung der Grundeigentümer sowie der Denkmalbehörde notwendig (abgesehen von Bayern). Des Weiteren stellt sich die Eigentumsfrage an den Funden sowie das Problem einer Zerstörung archäologischer Befunde, die erst ein historisches Verständnis der Funde ermöglichen könnten. Diese Zerstörung tritt allerdings in der Regel nur durch Raubgräber, sprich Sondengänger ohne Genehmigung auf, da es an Dokumentation mangelt. Außerdem bekommen Archäologen die Objekte, die von Raubgräbern entdeckt werden, nur sehr selten zu Gesicht.

Anfänge

Entwickelt wurden Metalldetektoren zum Auffinden von Landminen und Munition. Sie wurden von den Armeen in und nach dem Zweiten Weltkrieg im Kampfmittelräumdienst eingesetzt. Anfang der 1960er Jahre wurden in den USA ehemalige Minensuchgeräte von Privatleuten zum Auffinden von verloren gegangenen Wertgegenständen an Badestränden und zum Auffinden von Metallgegenständen in Geisterstädten sowie Schlachtfeldern des Bürgerkriegs benutzt.

Ab den 1960er Jahren wurden erste Metallsuchgeräte zum privaten Gebrauch, zur Schatzsuche (Treasure Hunting) hergestellt. Bekannte Hersteller waren unter anderem Fisher Laboratories, White’s und Garrett.

Die Schatzsuche hielt Anfang der 1970er Jahre Einzug in Europa und verbreitete sich von Großbritannien aus sehr schnell über den Kontinent. Man schätzt die Zahl der Sondengänger und Schatzsucher in Europa auf mehrere hunderttausend.

Motivation

Metalldetektor

Sondengänger gehen aufgrund unterschiedlicher Motivationen ihrer Suche nach. So verschieden die Motivation ist, so verschieden sind auch die Möglichkeiten eine Metallsonden einzusetzen.

Metallsonden werden von professionellen Anwendern und Hobby-Suchern beispielsweise für folgende Zwecke genutzt:

Bestenfalls wollen lizenzierte Sondengänger mit der Suche auf landwirtschaftlich genutzten Flächen die kommunale Archäologie/Bodendenkmalpflege unterstützen und Funde aus dem sogenannten Pflughorizont vor der sicheren Zerstörung retten.

Auch Grabungsfirmen, archäologische Institute, Landesämter und archäologische Vereine nutzen die Metallsonde für die Prospektion und Entdeckung von verborgenen Metallgegenständen.

Sondengänger als Partner der Archäologie

Sondengänger mit einer Grabungsgenehmigung oder Beauftragung können durch die Meldung von unbekannten Bodendenkmälern und das Erbringen neuer Erkenntnisse zu bekannten Bodendenkmälern wertvolle Arbeit für die Denkmalpflege leisten. Hier zu nennen ist die Entdeckung des Römerlagers in Porta Westfalica-Barkhausen, das mittelbronzezeitliche Schwertgrab von Minden-Päpinghausen[1] oder das Schlachtfeld bei Kalkriese.

Ausrüstung

  • Metalldetektor
  • Grabungswerkzeuge (Spaten, Pickel, Grabungsmesser)
  • Fundtasche
  • GPS zur Fundortkoordinatenspeicherung
  • Schreibmaterial und Foto zur Dokumentation der Fundstelle
  • Pin Pointer zur kleinteiligen Bestimmung des Lagerungsortes innerhalb der Grabungsstelle

Rechtliche Situation in Deutschland

Sondelpower88.gif Das Suchen nach Schätzen und Wertgegenständen, das Ausgraben von Schätzen und Wertgegenständen sowie das Heben von Schätzen und Wertgegenständen bedarf keiner amtlichen Genehmigung. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen im Denkmalschutzgesetz. Diese Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.

Die rechtliche Situation ist in allen deutschen Bundesländern durch Denkmalschutzgesetze geregelt. Für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und vor allem das Graben auf solchen ist eine Grabungsgenehmigung erforderlich, ansonsten drohen empfindliche Strafen. In einigen Bundesländern gilt es schon als Ordnungswidrigkeit, wenn man billigend in Kauf nimmt, auf Bodendenkmäler zu stoßen. Die Genehmigung wird von den unteren oder oberen Denkmalschutzbehörden oder den Landesdenkmalämtern erteilt und ist an Auflagen gebunden.

Nur in Bayern gehören die von Sondengängern entdeckten Funde gemäß § 984 BGB je zur Hälfte dem Entdecker und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt jedoch ein Schatzregal, nach dem derartige Funde an das Bundesland ohne Entschädigung des Grundstückseigentümers sowie des Finders fallen. In einigen Bundesländern (z. B. Hessen) erhalten die Finder allerdings eine Belohnung. Alle geschichtlichen und archäologischen Funde (dazu gehören in einigen Bundesländern auch bereits Relikte aus beiden Weltkriegen) sind nach den Denkmalschutzgesetzen den Denkmalbehörden zu melden.

Motivation für solche Raubgrabungen ist meist, sich durch einen Verkauf der Funde zu bereichern oder die Funde in die eigene Privatsammlung aufzunehmen. Zudem können die Gebeine von gefallenen Soldaten aufgrund ihrer metallischen Erkennungsmarken und verschiedener Ausrüstungsgegenstände aufgespürt werden, was gegebenenfalls eine Störung der Totenruhe darstellen kann. Zwar gibt es gekennzeichnete Kriegsgräberstätten, doch bei der Vielzahl der Toten sind Zufallsfunde nicht ausgeschlossen. In Deutschland gibt es hierfür keine begrenzte Ruhefrist.

Der bislang bekannteste Fall einer Raubgrabung mit Hilfe von Metalldetektoren ist jener der Himmelsscheibe von Nebra, bei dem die archäologische Untersuchung erst hinterher stattfinden konnte. In anderen Fällen sind illegale Sondengänger unterwegs, nachdem archäologische Entdeckung bekannt wurden, wie zum Beispiel 2015 beim Römischen Marschlager von Wilkenburg. Zwar sind nicht immer Fundstücke von finanziellem Wert zu erwarten, die Stücke selbst sind in ihrem Fundzusammenhang aber für die Forschung von großer Bedeutung.[2]

Deutsche Sondengänger Union (DSU)

Flyer "Informationen für Sondengänger" der DSU

Die Deutsche Sondengänger Union wurde 2015 gegründet und versteht sich als Schutzgemeinschaft der Sondengänger in Deutschland. Die DSU ist der größte Zusammenschluss in Deutschland zum Thema Metalldetektor und Sondengehen. Die DSU vertritt und repräsentiert rund 1000 Mitglieder, Förderer und Interessierte erfolgreich vor Gericht, in der Presse und ist in zahlreichen Medienpublikationen vertreten. Als breites Netzwerk setzt sich die DSU sehr erfolgreich für das Hobby Sondengehen, aber auch für den Schutz der Kulturdenkmale ein. Im Jahr 2015 veröffentlichte die Deutsche Sondengänger Union (DSU) den Flyer "Informationen für Sondengänger"[3], der auch als "Schutzbrief" bekannt wurde. Von diesem Info-Flyer wurden bis dato ca. 6.000 Stück verteilt.

Gefahren

Die Suche die einer Metallsonde birgt verschiedene Gefahren und Probleme. Sondengänger können beispielsweise beim Fund von Kampfmitteln zu Schaden kommen oder gefährden bei deren (illegalem) Transport und Lagerung Dritte. Beim Fund von Kampfmitteln (Munition, Waffen etc.) besteht in allen deutschen Bundesländern Meldepflicht.

Literatur

  • Jens Diefenbach: Metallsonde - Auf der Suche nach wertvollen Schätzen, Softcover, Link zum Shop.
  • Reinhold Ostler: Handbuch für Schatzsucher. Independently Published, 2. Edition (2. Juli 2014), ISBN 9783853652411.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}
  2. Simon Benne: Sondengänger im Römerlager in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 29. Dezember 2015.
  3. https://www.schatzsucher-magazine.de/dsu/96-faltblatt-informationen-zum-sondengehen-2016.html