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  • Der '''Schatz''' oder auch '''Schatzfund''' ist nach der [[Legaldefinition]] des § 984 BGB eine [[Sache (Recht)|bewegliche Sache]], …tes; sodann vor allem eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist“<ref>[http://www.zeno.org/Meyers-
    15 KB (2.093 Wörter) - 03:42, 20. Mär. 2021