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Aktuelle Version vom 15. März 2021, 23:35 Uhr
Ein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz setzt die Absicht, „Kulturdenkmale zu entdecken“ ganz entscheidend voraus. Die 9. Kammer der Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat in der Niederschrift (M 9 K 17.5432) über eine öffentliche Sitzung, vom Mittwoch, dem 30. Januar 2019 klargestellt, dass Massenfunde wie Patronenhülsen und Münzen und ähnliches keine archäologischen Funde sind und nicht dem Landesdenkmalamt gemeldet werden müssen. Massenfunde seien auch Gewandnadeln, Gürtelschnallen etc.!
Messer, Hippen, Rebmesser, Beile, Äxte, Kanonenkugeln |
verlorener Schmuck |
Cola-Dose, Schraube einer landwirtschaftlichen Maschine, Nägel, Krampen, Metallschrott |
Himmelsscheibe von Nebra |
Gewandnadeln (Fibeln), Gürtelschnallen, Koppelschloss |
Münzen, Medaillen |
verlorene Handys |
Barbarenschatz von Rülzheim |