Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:  
Die 9. Kammer der Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat in der Niederschrift (M 9 K 17.5432) über eine öffentliche Sitzung, vom Mittwoch, dem 30. Januar 2019 klargestellt, dass Massenfunde wie Patronenhülsen und Münzen und ähnliches keine archäologischen Funde sind und nicht dem Landesdenkmalamt gemeldet werden müssen. Massenfunde seien auch Gewandnadeln, Gürtelschnallen etc.!
 
Die 9. Kammer der Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat in der Niederschrift (M 9 K 17.5432) über eine öffentliche Sitzung, vom Mittwoch, dem 30. Januar 2019 klargestellt, dass Massenfunde wie Patronenhülsen und Münzen und ähnliches keine archäologischen Funde sind und nicht dem Landesdenkmalamt gemeldet werden müssen. Massenfunde seien auch Gewandnadeln, Gürtelschnallen etc.!
    +
{| class="wikitable"
 +
|+
 +
|-
 +
| |[[File:Sondelpower88.gif|Sondelpower88.gif]] || '''Messer, Hippen, Rebmesser, Beile, Äxte''' || [[Datei:Bodenfunde.jpg|88px]]
 +
|}
 
{| class="wikitable"
 
{| class="wikitable"
 
|+  
 
|+  

Navigationsmenü