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Version vom 15. März 2021, 19:59 Uhr von Thiel von Kracht (Diskussion | Beiträge)
Die 9. Kammer der Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat in der Niederschrift (M 9 K 17.5432) über eine öffentliche Sitzung, vom Mittwoch, dem 30. Januar 2019 klargestellt, dass Massenfunde wie Patronenhülsen und Münzen und ähnliches keine archäologischen Funde sind und nicht dem Landesdenkmalamt gemeldet werden müssen. Massenfunde seien auch Gewandnadeln, Gürtelschnallen etc.!
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