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Aus Schatzsucher.Wiki
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Die 9. Kammer der Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat in der Niederschrift (M 9 K 17.5432) über eine öffentliche Sitzung, vom Mittwoch, dem 30. Januar 2019 klargestellt, dass Massenfunde wie Patronenhülsen und Münzen und ähnliches keine archäologischen Funde sind und nicht dem Landesdenkmalamt gemeldet werden müssen. Massenfunde seien auch Gewandnadeln, Gürtelschnallen etc.!

Sondelpower88.gif Cola-Dose, Schraube einer landwirtschaftlichen Maschine, Metallschrott
Sondelpower88f.gif Das Suchen nach Schätzen und Wertgegenständen, das Ausgraben von Schätzen und Wertgegenständen sowie das Heben von Schätzen und Wertgegenständen bedarf keiner amtlichen Genehmigung. Lediglich Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der amtlichen Genehmigung, nachzulesen im Denkmalschutzgesetz. Diese Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.