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Die 9. Kammer der Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat in der Niederschrift (M 9 K 17.5432) über eine öffentliche Sitzung, vom Mittwoch, dem 30. Januar 2019 klargestellt, dass Massenfunde wie Patronenhülsen und Münzen und ähnliches keine archäologischen Funde sind und nicht dem Landesdenkmalamt gemeldet werden müssen. Massenfunde seien auch Gewandnadeln, Gürtelschnallen etc.!

Sondelpower88.gif Cola-Dose, Schraube einer landwirtschaftlichen Maschine, Nägel, Krampen, Metallschrott Red Bull Cola 250ml Dose.jpg
Sondelpower88f.gif Himmelsscheibe von Nebra Nebra Scheibe.png