Die 9. Kammer der Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat in der Niederschrift (M 9 K 17.5432) über eine öffentliche Sitzung, vom Mittwoch, dem 30. Januar 2019 klargestellt, dass Massenfunde wie Patronenhülsen und Münzen und ähnliches keine archäologischen Funde sind und nicht dem Landesdenkmalamt gemeldet werden müssen. Massenfunde seien auch Gewandnadeln, Gürtelschnallen etc.!
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Messer, Hippen, Rebmesser, Beile, Äxte |
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Cola-Dose, Schraube einer landwirtschaftlichen Maschine, Nägel, Krampen, Metallschrott |
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Himmelsscheibe von Nebra |
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Gewandnadeln (Fibeln), Gürtelschnallen, Koppelschloss |
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Barbarenschatz von Rülzheim |
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