Am 9. Mai 2013 grub der Sondengänger Benjamin Czerny in einem Waldstück bei Rülzheim mehrere, aus dem fünften Jahrhundert nach Christus stammende Gegenstände aus. Darunter befanden sich u.a. eine silberne Schüssel mit Goldfassung, ein römisches Feldzeichen oder Zierbeschlag aus Silber, sowie ein großer Goldbeschlag in Viertelmondform. Am 16. Dezember 2013 gab der ehrliche Finder bei einer Archäologin der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz die ausgegrabene Fundstücke ab. Auf die anschließende Anzeige der GDKE folgten mehrere Prozesse mit Berufungen und Revisionen die schließlich am 08.02.2018 vor dem Landgericht Frankenthal eingestellt wurden.
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* AG Speyer, 25.02.2015 - 1 Ls 5114 Js 14230/13
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* LG Frankenthal, 25.01.2016 - 5 Ns 5114 Js 14230/13