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=== Barbarenschatzprozess ===
 
=== Barbarenschatzprozess ===
Am 9. Mai 2013 grub der Sondengänger Benjamin Czerny in einem Waldstück bei Rülzheim mehrere, aus dem fünften Jahrhundert nach Christus stammende Gegenstände aus. Darunter befanden sich u.a. eine silberne Schüssel mit Goldfassung, ein römisches Feldzeichen oder Zierbeschlag aus Silber, sowie ein großer Goldbeschlag in Viertelmondform. Am 16. Dezember 2013 gab der ehrliche Finder bei einer Archäologin der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz die ausgegrabene Fundstücke ab. Auf die anschließende Anzeige der GDKE folgten mehrere Prozesse mit Berufungen und Revisionen die schließlich am 08.02.2018 vor dem Landgericht Frankenthal eingestellt wurden.
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Am 9. Mai 2013 grub der Sondengänger Benjamin Czerny in einem Waldstück bei Rülzheim mehrere, aus dem fünften Jahrhundert nach Christus stammende Gegenstände aus. Darunter befanden sich u.a. eine silberne Schüssel mit Goldfassung, ein römisches Feldzeichen oder Zierbeschlag aus Silber, sowie ein großer Goldbeschlag in Viertelmondform. Am 16. Dezember 2013 gab der ehrliche Finder bei einer Archäologin der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz die ausgegrabene Fundstücke ab. Auf die anschließende Anzeige der GDKE folgten mehrere Prozesse mit Berufungen und Revisionen.  
    
* AG Speyer, 25.02.2015 - 1 Ls 5114 Js 14230/13
 
* AG Speyer, 25.02.2015 - 1 Ls 5114 Js 14230/13
 
* LG Frankenthal, 25.01.2016 - 5 Ns 5114 Js 14230/13
 
* LG Frankenthal, 25.01.2016 - 5 Ns 5114 Js 14230/13
 
* OLG Zweibrücken, 07.07.2016 - 1 OLG 1 Ss 37/16
 
* OLG Zweibrücken, 07.07.2016 - 1 OLG 1 Ss 37/16
* [[Urteil Barbarenschatzprozess OLG Zweibrücken]]
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* [[Urteil Barbarenschatzprozess OLG Zweibrücken|Beschluss Barbarenschatzprozess OLG Zweibrücken]]
 
* LG Frankenthal, 08.02.2018 - 6 Ns 5114 Js 14230/13
 
* LG Frankenthal, 08.02.2018 - 6 Ns 5114 Js 14230/13
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Das OLG Zweibrücken stellte in seinem Beschluss fest, dass Gerichte und Amtsarchäologen innerhalb von drei Jahren nicht nachweisen konnten welche besonderer wissenschaftlicher Bedeutung der vom Angeklagten ausgegrabenen Gegenständen für die wissenschaftliche Forschung beizumessen ist. Daher musste vor dem LG Frankenthal am 08.02.2018 des Verfahren erneut verhandelt werden, dass stellte schließlich den [[Barbarenschatzprozess]] ein.
    
=== Streit um Hügelgräber ===
 
=== Streit um Hügelgräber ===
Eine engagierte Frau aus Herxheim ist im April 2020 mit einer Warnweste in den Wald gegangen, als sie hörte, dass der Forst zum wiederholten Mal mit einem Holzvollernter über die 3500 Jahre alten Bodendenkmäler, hinter ihrem Haus, fuhr. Sie versuchte vergeblich mit dem Harversterfahrer die Situation zu klären. Er erkläre, dass er schon seit Jahren über die Bodendenkmäler fahren würde. Auf diesen Misstand hatte die Frau die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) schon mehrfach aufmerksam gemacht - leider ohne Ergebnis. Der Fahrer alarmierte seinen Vorgesetzten, der in den Wald eilte um sich ebenso mit der Frau, die sich aktiv für die Bodendenkmäler in Rheinland-Pfalz einsetzte auseinander zu setzen. Später erhielt die tapfere Frau eine Zahlungsaufforderung der  Verbandsgemeinde Herxheim, die ihr einen einstündigen Arbeitsausfall des Harvesters in Rechnung stellte.
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Eine engagierte Frau aus Herxheim ist im April 2020 mit einer Warnweste in den Wald gegangen, als sie hörte, dass der Forst zum wiederholten Mal mit einem Holzvollernter über die 3500 Jahre alten Bodendenkmäler, hinter ihrem Haus, fuhr. Sie versuchte vergeblich mit dem Harversterfahrer die Situation zu klären. Er erkläre, dass er schon seit Jahren über die Bodendenkmäler fahren würde. Auf diesen Misstand hatte die Frau die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) schon mehrfach aufmerksam gemacht - leider ohne Ergebnis. Der Fahrer alarmierte seinen Vorgesetzten, der in den Wald eilte um sich ebenso mit der Frau, die sich aktiv für die Bodendenkmäler in Rheinland-Pfalz einsetzte auseinander zu setzen. Später erhielt die tapfere Frau eine Zahlungsaufforderung der  Verbandsgemeinde Herxheim, die ihr einen einstündigen Arbeitsausfall des Harvesters in Rechnung stellte. Wie die Rheinpfalz berichtete soll sie 'nun für die eine Stunde Arbeitsausfall aufkommen: 357 Euro werden ihr in Rechnung gestellt, die trotz Widerspruchs im Januar auf über 400 Euro wachsen – nebst Mahngebühr und Androhung von Pfändung'.<ref>https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-suedliche-weinstrasse_artikel,-wie-kann-es-sein-dass-forstarbeiter-mit-einem-20-tonner-%C3%BCber-keltische-h%C3%BCgelgr%C3%A4ber-fahren-_arid,5100241.html?reduced=true</ref>
    
Diese Ungerechtigkeit wollte die Frau nicht einfach hinnehmen und wendete sich an Rechtsanwalt Markus Menzendorff aus Frankfurt, der auch schon den Sondengänger Benjamin Czerny erfolgreich gegen die Anzeige der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) verteidigt hatte, siehe dazu auch der [[Barbarenschatzprozess]]. Der Anwalt Markus Menzendorff hatte Czerny verteidigt und vertrat nun auch die Anwohnerin. Er teilte gleich gegen die GDKE aus: „Mir ist bekannt, dass die GDKE gegenüber der Nachrichtenagentur dpa und der übrigen Presse damals mitgeteilt hat, Benjamin Czerny sei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das ist nicht zutreffend.“ Der Sondengänger sei nur verwarnt worden, „eine Verurteilung ist ausdrücklich unterblieben“.<ref>https://www.rheinpfalz.de/startseite_artikel,-streit-um-h%C3%BCgelgr%C3%A4ber-anwalt-widerspricht-vehement-den-landesarch%C3%A4ologen-_arid,5106343.html?reduced=true</ref>
 
Diese Ungerechtigkeit wollte die Frau nicht einfach hinnehmen und wendete sich an Rechtsanwalt Markus Menzendorff aus Frankfurt, der auch schon den Sondengänger Benjamin Czerny erfolgreich gegen die Anzeige der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) verteidigt hatte, siehe dazu auch der [[Barbarenschatzprozess]]. Der Anwalt Markus Menzendorff hatte Czerny verteidigt und vertrat nun auch die Anwohnerin. Er teilte gleich gegen die GDKE aus: „Mir ist bekannt, dass die GDKE gegenüber der Nachrichtenagentur dpa und der übrigen Presse damals mitgeteilt hat, Benjamin Czerny sei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das ist nicht zutreffend.“ Der Sondengänger sei nur verwarnt worden, „eine Verurteilung ist ausdrücklich unterblieben“.<ref>https://www.rheinpfalz.de/startseite_artikel,-streit-um-h%C3%BCgelgr%C3%A4ber-anwalt-widerspricht-vehement-den-landesarch%C3%A4ologen-_arid,5106343.html?reduced=true</ref>
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Der Chef der Landesarchäologen von der GDKE in Speyer Ulrich Himmelmann spricht von einem Konstruktionsfehler bei der Unterschutzstellung 2007.<ref>https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-suedliche-weinstrasse_artikel,-wie-kann-es-sein-dass-forstarbeiter-mit-einem-20-tonner-%C3%BCber-keltische-h%C3%BCgelgr%C3%A4ber-fahren-_arid,5100241.html?reduced=true</ref> Wie Birgit Möthrath von der Rheinpfalz weiter berichtet ist es nur der Zivilcourage einer Anwohnerin zu verdanken, dass die Bodendenkmäler zukünftig geschützt sind. Nur ihre Zivilcourage und Hartnäckigkeit hatten dafür gesorgt, dass sich alle Verantwortlichen zusammen gesetzt, eine neue Regelung zum Schutz der Gräber aufgestellt und eine Verwaltungspanne aufgearbeitet wurde.<ref>https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-suedliche-weinstrasse_artikel,-wie-kann-es-sein-dass-forstarbeiter-mit-einem-20-tonner-%C3%BCber-keltische-h%C3%BCgelgr%C3%A4ber-fahren-_arid,5100241.html?reduced=true</ref>
    
=== Skandal in der Landesarchäologie Koblenz ===
 
=== Skandal in der Landesarchäologie Koblenz ===

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