Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1: −
{{Infobox Genehmigung}}
+
{{Infobox Genehmigung}}  
Generell braucht man in Deutschland keine Lizenz- oder Suchgenehmigung oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege.
      
Für die Suche mit einem Metalldetektor nach '''Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern''' bedarf es in den meisten Fällen keiner Genehmigung. Lediglich in '''Schleswig-Holstein''' ist es etwas komplizierter. Hier würde man z.B. eine Genehmigung benötigen, wenn man eine "Stromleitung in einer Zimmerwand suchen möchte". Für die Stände an Nord- und Ostsee, kann man sich hingegen recht unkompliziert eine Suchgenehmigung für Badestrände herunterladen (Link: [https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/Detektorinfos/PDF_links/strandsuchgenehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Strandsondelgenehmigung Schleswig-Holstein]).   
 
Für die Suche mit einem Metalldetektor nach '''Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern''' bedarf es in den meisten Fällen keiner Genehmigung. Lediglich in '''Schleswig-Holstein''' ist es etwas komplizierter. Hier würde man z.B. eine Genehmigung benötigen, wenn man eine "Stromleitung in einer Zimmerwand suchen möchte". Für die Stände an Nord- und Ostsee, kann man sich hingegen recht unkompliziert eine Suchgenehmigung für Badestrände herunterladen (Link: [https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/Detektorinfos/PDF_links/strandsuchgenehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Strandsondelgenehmigung Schleswig-Holstein]).   
    
== Die Antragstellung ==
 
== Die Antragstellung ==
Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz – die verschiedenen Ausführungen findet man alle im Internet.
+
Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz – die verschiedenen Ausführungen findet man alle im Internet. Schaut unter dem jeweiligen Paragraphen für „'''Nachforschungen'''“ nach, wer für die sog. Nachforschungsgenehmigungen zuständig sind. Dies sind fast immer die zuständigen Landesämter für Denkmalpflege; es kann hierbei aber auch Abweichungen geben.
 
  −
Schaut unter dem jeweiligen Paragraphen für „'''Nachforschungen'''“ nach, wer für die sog. Nachforschungsgenehmigungen zuständig sind.  
  −
 
  −
Dies sind fast immer die zuständigen Landesämter für Denkmalpflege; es kann hierbei aber auch Abweichungen geben.  
      
Danach schreibt ihr einen Antrag – postalisch oder per Email. Nachfolgend ein Beispiel für einen Antrag, wie man ihn in Hessen stellt:
 
Danach schreibt ihr einen Antrag – postalisch oder per Email. Nachfolgend ein Beispiel für einen Antrag, wie man ihn in Hessen stellt:
Zeile 21: Zeile 16:  
''<code>XXX</code>''
 
''<code>XXX</code>''
   −
Primär reicht die Erlaubnis des Eigentümers für die Suche nach „Nicht-Kultur-Denkmalen“, wie z.B. nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen aus.
+
Nachdem Du den Antrag gestellt hast, kann es mehrere Wochen oder gar Monate dauern, in denen Du nichts vom Amt hörst. Nach 2-3 Monaten solltest Du ggf. einmal nachfragen und Dich wieder in Erinnerung bringen. Man wird Dich dann rgendwann zu einem Gespäch ind Amt einladen, und Du hast Gelegenheit das Amt von Deinen Fähigkeiten und von Deinem Vorhaben zu überzeugen.
 +
 
 +
Du wirst in eine Liste aufgenommen um die Pflichtschulungen zu absolvieren. Je nachdem wie viele Sondengänger vor Dir auf der Liste stehen, kann hieraus eine Wartezeit von 2-3 Jahren entstehen.
 +
 
 +
 
   −
Für die Suche mit einem Metalldetektor nach Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern braucht man in Deutschland keine Lizenz-, Such- oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege.<ref>[https://www.idc-detektor.de/metalldetektor-gesetze.html IDC International Detector Center GmbH]</ref>
        Zeile 60: Zeile 58:  
   
 
   
 
|}
 
|}
 +
 +
 +
Generell braucht man in Deutschland keine Lizenz- oder Suchgenehmigung oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege. Primär reicht die Erlaubnis des Eigentümers für die Suche nach „Nicht-Kultur-Denkmalen“, wie z.B. nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen aus.
 +
 +
Für die Suche mit einem Metalldetektor nach Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern braucht man in Deutschland keine Lizenz-, Such- oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege.<ref>[https://www.idc-detektor.de/metalldetektor-gesetze.html IDC International Detector Center GmbH]</ref>
    
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
105

Bearbeitungen

Navigationsmenü